Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

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Torquemada
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Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Torquemada »

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit der Thematik "Kieferorthopädische Leistungen", weil sowas ab Herbst diesen Jahres bei meiner ältesten Tochter ansteht.
Da ich nun in Pension bin, können unsere Kinder bei meiner Frau in der GKV familienversichert werden. Und hier hadere ich noch herum, weil mir nicht klar ist, was die Beihilfe quasi "mehr" zahlt.

Beim Bundesverwaltungsamt habe ich folgenden interessanten Hinweis gefunden (Pdf-Dokument ist eingebettet):

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl ... ungen.html
Varetek
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Varetek »

Soweit ich das verstehe, gibt es grundsätzlich keinen wirklichen Unterschied bei der Kostenübernahme. Sowohl GKV als auch Beihilfe zahlen die Behandlung vollständig.

Während aber die GKV eine Übernahme der Kosten an der "kieferorthopädischen Indikationsgruppe" (KiG) festmacht und somit gewisse minderschwere Fälle nicht bezahlt werden, macht die Beihilfe m.W. in dieser Hinsicht keinen Unterschied. Außerdem geht man als GKV-Patient für einen gewissen Prozentsatz der Kosten (20%) in Vorleistung und diese werden nur/erst bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung erstattet.

Interessant wäre ggf. noch eine Unterscheidung beider Stellen bei dem was als "medizinisch notwendig" definiert wird. Es gibt z.B. mittlerweile so genannte "Aligner Schienen", die die bekannte "feste Spange" mit den hübschen Brackets ersetzen können. Soweit ich das via google recherchieren konnte, übernimmt die GKV diese nicht. Bei der Beihilfe/PKV (Beihilfe-Ergänzung!) könnte das anders aussehen - deine Tochter würde es sicher freuen.
Torquemada
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Torquemada »

Danke für den Hinweis.
Ich habe dazu folgende Information gefunden:

http://www.kfo-do.de/de/newseinzel-2013 ... p?&nid=178

Da wurde meine "liebe" Postbeamtenkrankenkasse im konkreten Einzelfall gerichtlich zur Zahlung verurteilt.


Zur möglichen Erstattung gibt es z.B. ein Infoblatt für Richter, Soldaten und Beamte:

http://www.unsichtbare-zahnspange-giess ... ine_DE.PDF
Varetek
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Varetek »

Interessant ist das Urteil aus 2012, in dem als Begründung auch die Mundhygiene "pro Invisalign" ausgelegt wurde. Man kann eben die Zahnzwischenräume nur schlecht reinigen, wenn da überall Drähte gespannt sind. Hier wäre sicherlich ein Attest vom Zahnarzt hilfreich.

Aber: Die Tendenz scheint dahin zu gehen, dass die Behandlung meist nur bejaht wird, wenn dadurch keine nennenswert höheren Kosten entstehen. Ich würde also wohl an deiner Stelle zunächst mal mit dem behandelnden/möglichen Kieferorthopäden sprechen und mir Kostenvoranschläge für beide Behandlungsmethoden anfertigen lassen. Mit denen dann einfach vorab die Beihilfe belästigen.

Davon aber unabhängig wäre die Entscheidung für dich ja schon gefallen, sollte deine Tochter "nur" eine KiG von 1 oder 2 aufweisen und damit die Kostenübernahme durch die GKV ohnehin nicht gegeben sein. Kannst du vielleicht hier schon ansetzen?

Und wie sieht es bei dir bzw. deiner Tochter mit einem "Beihilfeergänzungstarif" bei der PKV aus? Habt ihr einen und falls ja, was leistet der bei Kieferorthopädie?
Torquemada
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Torquemada »

Varetek hat geschrieben:
Und wie sieht es bei dir bzw. deiner Tochter mit einem "Beihilfeergänzungstarif" bei der PKV aus? Habt ihr einen und falls ja, was leistet der bei Kieferorthopädie?
Wenn man bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert ist (die deckt ja normalerweise die Differenz zur Beihilfe mit ihren Supersätzen 1,9-fach und 1,5-fach... :? ) kann man einige Zusatzversicherungen abschließen.
Kieferorthopädie ist da nicht dabei.

