bin jetzt auch in Rente 65 + , hatte vorher Beamten Bezüge im Vorruhestand wegen Krankheit.
Jetzt trifft die Rente und die Pension zusammen und siehe da ein Einkommensverlust netto von € 90.00 im Monat.
Hätte ich womöglich die Rente gar nicht beantragen sollen, geht das und nutzt das was?
Soweit mir bekannt ist, geht das nicht. Das BEV achtet schon darauf, dass es nicht zuviel zahlt.
Einen Einkommensverlust kann ich mit nicht erklären, ich hatte nach Beginn der Rentenzahlung ca. 20,00 € mehr, da die Knappschaft einen kleinen Beitrag zur Krankenversorgung zusätzlich auszahlt.
Hallo. Am ersten gibt es die Pension gekürzt um den Ruhensbetrag wegen der angerechneten Rente. Die Rente für den Monat gibt es dann am Letzten. Aber das fällt nur im ersten Monat auf. Ich denke das wird es sein.
Hauseltr hat geschrieben: ↑31. Mai 2017, 16:26
Soweit mir bekannt ist, geht das nicht. Das BEV achtet schon darauf, dass es nicht zuviel zahlt.
Einen Einkommensverlust kann ich mit nicht erklären, ich hatte nach Beginn der Rentenzahlung ca. 20,00 € mehr, da die Knappschaft einen kleinen Beitrag zur Krankenversorgung zusätzlich auszahlt.
lach,
" Wird eine Rente im Sinne des Satzes 2 nicht beantragt oder auf sie verzichtet oder wird an deren Stelle eine Kapitalleistung, Beitragserstattung oder
Abfindung gezahlt, so tritt an die Stelle der Rente der Betrag, der vom Leistungsträger ansonsten zu zahlen wäre. Erfolgt die Zahlung einer
Abfindung oder eines sonstigen Kapitalbetrages, weil kein Anspruch auf eine laufende Rente besteht, so ist der Betrag zugrunde zu legen, der sich
bei einer Verrentung der einmaligen Zahlung ergibt. Dies gilt nicht, wenn der Ruhestandsbeamte innerhalb von drei Monaten nach Zufluss den
Kapitalbetrag zuzüglich der hierauf gewährten Zinsen an den Dienstherrn abführt. " http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... 15.11.2016
moser hat geschrieben: ↑31. Mai 2017, 20:02
Unverschämtheit
Die Unverschämtheit die ich hier sehe, ist lediglich das man immer nur vergleicht was ausgezahlt wird.
Wirklich vergleichbar ist nur das Brutto
Das Brutto ist eben nicht vergleichbar, da es unterschiedliche Steuerklassen gibt. Bei Steuerklasse 1 bleibt weit weniger übrig als bei anderen
Netto mit netto zu vergleichen macht da schon Sinn.
Das stimmt doch einfach nicht.
Erst der Einkommensteuerbescheid, der im Folgejahr die endgültige Realität festlegt, ist relevant.
Gesetzliche Renten werden übrigens immer ohne Abzug einer Lohnsteuer ausgezahlt. Die korrekte Besteuerung erfolgt auch hier durch die Einkommensteuererklärung.
Postlerin hat geschrieben: ↑16. Jun 2017, 16:31
Das Brutto ist eben nicht vergleichbar, da es unterschiedliche Steuerklassen gibt. Bei Steuerklasse 1 bleibt weit weniger übrig als bei anderen
Netto mit netto zu vergleichen macht da schon Sinn.
Ganz großer Unsinn.
Brutto ist vor allen Abzügen (Steuern, SV) daher ist nur das Brutto wirklich vergleichbar.
Sonst wäre das wie:
Ich bin Steuerklasse 1, heirate, wähle Steuerklasse 5 und beschwere mich, dass ich dann weniger Netto habe.
Also ich lebe von dem Geld, was ich ausgezahlt bekomme und nicht von dem, was ich brutto bekomme!
Denn was ist mein Brutto?
2909,77 € oder 71,75 % davon, also 2.210,02 € oder 1853,78 € nach Verrechnung der Rente?
Leben tue ich von 1672,30 € netto Pension nach Abzug der Krankenversorgung und der Steuer Steuerklasse 3 (z.Zt. 0.00 €) + 341,08 € Rente!
Also netto 2013,38 €. Von der Rente gibt es noch einen zusätzlichen Zuschuss von 24,90 € zur privaten Krankenversicherung.