Einstellungsuntersuchung welche Vorschrift greift?

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Hexe0815
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Einstellungsuntersuchung welche Vorschrift greift?

Beitrag von Hexe0815 »

Hallo zusammen,
ich bin 32 Jahre alt und arbeite seit 9 Jahren in NRW im Strafvollzug.
Nun hat sich auch mein Lebensgefährte entschieden den Weg zu gehen und sich beworben.
Jetzt bekamen wir einen Fragebogen zur Person zurück wo unter anderem die Dioptrienwerte abgefragt werden, mit dem freundlichen Hinweis, dass eine Einstellung ab 2,5 nicht mehr möglich ist.

Nun meine Frage: Als ich eingestellt wurde waren das noch 5 Dioptrien, hat sich das geändert oder will die Anstalt vorselektieren? Und wo genau sind diese Werte geregelt, also nachzulesen?

Falls mir jetzt noch jemand sagen kann, ob das Ermessenssache des Arztes oder des AL ist oder wirklich nur eine "Faktenentscheidung" wäre ich sehr dankbar.

Mit kollegialem Gruß ausm Pott ;)
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