Teilzeit - Pensionsansprüche

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debitor
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Teilzeit - Pensionsansprüche

Beitrag von debitor »

Guten Tag,

meine Frage ist, wie sich die Pensionsansprüche bei Teilzeitarbeit verhalten.

Mal folgende Annahme: Person X arbeitet bis 67 und hat dann ~71 % des letzten Gehaltes als Pension.
Wie verhält sich das, wenn diese Person nur 50 % Teilzeit sein ganzes Leben gearbeitet hat.
Der Jahressatz beläuft sich ja auf 1,79375 und wird um den Faktor von 50 % für die Zeit als Teilzeitkraft gemindert.

Hier meine Frage: Wird derjenige dann nicht doppelt gestraft? Nach meinem Empfinden muss die Teilzeitkraft dann eben ~71 % des bei ihr um 50 % geminderten letzten Gehaltes erhalten. Nach dieser Rechnung bekommt sie aber doch nur ~35% von ihrem geminderten Gehalt, oder denke ich hier falsch?

Viele Grüße
Gertrud1927
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Re: Teilzeit - Pensionsansprüche

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Wenn die Person 50 Jahre Halbtag gearbeitet hat beträgt Ihre ruhegehaltsfähige Dienstzeit auch nur 25 Jahre. 25* 1.179375 rund 45%vom letzten Gehalt Vollzeit. Das geminderte letzte Gehalt hat nichts damit zu tun.
debitor
Beiträge: 2
Registriert: 18. Sep 2016, 16:58
Behörde: Finanzamt

Re: Teilzeit - Pensionsansprüche

Beitrag von debitor »

Gut, 50 Jahre arbeiten wir denk ich eher schwierig :D

aber nochmal der verständnis halber:

herangezogen wird mein vollzeitgehalt? das heißt obwohl man nie vollzeit gearbeitet hat wird das letzte gehalt als bemessungsgrundlage genommen? und in diesem falle dann als vollzeit?
Gertrud1927
Beiträge: 514
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Re: Teilzeit - Pensionsansprüche

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. 17 bis 67 sind doch 50 Jahre und die 67 hast Du doch als Berechnung gewünscht. Die Kürzungen wegen Deiner Teilzeit wirken sich ja bei Deiner ruhehgehalsfähigen Dienstzeit aus. Es wird ja Deine Zeit der Teilzeit nur im Verhältnis zur Vollzeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt. In der Berechnung werden Deine Teilzeiten mit Ihren Prozenten und Fehlzeiten taggenau aufgerechnet. Es wird dann mit den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen bei Vollzeit gerechnet.
Frau M.
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Re: Teilzeit - Pensionsansprüche

Beitrag von Frau M. »

Wenn man sein ganzes Leben Teilzeit gearbeitet hat, kommt man der Regel nicht auf den Höchstruhegehaltssatz.

Die ruhegehaltfähige Zeit berechnet sich vereinfacht wie folgt:

01.01.1976 - 31.12.2015 = 40 Jahre * 20 (hälftige Teilzeit) / 40 (Regelwochenarbeitszeit) = 20 Jahre * 1,79375 = 35,88%
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