Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

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egyptwoman
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von egyptwoman »

Torquemada hat geschrieben:
dibedupp hat geschrieben:
Kullerpups hat geschrieben:45, von daher schon verständlich...
Nö, wärst du jetzt 30 könnte ich es verstehen, aber mit Mitte 40 ist die Reaktion des Dienstherren für mich unverständlich.
Stimmt. Die Reaktion ist deshalb unverständlich, weil nach Dienstantritt eben wieder eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit eingereicht werden kann/wird/soll.
Gleich mal für drei Monate.....Der Dienstherr darf dann die volle Besoldung zahlen und das nächste Zurruhesetzungsverfahren einleiten. Das macht doch kein normaler Dienstherr. Wozu auch ???

Das frage ich mich auch, wozu. Bei mir ist es ja dasselbe, nur mit dem kleinen Unterschied, das man mir den Bescheid schon zugesendet hat, das man mich ab 01.03. wieder in den Dienst einsetzt, in nem anderen Ressort und mit einer, bei Eignung, anschließenden erneuten Ausbildung. Das Wozu auch und was damit bezweckt werden soll, muss man dann wohl den Dienstherrn fragen, befürchte nur, man wird darauf keine Antwort bekommen.
sdh1807
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von sdh1807 »

Wie soll das denn hier von laufen?

Du bist Dienstfähig, aber nicht bei dem Dienstherren.
Als Kommunalbeamter kann dich dein Dienstherr also gar nicht zurück holen, weil du ja beim ihm nicht dienstfähig bist.

Versetzen kann er dich auch nicht, weil er keine Personalhoheit über andere Kommunen hat.

Ich glaube hier tut echt der Gang zum Rechtsanwalt Not.
Kullerpups
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Kullerpups »

Guten Morgen!
Termin beim Rechtsanwalt ist heute und ich halte Euch gern auf dem laufenden...!
LG
Kullerpups
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Kullerpups »

So, war heute beim Anwalt:
Theoretisch ist eine Reaktivierung durch den jetzigen Dienstherrn mit der Aussage des AA nicht möglich.
Sicherlich ist es nur eine Empfehlung, aber der Dienstherr ist ja auch hier in der Fürsorgepflicht, die er dann wohl verletzen würde. Für den Fall, daß dennoch reaktiviert wird - sofortige Krankschreibung.

Das sind dann aber leider auch die Spielchen, die ich nie spielen wollte....! :cry:

Das Hoheitsgebiet der Stadtverwaltung xy ist auf das Stadtgebiet xy begrenzt und man könnte mich nicht ohne meine Zustimmung und ohne Zustimmung der aufnehmenden, anderen Stadtverwaltung versetzen.
Ich kann auch keinen Versetzungsantrag stellen, da ich dafür im aktiven Dienst sein müßte. Aus der Frühpensioniert heraus geht das nicht und bei meinem jetzigen Dienstherrn bin ich ja lt. Aussage des AA nicht dienstfähig.
Nun muß man das Gutachten und seinen genauen Inhalt abwarten, aber da der AA mehrfach ausdrücklich betont hat, daß er es so formulieren wird (dienstfähig - aber nicht beim jetzigen Dienstherrn), gehe ich davon aus, daß er das auch tut.

Jetzt bin ich etwas ruhiger.
Ich danke Euch allen für eure Antworten, einige davon haben mir sehr geholfen!
Ich werde weiter berichten...
egyptwoman
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von egyptwoman »

Freut mich das du doch so positive Antworten vom Anwalt bekommen hast. Das macht mir bisschen Hoffnung für meinen Fall, der zwar ein bisschen anderes gelagert ist, da ich ja weiterhin bei meinem Dienstherrn unterkommen soll, nur halt in einem völlig fremden Ressort, was ich dann auch nochmal völlig neu erlernen muss.

LG egyptwoman
sdh1807
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von sdh1807 »

Ein Beamter ist ja so breit ausgebildet das er sich ohne große Probleme jederzeit in ein neues Aufgabengebiet einarbeiten kann.

