Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Gertrud1927
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Es gibt noch in der Beihilfeverordnung vom Bund §39 für Vollstationäre Pflege. Vielleicht trifft ja da etwas zu. Das ist auch so eine Sache ,wenn man es nicht weiß und es nicht beantragt wird gibt es nichts.
Jeanne Ehmar
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

Varetek hat geschrieben:Die Kosten des Pflegeheims werden in 1. Linie durch die Beihilfe, bzw. PKV bezahlt. Das Thema hatten wir hier an anderer Stelle schon einmal:

http://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?f=4&t=7965

Vielen Dank. Das ist bestimmt auch eine Spur. Werde ich mal verfolgen.
Jeanne Ehmar
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

Gertrud1927 hat geschrieben:Hallo. Es gibt noch in der Beihilfeverordnung vom Bund §39 für Vollstationäre Pflege. Vielleicht trifft ja da etwas zu. Das ist auch so eine Sache ,wenn man es nicht weiß und es nicht beantragt wird gibt es nichts.

Vielen Dank. Das werde ich auch mal nachsehen.

Es ist genau so: wenn niemand etwas beantragen würde, würde absolut überhaupt nichts kommen. Null komma null. Da wird jemand hilfebedürftig vom Krankenhaus im Heim abgeliefert und nichts geschieht von selbst. Das ist eine Schande. Fragt man sich, warum man das ganze Leben Nummern spazieren trägt. Darum geht es. Danke.
Jeanne Ehmar
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

dibedupp hat geschrieben:...
Und jetzt meinst du, dass er nicht die korrekte Pension bekommt, oder wie? Wenn ich richtig gelesen habe, ist der Bekannte 80 Jahre alt. Wenn er einige Jahre vor seinem 55. LJ in den Ruhestand gegangen ist, dann sind das jetzt wohl bereit ca. 30 Jahre. Wenn du da ernsthaft eine höhere Pension erreichen willst, dann kann dir nur ein Fachanwlat helfen. Sonst hast du keine Chance. Und meines Erachtens hast du auch keine Chance mit einem Anwalt.

Es geht einfach nur um meine Frage aus dem Eingangsposting und nicht um meine Meinung. Und nur sachliche Antworten auf diese Fragen können mir helfen, sorry.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie selbst alles richtig fest in der Hand haben, alles immer verstanden haben, immer gut geplant haben und/oder immer die richtigen Helfer haben, auch wenn Sie hilflos im KH/PfH eingeliefert werden.

Was soll ich irgend jemandes Leben jetzt den Prozess machen? Wenn das Kind im Brunnen liegt, holt man es heraus und sucht nicht den Architekten vom Brunnen.
MITTY

Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von MITTY »

Weiß jemand, wie hoch die Mindespension für Beamte A12 in NRW berägt? Also, das, was tatsächlich netto auf dem Konto eingeht?
Torquemada
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

MITTY hat geschrieben:Weiß jemand, wie hoch die Mindespension für Beamte A12 in NRW berägt? Also, das, was tatsächlich netto auf dem Konto eingeht?
Die Mindestpension ist für alle Beamten in NRW gleich. Liegt bei knapp 1600 Euro brutto.
http://forum.oeffentlicher-dienst.info/ ... f=4&t=9286

Kannst du bei deinem Dienstherrn problemlos anfragen.
Gertrud1927
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Es gibt keine Mindestruhegehalt wenn Sie auf eigenen Antrag ausscheiden oder lange Freistellungszeiten haben und damit hinter der Mindestversorgung zurück bleiben. Die Mindestversorgung ist 35% der Ruhegehaltfähigen Dienstbezüge( hier bei A12) oder 65% der Endstufe in Besoldungsgruppe A4. Bei Dienstunfall ist es etwas mehr. Der höhere Betrag wird gezahlt. So ist es beim Bund aber die Länder sind auch so denke ich. Was man Netto davon bekommt ist bei jedem verschieden und hat nichts mit dem Ruhegehalt zu tun.
Jeanne Ehmar
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

Varetek hat geschrieben:Die Kosten des Pflegeheims werden in 1. Linie durch die Beihilfe, bzw. PKV bezahlt. Das Thema hatten wir hier an anderer Stelle schon einmal:

http://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?f=4&t=7965

Ich möchte gerne nocheinmal auf diesen Beitrag in einem anderen Thread zurückkommen. Er ist sehr interessant und könnte vielleicht auch helfen.
Bisher habe ich für die Person über die wir sprechen, alle Anträge etc gestellt, aber wie schon weiter oben geschrieben, was man nicht weiss, wird nicht beantragt und so auch nicht gezahlt.

