Inoffizielle Voraussetzungen für Amtsleiter?

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Cloud Strife
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Inoffizielle Voraussetzungen für Amtsleiter?

Beitrag von Cloud Strife »

Hallo,

mit öffentlicher Verwaltung habe ich bislang nichts zu tun gehabt. Nun bin ich auf eine Stellenanzeige für die Leitung eines kommunalen Amtes gestoßen. Ausgeschrieben als "A15 bzw. EG15". Bewerben können sich Beamte A13 und höher sowie vergleichbare Tarifangestellte.

- Erste Frage: Heisst das, ein Beamter A13 würde dann als A15 eingestellt, ein Tarifangestellter (zB E13) als E15, somit nicht verbeamtet?

Wenn ich mir die Stellenbeschreibung anschaue, denke ich dass ich fachlich sehr geeignet wäre und wohl auch einige einschlägige Alleinstellungsmerkmale hätte.Allerdings frage ich mich, ob es ein paar ungeschriebene Gesetze gibt:

- Gibt es eine Art Mindestalter? Wären die 30er ok oder würde man hier einen älteren Bewerber erwarten?

Falls jemand sich in der Materie auskennt: Was wären die Attribute, die man auf jeden Fall mitbringen sollte, wenn man sich für eine Amtsleitung bewirbt?

Freue mich über jeden Tipp!
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Bundesfreiwild
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Re: Inoffizielle Voraussetzungen für Amtsleiter?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Fach- und vor allem FÜHRUNGSkompetenzen!
Und ggfs. je nach Behörde, das richtige Parteibuch oder politische Einstellung.
Und natürlich Vitamin B - nicht lässt einen besser in eine Amtsleiterfunktion gleiten, als ein gut gleitendes persönliches Verhältnis zum regionalen Führungskreis, der die Postenbesetzung entscheidet.

Man besetzt die oberste Führungsebene einer Behörde normalerweise nicht mehr mit "den alten Haudegen". Da mittlerweile auch überall in den öffentlichen Einrichtungen auf die Kosten geschaut wird und man Leute sucht, die auch betriebswirtschaftliche Ausbildungen neben ihrer Fachrichtung mitbringen, außerdem natürlich die Fähigkeit, sich in der digitalen Welt zurecht zu finden, wird man eher jüngere Amtsleiter suchen (so ab 35 aufwärts).

Wichtig ist in den oberen Postenebenen eigentlich fast immer, dass man jemand bestimmtes HABEN will. Oft sind es weniger die persönlichen Skills an Kompetenzen, die entscheiden, als die Entscheider selbst indem, was sie sich als optimalen Bewerber vorstellen. Dazu wäre der Ausschreibungstext hilfreich.
Cloud Strife
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Re: Inoffizielle Voraussetzungen für Amtsleiter?

Beitrag von Cloud Strife »

Vielen Dank schon einmal.

Macht es Sinn, darauf hinzuweisen, man verfolge einen "service-orientierten Ansatz"? So, dass immer der Bürger im Vordergrund steht? Oder tritt man dem Amt damit eher auf die Füße?
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Bundesfreiwild
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Re: Inoffizielle Voraussetzungen für Amtsleiter?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich kann dir dazu echt keine Tipps geben, weil ich die Ausschreibung nicht kenne, die Anforderungen.

Als Amtsleiter hat man mit "dem Kunden" direkt eigentlich weniger zu tun, als mit dem zu leitenden Personal als "Kunden" und der nächsthöheren Leitungsebene als "Auftraggeber" der Aufgaben.

*lach* Mal ehrlich, wenn du dich auf einen Amtsleiterposten bewerben willst, dann solltest du vielleicht auch wissen, wie man das vorträgt.
Vor allem denke ich, dass man vorher schon einmal in einer Führungsposition gearbeitet haben sollte, als Ressortleiter z.B. oder Projektleiter, wo man fachliche und Personalführungsfähigkeiten erprobt und erfolgreich ausgeführt hat.

Die Fragen werden kommen, aus welchen Gründen du dich für den Posten überhaupt für geeignet hälst. Da sollte man schon ein paar gute Argumente in der Hinterhand haben und im passenden Moment zücken können.