So wurde es mir zumindest immer erzählt, kann natürlich sein, das das nur auf den mittleren Dienst zutrifft ;-)
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tiefenseer
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von tiefenseer »

Die meisten Unwahrheiten entstehen durch Gerüchte....
sdh1807 hat geschrieben:Ein Beamter ist ja so breit ausgebildet das er sich ohne große Probleme jederzeit in ein neues Aufgabengebiet einarbeiten kann.
Erzähle ein Gerücht niemals weiter, bevor du es nachgeprüft hast Und wenn es stimmt, halte erst recht den Mund (....so eine alte Weisheit...)
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
egyptwoman
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von egyptwoman »

Für Landesbeamte gibt es ein Gesetz mit dem gleichen Wortlaut. Find es nur auf die schnelle nicht.
Adler
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Adler »

Nach § 1 LBG NRW gilt das LBG auch für Kommunalbeamte.
Nach § 74 GO NRW unterzeichnet der Bürgermeister die Ernennungsurkunde.
Nach § 73 GO NRW ist der Bürgermeister der Dienstvorgesetzer der Bediensteten der Gemeinde.



aus:
Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW)
VV zu § 29 BeamtStG (Wiederherstellung der Dienstfähigkeit)

1.
Die Behörde ist verpflichtet, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Beamtinnen und Beamte spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand aufzufordern, sich auf ihre Dienstfähigkeit hin untersuchen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn nach den Umständen, insbesondere nach Art oder Schwere der Erkrankung, mit der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit nicht zu rechnen ist.
Die Dienstbehörde ist gezwungen die Reaktivierung zu prüfen.
Das ist doch kein böser Wille, wie hier immer unterschwellig anklingt.

Warum sollte der Amtsarzt eine juristische Person (Dienstherr) als "Arbeitgeber" ausschließen, aber andere juristische Personen nicht ausschließen?
Haben sie nicht alle dieselbe juristische Basis in NRW?

Der Amtsarzt könnte nicht einmal ein Amt (z.B. Sozialamt) als Tätigkeitsgebiet ausschließen.
Der Amtsarzt müsste alle Stellenbeschreibungen kennen um ein ganzes Amt als Tätigkeitfeld auszuschließen. Das ist nicht sein Job.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
egyptwoman
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von egyptwoman »

Ja zu prüfen, aber muss er sie auch umsetzen? Zumal die entscheidenden einen ja auch nicht persönlich kennen sondern nach Aktenlage entscheiden. Es gibt Fälle da wollen Leute wieder reaktiviert werden und es wird ihnen zum Teil aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt, wieder andere sind, trotz dem der AA meint man wäre wieder Dienstfähig, aus eigener Einschätzung eben nicht dienstfähig, also lässt man diese Leute ohne sie vorher mal anzuhören wieder durch das ganze Prozedere: Krankschreibung, Therapie, AA und erneute Dienstunfähigkeit gehen, wohl wissend das das für diese Personen eine weiter starke psychische Belastung ist. Was hat man vor? Will man die-/denjenigen soweit bringen das er in der geschlossenen landet für die nächsten Jahre oder wie leider auch nicht selten vorkommt, das der-/diejenige dem ganzen ein endgültiges Ende setzt, entweder weil man nicht mehr kann, alles hinzuschmeißen oder den endgültig letzten Weg zu gehen. Wenn man hier so rumliest kommt das letztere wohl immer häufiger vor, leider. Ich glaube auch das hier wieder sehr nach Nasenfaktor entschieden wird.
Gerda
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Gerda »

Hi,

vielleicht versuchst du erst einmal, an die Sache gelassen ran zu gehen. Der Dienstherr kann entscheiden, wie er will, unabhängig vom amtsärztlichen Gutachten. Das letzte Wort spricht nun einmal der Dienstherr und das würde ich abwarten. Man muss dich ja anschreiben/kontaktieren.

