Amtsärztliche Untersuchung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Nudel
Beiträge: 5
Registriert: 9. Jan 2013, 20:19
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Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Nudel »

Hallo,

Ein Beamter unterzieht sich einer angeordneten amtsärztlichen Untersuchung.Ist er auf dem Weg dorthin versichert?
Er wird Tage/Wochen später noch einige Male von der Untersuchungsstelle zwecks Formalitäten bzw. Besprechungen (teilweise mündlich) einbestellt.
Sind diese Gänge als Dienstgänge zu werten, vergütungstechnisch und versicherungstechnisch?

Über Antworten würde ich mich freuen :)
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

ich würde dem Arzt mitteilen, dass weitere Einladungen nur schriftlich durchgeführt werden sollen...
Zum Einen aus dem versicherungstechnischen Grunde (wer ist haftbar für einen Wegeunfall bzw. ein schriftlicher Nachweis erleichtert die Beweisführung) und zum Anderen aus dem Grunde der Abrechnung für die Fahrt-/Reisekosten...

Bei einer nachweislichen Aufforderung dies einmal mit dem DH oder Vorgesetzten abklären - auf jeden Fall erfolgt das innerhalb der Dienstzeit...näheres können auch interne Regelungen ergeben...
Nudel
Beiträge: 5
Registriert: 9. Jan 2013, 20:19
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Nudel »

Danke für die prompte Antwort, Kater-Mikesch. Werde mich ggf. nochmal melden.

Viele Grüße
Nudel
sunnydayinjune
Beiträge: 8
Registriert: 31. Mär 2014, 17:58
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von sunnydayinjune »

Mein Antrag auf Reisekosten zu diversen Untersuchungen beim Amtsarzt wurde abgelehnt. (Land NRW)
Begründung: §2 LRKG Reisekosten zur amtsärztlichen Untersuchung können nur erstattet werden, wenn sie außerhalb des Wohnortes oder Dienstortes stattfinden.
Meine Dienststelle ist Bonn, ich wohne in Köln, der Amtsarzt war in Köln und Bonn.
schade auch :(
Nudel
Beiträge: 5
Registriert: 9. Jan 2013, 20:19
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Nudel »

Danke für die Info, gut zu wissen, sunnydayinjunes. Es stellt sich die Frage, ob diese zusätzlichen Gänge zum Amtsarzt nicht erst von dem jeweiligen Dienstherrn "vorangekündigt/angeordnet/genehmigt" werden müssen- wie auch bei der amtsärztlichen Untersuchung. In erster Linie hat ein Beamter doch gegenüber seinem Dienstherrn eine Mitwirkungspflicht. Dieser ist der Beamte bereits bei der amtsärztlichen Untersuchung nachgekommen. Wie verhält sich das bei eigenhändigen Einbestellungen?
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