Bei Telekoms werden schon für die mittleren Führungspositionen, z.B. Ressort- oder Regionalleiter eines Bereiches, Access-Verfahren durchgeführt, als Bewerbungsgespräch.
Dort wird ermittelt, ob die fachliche Eignung vorhanden ist, ggfs. schnell nachqualifizierbar, aber ganz besonderen Wert legt man darauf, dass der Bewerber eben auf der Linie ist, die sich die "oberste Leitung" so vorstellt. Also die innere Einstellung zur Aufgabe. Da die oft auch mit unerquicklichen Personalentscheidungen und -gesprächen verbunden ist, versucht man in diesen Gesprächen herauszufinden, ob der Bewerber das psychologisch hinbekommt oder er doch Skrupel hat, das alles mit durchzuziehen.
Das mag in den noch "normalen" Beamatenstrukturen in vielen Behörden nicht SO kritisch sein. Aber mein Tipp ist wirklich, VOR dem Bewerbungsgespräch heraus zu bekommen, WAS die eigentliche Aufgabe und deren Inhalte sein werden.

Ich persönlich unterhalte mich vor einer Bewerbung immer mal gerne mit dem Personalrat der Behörde und frage dort an, ob nicht schon ein-drei Bewerber aus dem Behördenkreis in die engere Wahl gekommen sind und man mit seiner Bewerbung überhaupt eine Chance hat. Oft werden die Bewerbungsgespräche ja nur deshalb durchgeführt, weil man sie nach Bewerbungsrecht einfach durchführen MUSS, obwohl das Ergebnis eigentlich schon zu 80% vorausbestimmt ist.
Der Personalrat kennt in der Regel auch die tatsächlichen Anforderungen und Aufgaben, die den Bewerber erwarten.
Von "draußen" ist für den Bewerber oft nicht sooo genau feststellbar, was denn konkret vom neuen Amtsleiter erwartet wird.

Vorher mal Kontakte aufbauen, hilft oft mehr als man denkt.
Hans Speicher
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Re: Inoffizielle Voraussetzungen für Amtsleiter?

Beitrag von Hans Speicher »

Ich bin ziemlich erstaunt, dass die "Fachleute" im Forum keine rechtlichen Hinweise geben.

Für die Einstellung im Beamtenverhältnis ist die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst erforderlich (Stellenbewertung A 15). Es können sich auch Beamte im Eingangsamt bewerben, die dann natürlich erst nach A 14 befördert werden müssen (eventuell bei Vorliegen der Voraussetzungen zusammen mit der Einstellung).

Das Aufgabenprofil müsste aus der Stellenanzeige hervorgehen. Nur was dort gefordert wird, kann auch vom Bewerber verlangt werden (kann verwaltungsgerichtlich überprüft werden.).

Bei Einstellung als Beschäftigter ist EG 15 ausgelobt. Voraussetzung entsprechendes Uni-Studium und Abschluss (oder vergleichbare Kenntnisse), dann ist direkt Eingruppierung in EG 15 möglich.

Hans
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Bundesfreiwild
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Re: Inoffizielle Voraussetzungen für Amtsleiter?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Du Scherzkeks. Wir sind doch keine Anwälte für Verwaltungsrecht. Und wenn wir welche wären, dürften wir hier gar keine Rechtsauskünfte erteilen.
Und jemand, der ernsthaft versucht, einen Amtsleiterposten zu ergattern, der sollte sich selbst in seiner Beamtenausbildung mit diesen Themen befasst haben und die Grundlagen des Beamtenrechtes kennen.
Ich schreibe hier jetzt nichts Weiteres mehr dazu.
Wer keinen Plan übers Bewerbungsverfahren ansich hätte, den würde ich für nicht kompetent genug für den Job halten.
Steinbock
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Re: Inoffizielle Voraussetzungen für Amtsleiter?

Beitrag von Steinbock »

Hallo Hans Speicher
Hans Speicher hat geschrieben:Ich bin ziemlich erstaunt, dass die "Fachleute" im Forum keine rechtlichen Hinweise geben.
deinen Einwand find ich sehr witzig.

Dir scheint der Sinn eines Forums nicht bekannt zu sein.
Rechtsauskünfte sind überhaupt nicht erlaubt. Dies ist den Juristen vorbehalten.
Man gibt hier Hilfestellungen, Informationen und Tipps.

Es wird auch niemand hier etwas dagegen haben, wenn Du dich daran beteiligst.

In diesem Sinne, eine schöne Zeit.

Gruß vom Steinbock
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