rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

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Rechtlerin
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rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Zusammen,

mir sind zwei Fälle von einer rechtswidrigen Zuweisung zugetragen worden, die ich so nicht glauben konnte.
Zuerst wurde eine rechtswidrige Zuweisung erlassen, die bei Antritt in jedem Fall eine gesundheitliche Verschlechterung zur Folge gehabt hätten.
Nachdem die Kollegin dann die Zuweisung nicht angetreten hat und krank wurde, begann die Mühle des Dienstherrn zu laufen. Nach 4,5 Monaten
Krankheit wurde die Zuweisung als rechtswidrig vom VG erkannt und die Zuweisung dann gaaaaaaanz schnell mit dem ablehnenden Widerspruchsbescheid
zurückgezogen.

Dann wurde auf Grund der Krankentage von über 90 Tage die DDU veranlasst und die Beamten in den Ruhestand verabschiedet. Das Ganz wird zwar
noch die Gerichte beschäftigen. Aber es ist schon perfide, dass man/frau durch eine rechtswidrige Zuweisung krank wird und dann auch noch wegen
der Krankheit (Grund war ja die rechtswidrige Zuweisung) in Folge der rechtswidrigen Zuweisung in den Vorruhestand muss.

Wer hat ähnliches erlebt und möchte sich austauschen bzw. - ein Kontakt kann auch von Anwalt zu Anwalt durchgeführt werden, so dass hier einmal
die Vorgehensweise abgeglichen wird ???

Vielleicht wurde hier ja auch schon ähnliches erlebt, einfach hier im Forum berichten.
Gerne auch Kontakt per PN

Einen schönen Abend
reneober
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von reneober »

Hallo dibedupp,
es gibt immer doch immer noch Schreiber im Forum die es nicht verstehen bzw. es nicht verstehen wollen!!!

Die Vorgehensweise wie sie Rechtlerin beschreibt ist jeden Insider hinreichend bekannt.
Mit Zuweisungen fern der Heimat, die die Betroffenen zu täglichen Anfahrten von über 150 km pro einfacher Fahrt, oder zum Pendeln und schlimmstenfalls zum Umzug zwingen sind geübte Praxis!

Wenn man eine solche Zuweisung erhält, kann der/die Betroffene dadurch sicherlich krank werden!
Wenn dann aus dieser Krankheit eine DDU gestrickt wird (obwohl der kausale Zusammenhang die Zuweisung ist) darf man nicht Ursache und Auswirkung vertauschen. Die Krankheit wird dienstlich "ausgelöst" und soll bewusst zur DDU führen! Man kann hier von Vorsatz sprechen!

Ich hoffe, auch du hast es jetzt verst.....
Rechtlerin
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo,

habe einmal nachgefragt und es wurde folgendes mitgeteilt:
Die Betroffenen hatte ein Attest, welches einen Umzug/Aufnahme einer Zweiwohnung ausgeschlossen hatte, der DH hat trotzdem die Zuweisung erlassen. Aus diesem Grunde wurde die Beamtin vom Arzt krank geschrieben, da ansonsten eine erhebliche Verschlechterung der Gesundheit eingetreten wäre - dies sollte ausgeschlossen werden. Es wurde natürlich Widerspruch eingelegt und auch eine Eilentscheidung eingereicht. Diese hat aber ca. 4-5 Monate gedauert, so dass die Beamten über 3 Monate krank war.

Die Eilentscheidung hat ergeben, dass die Zuweisung (voraussichtlich) rechtswidrig ist !!!
Dann hat der DH den ablehnenden Widerspruchsbescheid zurückgezogen und auch die (rechtswidrige) Zuweisung...

Jetzt hat der DH aber auf Grund dieser Krankheit von über drei Monaten ein DDU-Verfahren eingeleitet und die Beamten in den Ruhestand versetzt.