Im Moment bekommt die Person rund 2.000 € Pension und rund 300 Euro Rente aus einer vorherigen Tätigkeit.
Davon gehen jeden Monat knapp 3.000 Euro ab für das Pflegeheim.
Von diesen 3.000 bekommt die Person rund 600 von der Krankenkasse erstattet und genauso viel, also 600 von der Beihilfe.
Es bleiben also über 1.800 zu Lasten der Person von der wir hier sprechen, die jeden Monat selbst gezahlt werden müssen.

Zusätzliche Kosten sind rund 400 € für die Krankenversicherung und Belastungen durch Eigenanteile bei Pflege und Medikamenten. Und dann ist noch nicht eine Flasche Mineralwasser oder eine Zeitung gekauft...

Man muss kein Mathematiker sein um zu sehen, dass da nix bleibt ausser Minus.
Achso, Ehepartner hat rund 1.300 Euro im Monat, ist aber nicht Beamtet. Noch nicht in Pflege, kann aber nichts machen.

Wohin kann ich mich da wenden? Beihilfestelle, die die 600 überweisen? Andere Stelle? Gibt es überhaupt einen Rechenweg, hier etwas zu erreichen?


Vielen Dank im Voraus.
Gertrud1927
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Gertrud1927 »

Familieneinkommen 2300+1300 sind 3600€. Eigene Heimkosten 1800, Krankenvers +Eigenbehalte 400. Bleiben doch 1400€ über. Oder sehe ich etwas falsch.
Torquemada
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Gertrud1927 hat geschrieben:Familieneinkommen 2300+1300 sind 3600€. Eigene Heimkosten 1800, Krankenvers +Eigenbehalte 400. Bleiben doch 1400€ über. Oder sehe ich etwas falsch.
Nein. Die Vermögensseite wäre auch noch zu betrachten.

Probates Mittel wäre ein Antrag auf SGB XII-Leistungen bei der zuständigen Kommune oder Landratsamt.
Die werden dann kompetent ausrechnen, ob der Lebensunterhalt gesichert ist oder nicht.

Vermögen muss verbraucht werden, eventl. Rückgriff auf leistungsfähige Kinder. Die ganze Palette eben.
Jeanne Ehmar
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

Gertrud1927 hat geschrieben:Familieneinkommen 2300+1300 sind 3600€. Eigene Heimkosten 1800, Krankenvers +Eigenbehalte 400. Bleiben doch 1400€ über. Oder sehe ich etwas falsch.

Nun, ich habe nicht alles aufgerechnet und das mit dem Einkommen (bzw dem Zugriff darauf) des Partners ist auch sehr relativ.
Ich werde mal die zuständigen Stellen mit der Sache befragen.

Vielen Dank für alle Infos.
Varetek
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Varetek »

Torquemada hat geschrieben: eventl. Rückgriff auf leistungsfähige Kinder. Die ganze Palette eben.
Gab es dazu nicht ein entsprechendes Urteil des Bverwg mit dem Tenor, dass Beamtenkinder de facto keinen Elternunterhalt leisten müssen, weil der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht einspringen müsste, sollte das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen!?
Torquemada
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Varetek hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben: eventl. Rückgriff auf leistungsfähige Kinder. Die ganze Palette eben.
Gab es dazu nicht ein entsprechendes Urteil des Bverwg mit dem Tenor, dass Beamtenkinder de facto keinen Elternunterhalt leisten müssen, weil der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht einspringen müsste, sollte das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen!?
Wäre schön, wenn du das Urteil raussuchen könntest.
Varetek
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Varetek »

http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C24.10.0
Ein Versorgungsempfänger hat einen Anspruch auf Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für die Erstattung der Aufwendungen für seine stationäre Pflege, wenn ansonsten der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt ist
Jeanne Ehmar
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Re: Berechnung Ruhestandsbezüge bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Jeanne Ehmar »

Danke, auch eine Spur.
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