Hier das Infoblatt, dass ich beim Internet-Auftritt der Postbeamtenkrankenkasse entdeckt habe:

http://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteu ... ndlung.pdf

Das Blättchen ist nichts Besonderes. Eher geistige Tieffliegerarbeit ohne echten Mehrwert.
Natürlich muss ein Kostenplan vorher genehmigt werden.
Da meine Tochter trotz guter Zahnpflege und regelmäßiger Prophylaxe an den Zahnzwischenräumen kariesgefährdet ist (hängt eventl. mit der Speichelzusammensetzung und Speichelfluss zusammen), könnte man da theoretisch wegen der Zahnpflege was erreichen.
Varetek
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Varetek »

Entschuldige, ich hatte nicht gleich kapiert, dass du in der Pbeakk (rest-)versichert bist.
(2) Aufwendungen für ambulante kieferorthopädische Untersuchungen und Behand-lungen sind erstattungsfähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder bei schweren Kieferanomalien eine kom-binierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfolgt und die Postbe-amtenkrankenkasse den Aufwendungen vor Beginn der Behandlung auf der Grundlage eines vorgelegten Heil- und Kostenplanes zugestimmt hat. Die Kosten des Heil- und Kostenplanes sind erstattungsfähig. Die Aufwendungen für Leistungen zur Retention sind bis zu zwei Jahre nach Abschluss der von der Postbeamtenkrankenkasse geneh-migten kieferorthopädischen Behandlung erstattungsfähig. Bei einem vom Mitglied oder der mitversicherten Person zu vertretenden Abbruch und einer späteren Fortset-zung einer kieferorthopädischen Behandlung bleiben nur die Aufwendungen erstat-tungsfähig, die nach dem von der Postbeamtenkrankenkasse genehmigten Heil- und Kostenplan noch nicht abgerechnet sind. Gleiches gilt für den Fall eines vom Mitglied oder der mitversicherten Person zu vertretenden Wechsels der Kieferorthopädin oder des Kieferorthopäden.
Quelle: §32 Abs. 2 Satzung Pbeakk

Wie man sieht, nimmt sich das leider alles nicht viel. Ich würde versuchen vorab eine Zusage für den entsprechenden Heil- und Kostenplan zu erhalten (im Zuge dessen kann man ja freundlich auf entsprechende Urteile hinweisen) und anschließend entscheiden.

Mit der Pbeakk kenne ich mich nun nicht groß aus, aber soweit ich informiert bin müsstest du schon alle deine Kinder "rausschmeissen" und in der GKV über deine Frau versichern, um überhaupt Beiträge zu sparen, oder? Sofern dem nichts entgegensteht, könnte man die Rechnung aufmachen und den eingesparten Monatsbeitrag für eine freiwillige Zuzahlung nutzen. Allein über die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung von 3 und mehr Jahren, kommen so immerhin rund 2.500 Euro zusammen. Alternativ könnte man dann auch einen Teil des Geldes nutzen, um dem/den anderen (jüngeren) Kindern eine Zusatzversicherung in der GKV zu gönnen, die zumindest bei ihnen später mal etwaige Behandlungen übernimmt.
Torquemada
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Torquemada »

Bei einem Wechsel in die GKV würde ich monatlich derzeit 70 Euro sparen. Da kommt natürlich über die Steuererklärung relativ gesehen wieder was rein, weshalb die Rechnung nicht so einfach ist.
Beim Thema Kieferorthopädie starre ich echt in eine Nebelwand.
Offenbar gibt es bei der Therapie sozusagen drei Stufen (habe ich mir von gesetzlich Versicherten erklären lassen):

- die "Panzerkettenlösung", die angeblich sogar im europäischen Vergleich einfachste, billigste Lösung

- die nächste Stufe, wo GKV-Versicherte mit ca. 40 bis 60 Euro im Monat zuzahlen (NICHT diese 20 Prozent, die es am Ende wieder gibt)

- De-Luxe-Lösungen, die super aussehen, aber sehr teuer sind

Zusatzleistungen (IGEL) werden gerne von den Praxen verkauft (Reinigen etc.)

Wenn Beihilfe UND Postbeamtenkrankenkasse die Stufe zwei nicht bezahlen, würde ich doppelt zahlen:

1. 70 Euro für drei Kinder
2. eventl. 60 Euro für die "Mittellösung"

Ratlos......Wenn mein jetzt dann 7-jähriger später auch noch so was braucht.....zahle ich nochmal zu....Ratlos...
Varetek
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Varetek »

Ich glaube du überschätzt die Entlastung durch die Anrechnung bei der Einkommenssteuer. Lass das mal 20,- Euro/Monat sein (eher weniger), verbleiben dir 50 jeden Monat oder 600,- im Jahr und das bis zum Ende der Ausbildung deines jüngsten Kindes. Wenn das der 7-jährige ist, heißt das unter dem Strich du sparst Minimum 7200 Euro, wenn er mit 19 seine Ausbildung abgeschlossen hat. Dafür kannst du 10 Jahre lang die Zuzahlung von 60,-/Monat leisten, das reicht für 3 Kinder.

