Das Versorgungsreformgesetz mit der jährlichen 0,2%-Reduzierung gibt es schon seit 1998!Hauseltr hat geschrieben:Von 2011-2017 sollen die Besoldungsanpassungen zum Aufbau einer Versorgungsrücklage jährlich 0,2 % geringer ausfallen.
http://www.dbb.de/themen/themenartikel/ ... klage.html