Das habe ich jetzt zum wiederholten Male so erfahren müssen. Es ist schon sehr fragwürdig, dass der DH eine offensichtlich rechtswidrige Zuweisung erlässt, wo die Beamtin entweder während der Zuweisung krank wird oder die Zuweisung nicht antreten kann. In beiden Fällen kann sich der DH zurück legen und abwarten, dass die Beamten krank und das DDU-Verfahren eingeleitet werden kann.
Das ist aber nur möglich, da sich die vielen bekannten Fälle nicht austauschen, auch nicht auf Anwaltsebene.
Ich sehe hier ein geplantes Vorgehen des DH, um den Gesundheitszustand der Betroffenen vorsätzlich durch eine rechtswidriges Zuweisung zu verschlechtern oder halt einfach die Drei-Monats-Frist für das Einleiten des DDU-Verfahrens zu erlangen.

Wenn das Methode ist und sich die Betroffenen einmal zusammen schließen und vor allen Dingen die beteiligten Anwälte sich austauschen, dann wäre ein Teilerfolg erzielt. Dann kann man dieses rechtswidrige Vorgehen auch einmal nachweisen und vor Gericht vortragen !
Torquemada
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Torquemada »

Das ist doch Quatsch und hält keiner rechtlichen Überprüfung stand. Es geht nämlich hier um den Prognosezeitraum in der Zukunft. Und der ist voll positiv.
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Mikesch
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Mikesch »

reneober hat geschrieben:Wenn man eine solche Zuweisung erhält, kann der/die Betroffene dadurch sicherlich krank werden!
Das unterschreib ich mal doppelt!!
Ich als Zöllner Schengen-Geschädigter, das Damoklesschwert der Zwangsversetzung über mir, hat mich das damals sehr wohl krank gemacht. Mehr oder weniger 3 Monate krank mit messbaren körperlichen Symptomen, war völlig panne...
Ich musste dann irgendwann weg, hab Haus und Frau verloren, mich aber aus der Scheiße selber wieder raus gezogen und eine neue Geburt gefeiert. Allerdings ist nicht jeder so gestrickt...

Doch dibedupp, die Androhung alleine kann schon krank machen.

Sorry fürs OT...

Mikesch
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Torquemada
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Torquemada »

Mikesch hat geschrieben:
Doch dibedupp, die Androhung alleine kann schon krank machen.
Richtig. Und die Telekom arbeitet weiter so. Da sollen z.B. erziehende Mütter mit Absicht über 400 Km versetzt werden (natürlich nur auf Scheinarbeitsplätze), um sie fertig zu machen.
Torquemada
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben: Und ich kann mir auch vorstellen, warum die Beamtin in den Ruhestand versetzt wurde. Ich gehe davon aus, dass sie von hrem Arzt ein sogenanntes Kirchturmattest erhalten hat ...
Was ist das denn?
Rechtlerin
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo,

Kirchturmattest habe ich auch noch nie gehört, aber dibedupp ist ein Insider...und er träumt auch noch davon, dass der Dienstherr im Einklang mit der Deutschen Telekom, was ja ein und dieselben Personen sind, nicht die DUU-Verfahren vorantreiben.

Die Fahrtzeiten wurden auf 2 Stunden Fahrtzeit begrenzt, das kann schon schon...aber der Dienstherr hat keine Stelle mehr gefunden...angeblich...auch die Suche bei anderen Bundesbehörden hatte keinen Erfolg. Hier gibt der DH aber die Parameter vor und wenn der behauptet, dass die Suche bei sich als DH und bei anderen Bundesbehörden ordnungsgemäß durchgeführt wurde (was zu bezweifeln ist), dann hilft in diesem Fall nur eine Klage...
Vielleicht gibt es hier ja Betroffene in gleichen oder ähnlichen Situationen, die gerne über PN mal Kontakt aufnehmen wollen. Ein Austausch ist meiner Meinung nach absolut wichtig und sollte von den Betroffenen auch gewollt werden. Leider verhalten sich fast alle Betroffenen still und hoffen nicht dabei zu sein. Aber dann ist nachher der Aufschrei und das Gejammere immer groß.

