Torquemada hat geschrieben:Stimmt. Die Reaktion ist deshalb unverständlich, weil nach Dienstantritt eben wieder eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit eingereicht werden kann/wird/soll.dibedupp hat geschrieben:Nö, wärst du jetzt 30 könnte ich es verstehen, aber mit Mitte 40 ist die Reaktion des Dienstherren für mich unverständlich.Kullerpups hat geschrieben:45, von daher schon verständlich...
Gleich mal für drei Monate.....Der Dienstherr darf dann die volle Besoldung zahlen und das nächste Zurruhesetzungsverfahren einleiten. Das macht doch kein normaler Dienstherr. Wozu auch ???
Das frage ich mich auch, wozu. Bei mir ist es ja dasselbe, nur mit dem kleinen Unterschied, das man mir den Bescheid schon zugesendet hat, das man mich ab 01.03. wieder in den Dienst einsetzt, in nem anderen Ressort und mit einer, bei Eignung, anschließenden erneuten Ausbildung. Das Wozu auch und was damit bezweckt werden soll, muss man dann wohl den Dienstherrn fragen, befürchte nur, man wird darauf keine Antwort bekommen.