Millionen Menschen und Kinder sind in der GKV versichert und kieferorthopädische Behandlungen haben zehntausende davon mitgemacht (ich auch, ganz klassisch mit "Panzerkette" und später sogar mit dem Gesichtsbügel). Wenn die Überlegungen also einzig an der "Kieferorthopädie-Frage" hängen, fällt die Entscheidung doch relativ leicht --> Kinder in die GKV und die Zuzahlung mit der Ersparnis selbst schultern. Am Ende hast du sehr wahrscheinlich noch Geld gespart und deinen Kindern bleibt die unschöne "klassische" Behandlung garantiert erspart. ...und das auch noch ohne jeden Ärger mit der Beihilfe/Pbeakk :D

Zusatzversicherungen sollen übrigens nur dann Sinn machen, wenn man die früh genug (<5 Jahren) abschließt, da Fehlstellungen, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, in der Regel von der Leistungspflicht ausgenommen sind.
Torquemada
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Torquemada »

Danke für die konstruktiven Hinweise.
Wenn ich mir meine dauernde Einschickerei von Rechnungen so anschaue, würde der Wechsel in die Familienversicherung der GKV mir auch Nerven sparen.

Andererseits gibt es Kollegen, die mir (mehr emotional ?) heiss und innig dazu raten, die Kinder auf jeden Fall in der Privaten zu lassen (wobei ich die Postbeamtenkrankenkasse ohnehin als nicht wirklich Private sehe).
Varetek
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Varetek »

Ich kenne mich mit der Pbeakk nicht aus und kann von daher leider auch nicht beurteilen, inwiefern deren Leistungen über dem Niveau der GKV rangieren. Nach dem, was ich im Zusammenhang mit diesem Thema hier, gelesen habe zu urteilen, scheinen deren Leistungen aber nicht wirklich über die der GKV hinauszugehen. Insofern stellt sich die Frage nach dem Mehrwert.

Wikipedia sagt dazu, dass der Leistungsumfang der Pbeakk für Ruhestandsbeamte des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A) dem der GKV entspricht. Einzig Beamte und Pensionäre des höheren/gehobenen Dienstes kommen noch in den Genuss mancher privatärztlichen Leistung. Das aber scheinbar auch auf den 2,3-fachen Satz (bestenfalls) beschränkt. Da sehe ich persönlich jetzt nicht den riesen Vorteil.

Wenn denn die bestmögliche Krankenversicherung für die Kinder Priorität hat, würde ich noch eher versuchen sie in der "richtigen" PKV unterzubringen, die dürfte unter dem Strich auch kaum mehr kosten (wir zahlen für einen "Luxustarif" (1-Bett, keine Beschränkungen bei den Sätzen, Naturheilverfahren, Kuren, Ausland, Beihilfeergänzung, Krankenhaustagegeld etc.) 49,- Euro, kenne aber auch Fälle, bei denen die Brut nur halb so viel kostet), bietet dafür aber tatsächlich mehr Leistung. In dem Fall dürftest du aber wohl zumindest auf der Zuzahlung für deine Älteste sitzenbleiben.

Ich würde deinen Kollegen grundsätzlich zustimmen, wenn es sich denn um eine PKV handeln würde und diese auch tatsächlich mehr Leistungen bietet. Im Fall der Pbeakk kann ich deren Ratschlag aber auf Basis meines Kenntnisstandes nicht nachvollziehen. Haben die mal konkrete Beispiele genannt, oder geben die nur unreflektiert wider, was sie vor 30 Jahren mal "gelernt" haben?
Torquemada
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Torquemada »

Die PBeaKK begrenzt bei 1,9-fach, bzw. 1,5-fach.
Mit einem Wechsel der Kinder zu einer "normalen" PKV ist das nicht so einfach, weil mein Sohn diverse Entwicklungsrückstände hat und deswegen in dauernden Behandlungen ist.