Das Problem sind die durchschaubaren rechtswidrigen Zuweisungen. Oftmals schickt der DH den Betroffenen solange zu verschiedenen BAD-Ärzten und Amtsärzten, bis man ein bis zwei Sätze in einem Gutachten findet, die eine Zuweisung rechtfertigen. Dass dabei gesamte Gutachten meistens komplett gegen eine Zuweisung sprechen, "vergisst" der Dienstherr.
Ich habe es persönlich und auch bei vielen Kollegen/innen "schwarz auf weiß" gesehen, wie Gutachten offensichtlich und vorsätzlich falsch bewertet werden oder auch gesamte Gutachten einfach "vergessen" werden, die aber genau eine Zuweisung nicht erlauben !!!
Rechtlerin
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Rechtlerin »

wenn aber eine Fahrzeitbeschränkung von 1,5 Stunden oder max. 2 Stunden vorliegt, kann man doch nicht von einem
Kirchturmattest sprechen...
Hier hat der Dienstherr aber auch schnell dazugelernt. Dann wenn eine solche Fahrzeitbeschränkung vorliegt, sagt er
einfach dass innerhalb diese Raumes und der gesundheitlichen Einschränkungen kein (leidensgerechter) Arbeitsplatz
vorhanden ist.

Aber ich denke, dass solche Fälle, wo in jedem Fall ein ausreichendes Restleistungsvermögen und eine Prüfung beim
Dienstherrn und bei anderen Bundesbehörden, spätestens in einem Klageverfahren auseinander genommen werden !
Das Problem ist aber immer, ob die Personen der mühsamen Weg der Klage begehen wollen - das muss dann aber
letztendlich jeder für sich entscheiden.
Rechtlerin
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Rechtlerin »

dibedupp hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben:Das ist doch Quatsch und hält keiner rechtlichen Überprüfung stand. Es geht nämlich hier um den Prognosezeitraum in der Zukunft. Und der ist voll positiv.
Jede zurruhesetzung wird von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (die nichts mit der Telekom zu tun hat) geprüft und wenn eine postive Prognose da gewesen wäre, hätten sie der Zurruhesetzung nicht zugestimmt.
Jemanden einfach zurruhesetzen, nur weil der Dienstherr das will ging vielleicht mal vor 10 Jahren aber heute nicht mehr.
Nur noch mal am Rande. Von den Zurruhesetzungsverfahren, die bei der Telekom eingeleitet werden enden gerade mal knapp 40% in einer Zurruhesetzung. In über 60% der Fälle nimmt der Beamte den Dienst wieder auf.
Dass die Zurruhesetzung formell von der Bundesanstalt für PT geprüft wird, kann schon sein. Aber mir ist bis heute kein Fall bekannt, bei dem die Bundesanstalt etwas gegen eine Zurruhesetzung unternommen hat bzw. diese als nicht ordnungsgemäß eingestuft hat - und ich kenne eine Menge Fälle !!!
Die Telekom bzw. der Dienstherr argumentiert immer nur aus ihrer Sicht (ist ja auch verständlich), das ist auch vor Gericht bekannt. Da werden schon mal Dinge "ausgegraben", die sind unterirdisch - ein Beispiel bei einer Zuweisung, bei der diese These allen Ernstes als Begründung für eine Zuweisung herhalten muss:
Die Wegezeitbeschränkung von 60 Min. ist durch den Amtsarzt vorgegeben. Nach 59 Min. kann der Beamte eine Pause machen, und dann beginnt die Wegezeit wieder von vorne !!!
Einfach lächerlich !!!

Auch ist in den Urteilsbegründungen von der Telekom oftmals bei einer Zurruhesetzung zu hören, dass die Telekom ein weltweit und wirtschaftlich agierendes Unternehmen ist. Aus diesem Grunde können z. B. für Behinderte keine "leidensgerechte" Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden - in meinem Augen ein Armutszeugnis.
Siehe den Link dazu: https://www.telekom.com/karriere/news/164814

Fragt doch einfach mal die Behinderten und die vielen Betroffenen, die bei der PBM NL hängen und mit sinnlosen und unmöglichen Zuweisungen aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dann kann man auch sehr schnell erkennen, wie behindertenfreundlich die Telekom ist !
Rechtlerin
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Rechtlerin »

Die Prüfung der Bundesanstalt ist doch eine Prüfung der Angaben der Telekom bzw. des Dienstherrn. Der Betroffene Beamte hat überhaupt keine Möglichkeit, in einen solchen Prüfungsvorgang einzugreifen, weil er a) nicht die Ansprechpartner kennt und b) auch noch nicht einmal dazu gefragt wird bzw. Stellungnahme dazu nehmen kann !

