Anerkennung Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig
Moderator: Moderatoren
Anerkennung Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig
Hallo, ich bin auf der Suche nach jemanden, der in den 90iger Jahren den Vorbereitungsdienst Berufl Schulen in Hessen in einem sog Mangelfach absolviert hat und anschließend verbeamtet wurde. Es geht mit speziell um die Anerkennung von ruhegehaltfähigen Vordienstzeiten. 1994 waren in Hessen als Dipl-Pädagoge die weiteren Zugangsvoraussetzung entweder der Nachweis einer Erzieher oder Sozialpädagogenausbildung u mind 2jährige Berufdpraxis oder Nachweis von mind 4jähriger Berufspraxis. So war es damals für das Fach Sozialpädagogik. Zwischenzeitlich bin ich in Niedersachsen und lediglich mein zweites Studium wird als ruhegehaltfähig anerkannt. Kann mir jemand behilflich sein bzw. Informationen geben???? Vielen Dank
Re: Anerkennung Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig
Hallo,
diese Angaben sind leider zu undurchsichtig, um eine Aussage treffen zu können.
Schreib doch mal genau auf:
von ... bis ... Studium der ...
von ... bis ... Vorbereitungsdienst BaW
von ... bis ... Zeiten im Angestelltenverhältnis bei ...
ab... BaP
usw.
diese Angaben sind leider zu undurchsichtig, um eine Aussage treffen zu können.
Schreib doch mal genau auf:
von ... bis ... Studium der ...
von ... bis ... Vorbereitungsdienst BaW
von ... bis ... Zeiten im Angestelltenverhältnis bei ...
ab... BaP
usw.
Re: Anerkennung Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig
Guten Abend,
WS 77-SS80 FH Studium Sozialpädagogik
80-81 Anerkennungsjahr
81-Okt 94 Sozialpädagogin Land Nds
81-84 Studium Pädagogik Uni
Nov94-Okt96 Studienreferendar Berufl Schulen Hessen im Mangelfach Sozialpädagogik zu den og Eingangsvoraussetzungen
Nov96-Jan97 halbe Stelle an Berufsschule
Feb97-03 Studienrat im Hessen
03-14 Studienrat in Nds
seit 14 Pension wg Dienstunfähigkeit (nicht gewollt!)
Da die Eingangsvoraussetzungen für Quereinsteiger andere sind, wurde lediglich ein Jähr Vordienstzeit plus drei Jahre Studium als ruhegehaltfähig anerkannt. Aber wie ist das mit den von Hessen 1994 geforderten Einstellungsvoraussetzungen? Danach würden drei Jahre Vordienstzeit nicht anerkannt. Gibt es Erfahrungswerte bzw Tips??? Das zuständige Studienseminar hat mir og Auskünfte per Email zugeschickt und Nds lehnt erstmal ab.
WS 77-SS80 FH Studium Sozialpädagogik
80-81 Anerkennungsjahr
81-Okt 94 Sozialpädagogin Land Nds
81-84 Studium Pädagogik Uni
Nov94-Okt96 Studienreferendar Berufl Schulen Hessen im Mangelfach Sozialpädagogik zu den og Eingangsvoraussetzungen
Nov96-Jan97 halbe Stelle an Berufsschule
Feb97-03 Studienrat im Hessen
03-14 Studienrat in Nds
seit 14 Pension wg Dienstunfähigkeit (nicht gewollt!)
Da die Eingangsvoraussetzungen für Quereinsteiger andere sind, wurde lediglich ein Jähr Vordienstzeit plus drei Jahre Studium als ruhegehaltfähig anerkannt. Aber wie ist das mit den von Hessen 1994 geforderten Einstellungsvoraussetzungen? Danach würden drei Jahre Vordienstzeit nicht anerkannt. Gibt es Erfahrungswerte bzw Tips??? Das zuständige Studienseminar hat mir og Auskünfte per Email zugeschickt und Nds lehnt erstmal ab.
