Gutachter Dienstfähigkeit

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meinschatz2010
Beiträge: 7
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Gutachter Dienstfähigkeit

Beitrag von meinschatz2010 »

Guten Abend,
da ich etwas passendes mit der Suchfunktion nicht gefunden habe, hier meine Frage.

Ich bin seit etwas über einem Jahr aufgrund einer chronischen Erkrankung krankgeschrieben und war schon 2x beim Amtsarzt. Den Antrag auf Zurruhesetzung habe ich selber gestellt, da es so einfach nicht weiter gehen kann.

Leider hat sich nun ergeben, dass auch der 2. Amtsarzt angeblich nicht über meinen Fall entscheiden kann und will mich zu einem externen Gutachter schicken. Es handelt sich um eine Uni-Klinik. Diese ist gut 150km von meinem Wohnort entfernt. Mich würde interessieren, welcher Weg zumutbar ist. Mein behandelnder Arzt ist Spezialist für diese Erkrankung und war bis vor 4 Jahren selber an einer Uni Klinik als Leitender Arzt in diesem Bereich tätig. Seinem Gutachten, welches der Amtsarzt von ihm angefordert hat, ist ihm nicht aussagekräftig genug. Muss ich diese weite Fahrt tatsächlich auf mich nehmen? :o

LG
Kommunalbeamtin NRW
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
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Re: Gutachter Dienstfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

ich würde den AA darum bitten darzulegen, was nicht aussagekräftig ist und - vor allem darum bitten - die noch zu klärenden Fragen deinem behandelnden Arzt vorzulegen, damit sein Bericht / GA aussagekräftig wird durch Nachbesserung.

Das ist ein Versuch.

Der AA darf bestimmen, wer das Zusatzgutachten erstellt,
ein behandelnder Arzt kann durchaus abgelehnt werden als Gutachter, er gilt als Behandler als voreingenommen, dagegen kannst du nur schwer vorgehen.
Dennoch würde ich den o.g. Weg versuchen. Evtl. lässt sich der AA darauf ein.

Zum zulässigen Radius ist schwierig etwas zu sagen.
Lebst du in einer Metropole oder abgelegen, sind in geringerem Radius die entsprechenden Spezialisten zu finden etc. pp.
Bsp.: Wohnst du in München und die Fachrichtung ist Orthopädie wegen Kniebinnenschadens, dann wäre durchaus verwunderlich, 150km fahren uu müssen.

Sollte deine Krankheit medizinisch nicht zulassen, dass du 150km überbrückst (und eine Alternative vorhanden sein), dann wäre ein ärztl. Attest darüber empfehlenswert. Zu diesem müsste der AA m.W. Stellung nehmen.
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