Und wenn der Dienstherr einen Beamten in Vorruhestand entsendet, dann hat dieser das auch ausführlich begründet - da ist es erst einmal egal, ob die Begründung passt, rechtlich in Ordnung ist oder einfach nur zum Himmel schreit !
Das Bundesamt kann also nur die Dinge prüfen, die der Dienstherr vorgibt. Und der Dienstherr wird z. B. auch keine Gutachten zur Prüfung an das Bundesamt weiter leiten und das Bundesamt kann auch keine Gutachten einsehen (Datenschutz). Und jetzt kann jeder mal 1+1 zusammen zählen und sich ausrechnen, was genau dabei herauskommt - nämlich Nichts !

Lieber dibedupp, auch wenn Du hier den Dienstherr bzw. die Telekom in den Himmel loben möchtest, haben eine große Anzahl von Betroffenen diese Vorgehensweise (und auch die Vorgehensweise bei den widersinnigen Zuweisungspraktiken) andere Erfahrungen gemacht. Ich frage mich auch, wenn du alleine schon mehrere hundert Fälle bearbeitet hast, bei denen das Bundesamt die Zurruhesetzung abgelehnt hat, wie viele denn schon abgelehnt werden.
Wenn ich das mal auf mehrere hundert bis tausend Kollegen von Dir umrechne, haben wir ja eigentlich eine Ablehnungsquote von über 100 % ;-)))))

Die einzigste Möglichkeit eine Zurruhesetzung umzukehren, ist eine Klage und nicht die Prüfung durch das Bundesamt - deine Argumente und das Vortragen wie in diesem Fall von deinen Hunderten Fällen (wahrscheinlich sind es weit über Tausend und Du erinnerst Dich auch nicht mehr an die anderen Fälle) sind meiner Meinung nach Schwachsinn und haben rein nichts mit der Realität zu tun !!!
Lass es einfach und tu bitte nicht so, als die Telekom/der Dienstherr oder in diesem Fall das Bundesamt, einen Heiligenschein aufhaben. Bei solchen Fällen hilft leider nur der Rechtsanwalt und der Gang vor das Verwaltungsgericht !

Wir können es gerne so machen. Jeder von uns beiden gibt hier mal seine Identität preis und dann sehen wir schnell, wer dahinter steckt !!!
Rechtlerin
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Rechtlerin »

wenn der Dienstherr die Gutachten einer dritten Person bzw. anderen Behörde weitergeben würde, wäre das ein erheblicher Verstoß gegen das Datenschutzgesetz...
Denn die Gutachten sind in einem verschlossenen Umschlag in der Pers.-Akte aufzubewahren und ohne Zustimmung des Beamten nicht einsehbar...das Bundesamt (es ist ja keine Behörde die dem Dienstherrn angegliedert ist, sondern eine externe dritte Behörde) darf diese Unterlagen überhaupt nicht bekommen - jedenfalls keine Gutachten.
Das Bundesamt bekommt Informationen z. b. zu Leistungseinschränkungen, Krankentage, durchgeführte Untersuchungen - aber es bekommt nicht ein einiges Gutachten zu Gesicht. Es sei denn, dass der Beamte diesem zustimmt - da der Beamte aber in keinem Fall damit involviert ist, kann er auch keine Zustimmung gegeben haben...

Ich glaube Du redest hier ein wenig unqualifiziertes Zeug in der Gegend herum. Denn ich glaube auch, dass Du hier einfach ein wenig die Lage der Beamten dem Dienstherr mitteilen willst und Du auch das ganze System von Beamtentalk untergräbst...wir wollen keine User hier haben, die alleine nur die Partei der Telekom bzw. des Dienstherrn vertreten und diesen als Gutmenschen noch auftreten lassen.
Und wenn Du hier nach eigenen Angaben angeblich schon 19 Jahre im Personalbereich arbeitest, dann frage ich mich allen Ernstes, was für ein (Un-)Wissen Du in dieser Zeit angehäuft hast.