Re: Anerkennung Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig
Ach ja, das Besoldungsdienstsalter in Hessen war 09/79
Re: Anerkennung Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig
Die "Geschichte" bzgl der Anerkennung läuft schon eine Weile. Bin auf der Suche nach ähnlichen Fällen zwecks Argumente für Anhörung
Re: Anerkennung Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig
Also ich hätte auch nur ein Studium anerkannt. Mir wäre auch keine Beamtenlaufbahn bekannt, die man nur mit 2 Studien werden kann.
§ 12 NBeamtVG
Ausbildungszeiten
(1) 1 Die Mindestzeit
1.
der außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildung (Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst, übliche Prüfungszeit),
2.
einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist,
kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, die Zeit einer Fachschul- oder Hochschulausbildung einschließlich der Prüfungszeit bis zu drei Jahren. 2 Wird die allgemeine Schulbildung durch eine andere Art der Ausbildung ersetzt, so steht diese der Schulbildung gleich.
(3) 1 Bei anderen als Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern können Zeiten nach Absatz 1 als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn und soweit sie für ihre oder seine Laufbahn vorgeschrieben sind. 2 Ist ihre oder seine Laufbahn bei ihrem oder seinem Dienstherrn noch nicht gestaltet, so gilt das Gleiche für solche Zeiten, die bei Gestaltung der Laufbahn mindestens vorgeschrieben werden müssen.
§ 12 NBeamtVG
Ausbildungszeiten
(1) 1 Die Mindestzeit
1.
der außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildung (Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst, übliche Prüfungszeit),
2.
einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist,
kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, die Zeit einer Fachschul- oder Hochschulausbildung einschließlich der Prüfungszeit bis zu drei Jahren. 2 Wird die allgemeine Schulbildung durch eine andere Art der Ausbildung ersetzt, so steht diese der Schulbildung gleich.
(3) 1 Bei anderen als Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern können Zeiten nach Absatz 1 als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn und soweit sie für ihre oder seine Laufbahn vorgeschrieben sind. 2 Ist ihre oder seine Laufbahn bei ihrem oder seinem Dienstherrn noch nicht gestaltet, so gilt das Gleiche für solche Zeiten, die bei Gestaltung der Laufbahn mindestens vorgeschrieben werden müssen.
Re: Anerkennung Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig
Wenn ich das richtig verstehe, war die Voraussetzung für den Quereinstieg an der Berufsschule sowohl ein Studium der Pädagogik, als auch eine Ausbildung zum Sozialpädagogen. Zweitere hat sie in Form ihres 1. Studiums mitgebracht.
Das sollte doch bei Lehrern, die in Mängelfächer quereingestiegen sind, eigentlich nix Besonderes sein. Das wird ja sogar heute noch so gehandhabt, wenn von Bewerbern gefordert wird, dass sie nebst ihres fachwissenschaftlichen Studiums (z.B. ein Master in Physik) noch einen zweiten Lehrbefähigungsnachweis auf dem Niveau einer Zwischenprüfung, eines Vordiploms oder eines Bachelorabschlusses nachzuweisen haben.
Das wären dann auch 2 Studien (1x Master Physik (der schon einen Bachelor Physik vorausgesetzt hat) zzgl. 1x Bachelor 2. Fach).
Das sollte doch bei Lehrern, die in Mängelfächer quereingestiegen sind, eigentlich nix Besonderes sein. Das wird ja sogar heute noch so gehandhabt, wenn von Bewerbern gefordert wird, dass sie nebst ihres fachwissenschaftlichen Studiums (z.B. ein Master in Physik) noch einen zweiten Lehrbefähigungsnachweis auf dem Niveau einer Zwischenprüfung, eines Vordiploms oder eines Bachelorabschlusses nachzuweisen haben.
Das wären dann auch 2 Studien (1x Master Physik (der schon einen Bachelor Physik vorausgesetzt hat) zzgl. 1x Bachelor 2. Fach).
Re: Anerkennung Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig
Vor Bologna waren die beiden Studiengänge eigenständig: 6 Sem FHstudium , 8 Sem Unistudium. Mir geht es jedoch im wesentlichen die zur Einstellung geforderte Berufspraxis.