Bei der steuerlichen Konstellation einer Ehe Beamter/Nichtverdiener waren bisher als Höchstbetrag 1900 + 2800 = 4700 Euro angesetzt.
Dies betraf auch die Konstellation Beamter/Selbständiger.
Nun überrascht mich das liebe Finanzamt mit einem Höchstbetrag von 1900 + 1900 Euro.
Begründung:
In der vorliegenden Konstellation ist von einer bestehenden mittelbaren Beihilfeberechtigung des Ehegatten auszugehen, da sein Gesamtbetrag der Einkünfte 18.000 Euro nicht übersteigt.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 ist nach geänderter Verwaltungsauffassung in diesen Fällen nur noch der geminderte Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG in Höhe von 1900 Euro zu berücksichtigen.
Auf eine tatsächliche Leistungserbringung der Beihilfe kommt es dabei nicht an, ein bestehender Anspruch ist hierfür ausreichend.
(vgl. BMF-Schreiben vom 19.08.2013, BStBl I 2013 S. 1087, Rz. 100-101).
Steuerliche Verschlechterung bei Vorsorgeaufwendungen
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Re: Steuerliche Verschlechterung bei Vorsorgeaufwendungen
Ich hab das BMF Schreiben mal überflogen. Ursächlich ist wohl das BFH Urteil vom 23. Januar 2013, X R 43/09.
In der 1. Konstellation find ich es nachvollziehbar, bei der Zweiten noch nicht wirklich.
Aber zumeist liegen die KV Beiträge eh über den Höchsbeträgen, sodass sich bei der Mehrzahl wohl nichts ändert. Gerade bei der 2. Konstellation.
In der 1. Konstellation find ich es nachvollziehbar, bei der Zweiten noch nicht wirklich.
Aber zumeist liegen die KV Beiträge eh über den Höchsbeträgen, sodass sich bei der Mehrzahl wohl nichts ändert. Gerade bei der 2. Konstellation.
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Re: Steuerliche Verschlechterung bei Vorsorgeaufwendungen
Ich konnte das BMF-Schreiben im Internet leider nicht finden. Wo hast du es gesehen?