Ich hoffe, dass ich bei Anliegen an den Dienstherrn in Bezug auf personalrechtliche Angelegenheiten, an einen kompetente Person gelange. Denn mit einem Halbwissen hier aufzufallen ist noch schlimmer, als mit einem nicht vorhandenem Wissen. Das ist bei Dir leider schwierig einzuschätzen !
Aber sei es drum, wenn Du mal ein wenig Kritik bekommst (und das ist leider schon öfters passiert), kommst Du mit deinen Erfahrungsberichten von hunderten Fällen die, wir hier die hunderte Fälle von Prüfungen bei denen die Zurruhesetzung abgelehnt wurde, vermutlich aus den Fingern herausgesogen wurden.

Wie gesagt, diese Prüfung von Fällen die Du hier aufzeigst, gibt es in der Menge nicht von der grundsätzlichen Anzahl und auch nicht von den Ablehnungen. Du kannst Dir mal einen Bericht anfordern, das ist der Personalstelle möglich, wie viele Prüfungen die Bundesanstalt vorgenommen hat und wie viele davon letztendlich zur Unrechtmäßigkeit der Zurruhesetzung geführt haben.
Diese Bericht kenne ich und die Prüfungen sind im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Und die "falschen" Zurruhesetzungen, bei denen die Zurruhesetzung nicht ordnungsgemäß war und vom Bundesamt eine "Rückabwicklung" gefordert wurden, sind überschaubar !!!
Rechtlerin
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo dibedupp in Vertretung für den Dienstherrn,

bevor Du hier mal wieder ein paar Halbwahrheiten verbreitest, darf ich dich einmal grundsätzlich belehren.

Das BAnst PT prüft zwar die Zurruhesetzung, bekommt aber nicht die umfangreichen Unterlagen übersendet - und schon einmal überhaupt nicht die Gutachten. Das wäre ja noch schöner. Wenn es so wäre, könnte jeder dagegen vorgehen, da hier gegen grundlegende Rechte verstoßen wird. Und ich glaube, dass der DH das nicht macht.

Hier einmal zur Vollständigkeit die Prüfung nach dem Leitfaden - sinngemäß wiedergegeben:
Eine Zurruhesetzung wegen DDU gemäß § 44 Absatz 1 BBG bedarf gemäß § 47 Absatz 2 Satz 1 BBG des Einvernehmens der obersten Dienstbehörde. Diese Befugnis ist auf den Vorstand der DTAG übertragen.
Folgende Unterlagen sind HBS-EBA vorzulegen:
-ƒ Formblatt „Dokumentation Zurruhesetzung dauernde Dienstunfähigkeit. ƒ
-Vordruck „Auftrag für eine ärztliche Untersuchung nach beamtenrechtlichen Regelungen“. ƒ
- Aktuelles ärztliches Gutachten und Gutachten zu vorherigen Untersuchungen
- ƒ Aufstellung der Krankentage der letzten 3 Jahre. ƒ
- usw.

Diese Unterlagen liegen dem Dienstherrn vor und dieser prüft die DDU und leitet den Vorgang (nicht die Unterlagen) zur Prüfung an das BAnst PT - siehe folgend:
Nach Einvernehmenserklärung gemäß § 47 Absatz 2 Satz 2 BBG durch die zuständigen Bearbeiter im Betrieb HBS-EBA, leiten diese den Vorgang an die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT) weiter.

Der Vorgang beinhaltet nicht die komplette Dokumentation sondern nur eine (je nach Sachlage mehr oder weniger umfangreiche) Stellungnahme an das BAnst PT zu deren Prüfung weiter. In der Regel erhebt das BAnst PT keine Einwände. Das kann es auch nicht, da der DH schon die DDU sehr sehr sehr gut begründet - es sei einmal dahingestellt, ob die Begründung im Sinne des DH oder im Sinne des Beamten ausgestellt wird !

Ich habe schon viel Zurruhesetzungen erlebt. Aber ich habe noch kein Verfahren erlebt, bei der das BAnst PT einer DDU widersprochen hat. Jedenfalls nicht bei einer Zurruhesetzung nach einer Zuweisung, bei der der Beamte krank geworden ist und auf Grund dieser Krankheit in die DDU "entsorgt" wurde...