Dann, wie schon erwähnt, ggf. einen Anwalt zurate ziehen, der Beamtenbund, falls du drin bist, übernimmt die Kosten komplett, wenn es einen Vorgang gibt, der zu vertreten ist.

Auch würde ich z. B. unverzüglich zum Facharzt gehen und dokumentieren, dass dich der Amtsarztbesuch völlig aus der Bahn geworfen hat. DAs mit Kochen-Backen-Braten find ich auch völlig an den Haaren herbei gezogen... und sollte dich gedanklich besänftigen können, weil einfach irrelevant.

Viel Kraft und Kampfesgeist und notfalls reaktivieren lassen und zum Arzt gehen **gg. Gibt volle Kohle. :wink:

Grüssle Gerda
Torquemada
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:
egyptwoman hat geschrieben:...... wieder andere sind, trotz dem der AA meint man wäre wieder Dienstfähig, aus eigener Einschätzung eben nicht dienstfähig, also lässt man diese Leute ohne sie vorher mal anzuhören w......
Das beziehst du sicher auf dich selbst. Sorry, aber ich bin der Meinung, dass du an deiner Situation allein Schuld bist.
Das sind hier zwei ganz verschiedene Fälle. Bei egyptwoman gebe ich dir, dibedupp, völlig recht !!!
Erst wird der ganze Fall offenbar verbockt dann wird hier dauernd eine seltsame Darstellung verbreitet. Ich erinnere mich aus dem Thread, dass egyptwoman sogar denen geschrieben hat "es bleibt mir ja nichts anderes übrig...".

Jetzt wird die Unterkunft un Hurgada aufgelöst ??? Warum denn?? Komischer Fall.

Wenn ein Beamter aus psychischen Gründen in den Ruhestand versetzt wird und sich dann in Ägypten aufhält, ist das völlig in Ordnung und es darf ihm dadurch auch kein Nachteil entstehen.
Hier fehlt es völlig an einer vernünftigen anwaltlichen Vertretung. Denn die Ägypterin schaffte es nicht. ihre Interessen von Hurgada aus zu vertreten. Dazu ist ein Anwalt da.
Dass sich psychisch schwer belastete natürlich nach ihrer Zurruhesetzung nicht mehr besonders um ihre psychiatrische Behandlung kümmern, ist nachvollziehbar. Denn der Grund der Belastung ist weggefallen.

Aus dem Telekombereich kennen wir viele ältere und mittelalte Kollegen, die dem Druck diverser komischer, weit entfernter Arbeitsplätze nicht standhalten konnten und sich in die Dienstunfähigkeit verabschiedet haben. Wenn dann eine Reaktivierungsuntersuchung ansteht, wird da keiner zum begutachtenden Arzt wackeln und sich ohne Atteste hinsetzen.
Kullerpups
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Kullerpups »

Hallo!
Ja, bitte beachtet doch, dass es sich hier um zwei verschiedene Fälle handelt, das hat sich jetzt leider etwas vermischt.
Ich lebe nicht in Ägypten und ich habe auch noch keine Nachricht oder Reaktivierungsbescheid meines Dienstherrn.
Ich lasse mich bereits anwaltlich vertreten, da mich das alles sehr belastet und ich dann dazu neige, den Kopf in den Sand zu stecken, und die Dinge einfach laufen zu lassen, obwohl ich dringend handeln müßte, was in der jetzigen Situation nicht gut wäre...

Ich versuche es irgendwie halbwegs "entspannt" auf mich zukommen zu lassen.
Und ich werde gern weiter berichten, wenn es etwas Neues gibt!

LG und nochmal vielen Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben,
sich mit meinem Fall auseinander zu setzen!!
egyptwoman
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von egyptwoman »

Das sind hier zwei ganz verschiedene Fälle. Bei egyptwoman gebe ich dir, dibedupp, völlig recht !!!
Erst wird der ganze Fall offenbar verbockt dann wird hier dauernd eine seltsame Darstellung verbreitet. Ich erinnere mich aus dem Thread, dass egyptwoman sogar denen geschrieben hat "es bleibt mir ja nichts anderes übrig...".