So wie ich das sehe, ist der radikale Wechsel zur GKV eine sinnvolle Entscheidung. Alleine der Papierkram (gerade mit der PBeaKK wegen der dauernden Fehler und Nachfragen samt peniblen schriftlcihen Nachfragen von Erläuterungen) treibt mir schon den Blutdruck dauerhaft hoch.
Varetek
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Varetek »

Möchte dich jetzt natürlich nicht von einer Fragestellung zur nächsten treiben, aber wenn du tatsächlich Interesse daran hast deine Kinder in der PKV unterzubringen, würde ich dir raten mal mit einem spezialisierten Makler diesbezüglich zu sprechen. "Entwicklungsrückstände" kann jetzt unheimlich viel umfassen, aber z.B. eine Behandlung durch den Logopäden wegen Sprachentwicklungsstörung sollte kein Hindernis sein; es kommt unheimlich darauf an, wie man gewisse Dinge darstellt. Meine Frau hatte beispielsweise vor ihrer Verbeamtung einen Tinnitus in der Krankenakte. Den konnten wir durch ein erklärendes Attest vom behandelnden Arzt als Problem ausräumen. Das besprich aber im Detail lieber mit deinem Makler.

Ansonsten und unabhängig davon, denke ich aber ebenfalls, dass der Schritt die Kinder in der GKV zu versichern in deinem Fall deutlich mehr Sinn macht, als auf eine mögliche Übernahme irgendwelcher Kosten zu spekulieren, die in Summe dann noch hinter deiner Beitragsersparnis zurückblieben.
Vielleicht bietet es sich ja an, nur deinen Sohnemann in der PKV unterzubringen (antizipierbarer Behandlungsbedarf wegen der Entwicklungsstörungen) und die Tochter in der GKV - am Ende dürften dir mtl. dennoch ~20 Euro netto bleiben, mit denen du dann die Zuzahlungen für die kieferorthopädische Behandlung kompensieren kannst.
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Torquemada »

Ich habe drei Kinder, was rechnerisch bei der Postbeamtenkrankenkasse auf nur 71,47 Euro mehr hinausläuft.
Varetek
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Varetek »

Ok, ich hatte gedanklich jetzt nur mit 2 gerechnet. Ändert aber am Ergebnis grundsätzlich erstmal nichts.

Sofern dir (oder deinen Kollegen) keine Leistung der Pbeakk einfällt, die durch die GKV nicht übernommen wird, regelmäßig sehr hohe Kosten verursacht und bei der es halbwegs wahrscheinlich wäre, dass eines deiner Kinder diese in Anspruch nehmen müsste, bleibt es dabei, dass die GKV als Alternative die geschicktere Wahl darstellt, weil du damit mtl. die 71,47 einsparst und deine Bürokratie zu hause massiv reduzierst.

Nun hast du die Wahl was du mit diesen 71,47 anstellst. Aus meiner Sicht gibt es 3 Möglichkeiten, die man, je nach Zielsetzung, auch kombinieren kann:

1) Ansparen und damit etwaige Zuzahlungen (z.B. Kieferorthopädie) übernehmen
2) Zusatzversicherungen in der GKV bezahlen (z.B. für zu erwartene Behandlungen deines Sohnes)
3) Deinen Sohn in der PKV unterbringen (je nach Behandlungsbedarf gibts es hier mehr fürs Geld im Vergleich zu Option 2)

Möglichkeit 1 wäre die simpelste und lässt dir den größten Spielraum. Du riskierst allerdings am Ende vielleicht doch draufzuzahlen (je nachdem welche Behandlungen bzw. Zuzahlungen für deine Kinder noch so anfallen)
Option Nr. 2 und 3 können Sinn machen, wenn du jetzt schon erhöhten (zuzahlungsanfälligen) Behandlungsbedarf bei einem oder mehreren deiner Kinder absehen kannst. Hier benötigst du aber unbedingt professionellen Rat, um a) überhaupt eine entsprechende Versicherung zu bekommen, b) beim Abschluss keinen Fehler zu machen (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) und c) die richtige Versicherung für euren Bedarf zu finden.
Torquemada
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Re: Kieferorthopädische Leistungen (Kinder)

Beitrag von Torquemada »

Die Kinder gehen/und werden regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung gehen. Hierfür veranschlage ich mal vorsichtig 400 Euro im Jahr. Davon übernimmt die Beihilfe 320 Euro (80 Prozent).
Bleiben mir real nur Selbstbehalte von 80 Euro.
Sollte es Teilleistungen bei der Kieferorthopädie geben, die dort als IGEL-Leistungen laufen und zufällig von der Beihilfe bezahlt werden, ist das zu 80 Prozent auch gedeckt.
Bei meinem Sohn wird es bei den Behandlungen (Ergo, kinderpsychiatrische Gruppentherapie) eher bei der GKV keine Probleme geben.
Bei Kuren etc. ist das sogar praktischer, weil, Mutter und Kind dann in der GKV sind.
Vielen Dank für dein hohes Engagement in dieser Sache.
Klasse !!!
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