Auch wenn du mit deinem letzten Beitrag alles beendet hast, wirst du wahrscheinlich wieder etwas dazu beitragen, was vermutlich auch wieder aus deinen Fingern gesogen wurde. Objektivität vermisse ich bei dir ebenso wie bei den Beteiligten des Dienstherrn. Denn eins ist gewiss, und zwar, dass die Telekom die Beamten loswerden will. Mit welchen Mitteln, das können dir die betroffenen Beamten gerne mal ausführlich erzählen. Nämlich mit offensichtlich rechtswidrigen und sehr fragwürdigen Zuweisungen, und vor allen Dingen mit Methoden, die in einem Unternehmen welches was hält auf seine Mitarbeiter, nicht vorkommen sollte...

Eine Sache noch. Es gibt zwar keine offizielle Zählung, aber die Telekom ist nach Befragungen und Schätzungen eins von den Unternehmen, die die meisten Klagen (Zuweisung, Zurruhesetzung, Beurteilung usw.) hat - gerade im Vergleich mit anderen Behörden. Und vermutlich hat sie auch auch mit Abstand die meisten Widerspruchsverfahren im Vergleich mit anderen Behörden.
Ich warte jetzt schon auf deinen Kommentar, dass bei dir KEINE oder WENIG Widersprüche über den Tisch gehen oder Klagen bekannt sind - ja ja, es gibt auch noch welche bei der Telekom, die glauben an den Weihnachtsmann !!!
Rechtlerin
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Rechtlerin »

ich glaube wir sind hier im Kindergarten !

Es ist typisch für diese Kreise, dass wenn man genau das Gegenteil von dem nachweist was, hier dibedupp fortwährend versucht uns weiß zu machen, dann diese reflexartigen Kommentare kommen und alles noch schönreden wollen.

Das BAnst PT bekommt keinerlei Unterlagen wie Gutachten usw. für seine Entscheidung mitgeliefert. Das BAnst PT entscheidet vom "grünen Tisch" aus. Und jetzt kann jeder mal hier überlegen, wenn einseitig Dinge vorgetragen werden, die nicht im Sinne des Beamten sondern nur im Sinne des Dienstherrn sind, wie denn abschließend das BAnst PT entscheiden wird.
Von HBS-EBA werden noch nicht einmal im Geringsten Dinge vorgetragen, die gegen eine DDU sprechen. Es werden immer wieder nur Angaben für eine DDU dem BAnst PT mitgeteilt. So jedenfalls bei den mir bekannten Fällen !!!

Und aus welchem Grunde soll das BAnst PT denn mit diesen eindeutigen "Beweisen" für eine DDU, jetzt bei einer Prüfung von einer Rechtswidrigkeit oder von einer Fehleinschätzung ausgehen. Fakt ist, dass das BAnst PT in fast 100 % der Prüfung auch immer der DDU zustimmt. Wer etwas anderes sagt, der will hier diese Praxis beschönigen und lügt - oder er ist so naiv und glaubt was man ihm täglich vorbetet !

Fakt ist auch, dass das BAnst PT der DDU so gut wie immer zustimmt - eine andere Entscheidung bei solchen "Beweisen" von HBS-EBA, wäre ja auch nicht möglich. Wenn dir 10 Leute sagen, dass du bei Rot über die Ampel gefahren bist, du aber 100 % bei Grün darüber gefahren bist, aber diese 10 Leute vor Gericht einen Eid darauf schwören, wird der Fahrer immer der Dumme sein. Denn warum sollen die 10 Leute, die unabhängig einen (Mein)-Eid schwören, nicht geglaubt werden.
So ist das in der Politik und auch bei anderen Veranstaltungen...so ist es auch in diesem Fall !!!
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Mikesch
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Re: rechtswidrige Zuweisung und anschließende in DDU

Beitrag von Mikesch »

dibedupp:
Deinen Beitrag hattee ich mit Absicht gelöscht, da er völligst OT ist und nicht im Ansatz etwas zum Thema beiträgt, eher dazu führt, dass wieder persönliche Befindlichkeiten provoziert werden.
Ich möchte Dich bitten, ein weiteres wiederholtes Einstellen Deiner "Fehlermeldung" zu unterlassen.

LG vom Mikesch
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