Verweigerung des Laufbahnsprungs

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Thomas Breuer
Beiträge: 1
Registriert: 23. Jun 2017, 14:30
Behörde: Deutsche Telekom IT GmbH

Verweigerung des Laufbahnsprungs

Beitrag von Thomas Breuer »

Hallo

Ich bin ein Insichbeurlaubter Beamter.
Seit mehr als 20 Zwanzig Jahren nehme ich höherwertige Tätigkeiten war.
Mein Arbeitgeber verweigert mir den Laufbahnsprung mit der Aussage es gebe Personalüberhang und meint ich solle doch die Behörde wechseln.

Ich bin 57 Jahre alt.
Seit 1982 Beamter des mittleren Dienstes.
Seit 2005 A9z.
Seit 1995 nehme ich höherwertige Tätigkeiten auf Anordnung meines Arbeitgebers war.
Seit 1996 wurde ich in de Insichbeurlaubung gelockt mit dem Versprechen im Schattendasein würde sich meine Beamtenlaufbahn entsprechend weiter entwickeln.


Habe ich einen Anspruch auf den Laufbahnsprung ?
a.no-nym
Beiträge: 42
Registriert: 17. Jan 2017, 15:11
Behörde:

Re: Verweigerung des Laufbahnsprungs

Beitrag von a.no-nym »

Hallo Thomas,

willkommen im Forum!

Einen Austausch zum Thema "Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn" gibt es bereits hier: viewtopic.php?f=22&t=8428 - wenn auch nicht mit besonders ermutigenden Ergebnissen... Vielleicht ist das Gerichtsurteil hier http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C71.10.0 für Dich interessant?
noexite1
Beiträge: 54
Registriert: 28. Jul 2015, 16:43
Behörde:

Re: Verweigerung des Laufbahnsprungs

Beitrag von noexite1 »

Hallo Thomas,
ja mir geht es ebenso.
Ich habe auch schon daran gedacht zum Rechtsanwalt zu gehen, sehe aber die Chancen ganz gering an Erfolg zu haben. Uns (mir jedenfalls) fehlt die Laufbahnbefähigung. Das heißt wenn ich ein Studium abgeschlossen hätte, dann gäbe es eventuell eine Chance. Ohne Studium sehe ich eher schwarz.
Andererseits würde ich gern das Thema als Wettbewerbsvorteil seitens Telekom anprangern: Andere Firmen können sich nicht "billige" Beamte aus dem mittleren Dienst für höherwertige Arbeiten ausleihen. Für mich zahlt mein Arbeitgeber nur einen niedrigen Betrag an den Staat für die Beamtenpension im mittleren Dienst. Bei Angestellten sind die Sozialabgaben des Arbeitgebers wesentlich höher. Nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollte ich allerdings auch die Möglichkeit bekommen einen Aufstieg (z.B.: Verwendungsaufstieg) machen zu können. Das wird mir verwehrt!!!! Seit vielen Jahren!!!! Das werde ich noch einmal beim Rechtsanwalt abklären lassen.
Froschlurchschlucker
Beiträge: 92
Registriert: 14. Jan 2011, 09:40
Behörde: JVA Moabit

Re: Verweigerung des Laufbahnsprungs

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Thomas Breuer hat geschrieben: 23. Jun 2017, 14:42 Seit 1995 nehme ich höherwertige Tätigkeiten auf Anordnung meines Arbeitgebers war.
Du hast einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Das umfasst auch den Anspruch, eine höherwertige Beschäftigung abzulehnen (aktuelle Rechtsprechung des BVerwG). Du musst Dich also nicht höherwertig einsetzen lassen.
Thomas Breuer hat geschrieben: 23. Jun 2017, 14:42 Habe ich einen Anspruch auf den Laufbahnsprung ?
Aus dem oben von a.no-nym verlinkten Urteil des BVerwG geht hervor, dass ein Anspruch auf Anerkennung der Laufbahnbefähigung bestehen kann, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
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