Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
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Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Ich bekomme derzeit als Beamtin beim Bund für zwei Kinder den Familienzuschlag. Meine Tochter studiert nun "dual" beim Land als Beamtenanwärterin und ist daher beim Land beihilfeberechtigt, bei mir aber weiterhin im Familienzuschlag.
Die Krankenkasse rechnet unverändert mit 30% ab. Die Beihilfe will hat nur noch 50% gewährt. Dies habe ich nun beanstandet, allerdings will bei Beihilfe bei dieser Entscheidung bleiben. Diese Info habe ich leider nur telefonisch über meinen Mann erhalten, der von dem ganzen Null Ahnung hat und die zuständige Sachbearbeiterin kann ich erst am Montag wieder erreichen. Sie hat ausrichten lassen, dies würde ich im Internet auch finden.
Ich finde aber zum Bemessungssatz nur "Kinder sind berücksichtigungsfähig, wenn sie im Familienzuschlag der oder des Beihilfeberechtigten nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind."
Könnt ihr mich beruhigen, oder hat die Beihilfe Recht und ich muss mich nun darauf einstellen, mit der Krankenkasse wegen einer nachträglichen Änderung zu diskutieren. Ich möchte nicht auf den 20% sitzen bleiben.
Die Krankenkasse rechnet unverändert mit 30% ab. Die Beihilfe will hat nur noch 50% gewährt. Dies habe ich nun beanstandet, allerdings will bei Beihilfe bei dieser Entscheidung bleiben. Diese Info habe ich leider nur telefonisch über meinen Mann erhalten, der von dem ganzen Null Ahnung hat und die zuständige Sachbearbeiterin kann ich erst am Montag wieder erreichen. Sie hat ausrichten lassen, dies würde ich im Internet auch finden.
Ich finde aber zum Bemessungssatz nur "Kinder sind berücksichtigungsfähig, wenn sie im Familienzuschlag der oder des Beihilfeberechtigten nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind."
Könnt ihr mich beruhigen, oder hat die Beihilfe Recht und ich muss mich nun darauf einstellen, mit der Krankenkasse wegen einer nachträglichen Änderung zu diskutieren. Ich möchte nicht auf den 20% sitzen bleiben.
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Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Hallo. Du warst schon dicht dran . Für den Bund schau mal BBhV § 5.1.2 Ich nehme an das gilt für Länder auch.
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Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Hallo. Fällt mir noch zur Krankenkasse ein. Die Zeit für eine problemlose Erhöhung der Versicherungsleistung ist begrenzt. Es handelt sich um etwa 2 bis 3 Monate. Ist bei allen Krankenkassen so. Schau mal in die Versicherungsbedingungen bei Kündigung umzu.
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
okay, danke.
Muss ich mich überraschen lassen, wie die Krankenkasse reagiert, da die Beihilfe so lange brauchte, ist der Bescheid schon älter.
Muss ich mich überraschen lassen, wie die Krankenkasse reagiert, da die Beihilfe so lange brauchte, ist der Bescheid schon älter.
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Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Hallo. Die Meldung zur PKV soll eigentlich gemacht werden wenn der Beihilfesatz sich ändert. Der ändert sich nicht erst mit dem letzten Bescheid sondern dann als die Tochter selbst beihilfeberechtigt wurde.Innerhalb der Frist kommt es dann auch nicht zum Selbstbehalt.
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
ich wusste ja nicht, dass sich der Betragssatz ändert, das konnte ich also nicht melden.
Dass meine Tochter die Schule abgeschlossen hat und angefangen hat zu studieren, habe ich auf den üblichen Vordrucken mit den angeforderten Unterlagen (Zeugnis, Studienbescheinigung, Kindergeldbescheinigung) gemeldet....
Dass meine Tochter die Schule abgeschlossen hat und angefangen hat zu studieren, habe ich auf den üblichen Vordrucken mit den angeforderten Unterlagen (Zeugnis, Studienbescheinigung, Kindergeldbescheinigung) gemeldet....
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
In Bayern wirkt sich der eigene Anspruch des Kindes nicht auf den Bemessungssatz des Elternteils aus, der BayVGH hat dies im vergangenen Jahr nach langer Unklarheit nun klargestellt (Az 14 BV 14.2067). Vergleichbare anderweitige Bundes- und Landesregelungen dürften ebenso zu werten sein.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Danke, sicher ist also, dass nichts sicher istSilencium hat geschrieben:Vergleichbare anderweitige Bundes- und Landesregelungen dürften ebenso zu werten sein.
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Nötigenfalls muss man wohl oder übel den (Verwaltungs)rechtsweg beschreiten...ulsna hat geschrieben:Danke, sicher ist also, dass nichts sicher ist
M. E. ist die Bundesregelung inhaltlich und rechtssystematisch mit der bayerischen identisch.
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Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Nachtrag:
Die Beihilfe hat nun festgestellt, dass Kind 2 im Familienzuschlag weiterhin berücksichtigt ist (welche Überraschung) und daher bei der Bemessung auch weiterhin zählt , nur einen Behilfeanspruch hat es nicht mehr über mich (was mir ja schon vorher klar war)
Die Beihilfe hat nun festgestellt, dass Kind 2 im Familienzuschlag weiterhin berücksichtigt ist (welche Überraschung) und daher bei der Bemessung auch weiterhin zählt , nur einen Behilfeanspruch hat es nicht mehr über mich (was mir ja schon vorher klar war)
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Hätte mich auch irgendwie gewundert wenn nicht; mittlerweile sind die Beihilfestellen hinreichend über die Konstellation gerichtlich belehrt worden.
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