Jetzt wird die Unterkunft un Hurgada aufgelöst ??? Warum denn?? Komischer Fall.

Wenn ein Beamter aus psychischen Gründen in den Ruhestand versetzt wird und sich dann in Ägypten aufhält, ist das völlig in Ordnung und es darf ihm dadurch auch kein Nachteil entstehen.
Hier fehlt es völlig an einer vernünftigen anwaltlichen Vertretung. Denn die Ägypterin schaffte es nicht. ihre Interessen von Hurgada aus zu vertreten. Dazu ist ein Anwalt da.
Dass sich psychisch schwer belastete natürlich nach ihrer Zurruhesetzung nicht mehr besonders um ihre psychiatrische Behandlung kümmern, ist nachvollziehbar. Denn der Grund der Belastung ist weggefallen.

Aus dem Telekombereich kennen wir viele ältere und mittelalte Kollegen, die dem Druck diverser komischer, weit entfernter Arbeitsplätze nicht standhalten konnten und sich in die Dienstunfähigkeit verabschiedet haben. Wenn dann eine Reaktivierungsuntersuchung ansteht, wird da keiner zum begutachtenden Arzt wackeln und sich ohne Atteste hinsetzen.[/quote]

Wieso selbst verbockt? Ich habe bei dem Gespräch mit dem Amtarzt ganz klar gemacht welche Folgen das für mich und meine Gesundheit hat, er hat dies auch in seinem Gutachten geschrieben, allerdings eben auch das er der Meinung ist, ich wäre für einen anderen Dienstbereich dienstfähig. Dem habe ich auch mehrfach beim Dienstherrn widersprochen.
Warum ich meine Unterkunft in Hurghada auflösen muss, ist doch nachvollziehbar: 1. kann ich mir keine 2 Mieten leisten und 2. Weiß ich denn wie das in Deutschland weitergeht, wann ich wieder zurück kann und ob überhaupt? Soll ich dann eine Wohnung zahlen die ich nicht nutze auch wenn es nur ein paar Monate ist.
Im übrigen habe ich mich auch vor meinem Umzug schon um eines gekümmert und das weiß auch der Dienstherr und der Amtsarzt, es interessiert sie aber gelinde gesagt nicht, für sie ist nur von Interesse das ich wieder zum Dienst antrete nicht in meinem erlernten Bereich sondern in einem wo ich nochmal ausgebildet werden muss. Mein Privatleben und meine Gesundheit interessiert die mal so gar nicht. Da ich immer weider geschreiben habe, das ich mich nicht dienstfähig fühle und nicht bin und sich mein Gesundheitszustand in Deutschland auch weieder verschlechtern wird und drauf überhaupt nicht eingegangen wurde, kann ich daraus nur schließen, das es ihnen schlichtweg egal ist. Sieht man die ganze Sache mal logisch, könnten sie doch von allein drauf kommen, das man sich eben dann wieder krankschreiben lässt, dann eben doch wie offenbar gewünscht und gewollt sich in stationäre Therapie oder Reha begibt, was ja mind. einen Ausfall von 6 - 12 Wochen bedeutet und u.U. eine erneute Versetzung in den Ruhestand.
Also von daher bin ich mit Sicherheit nicht selber schuld.

egyptwoman
Torquemada
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Torquemada »

egyptwoman hat geschrieben: Also von daher bin ich mit Sicherheit nicht selber schuld.

egyptwoman
Ich lese von dir immer nur diese Wiederholungen. Was völlig fehlt, ist eine Erklärung, warum du dir in Deutschland nicht einen Fachanwalt genommen hast, die das Chaos für dich erledigen. Das ist deren Beruf und das können die. Offenkundig hast du nichts gemacht.
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