Einstufung zur Verbeamtung

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pete366
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Einstufung zur Verbeamtung

Beitrag von pete366 »

Ich bin 47 Jahre alt, habe aktuell den Tarif TV-H E10 Stufe 2 (= netto 2117.-€) und soll verbeamtet werden.
Im Schreiben des OLG Frankfurt an den Geschäftsleiter steht, dass ich nach § 19 Abs. 1, 2 Satz 3 HBG eigentlich in die Besoldungsgruppe A10 eingruppiert werden sollte aber nun doch nur in die A9.

Begründung:

"Zwar spräche der nachzuzeichnende fiktive Werdegang des Bewährungshelfers für einen Ausnahmeantrag nach § 19 Abs. 1, 2 Satz 3 HBG (Verbeamtung im Beförderungsamt A10).
Die Vergleichsberechnung spricht jedoch gegen einen solchen Ausnahmeantrag.

Nach den Vorgaben des Landespersonalamtes ist eine Voraussetzung für die Annahme eines Ausnahmefalles, dass durch die Einstellung im Beförderungsamt gegenüber dem bisherigen Einkommen kein besonderer Vorteil erwächst. Bei einer Verbeamtung im Beförderungsamt A10 wäre das jedoch der Fall."

Danach folgt noch eine Belehrung:

Darüber hinaus bitte ich den ....zu belehren, dass mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis unter Umständen eine Minderung der Bezüge verbunden ist und überzahlte Bezüge zurückgefordert werden (§ 12 Abs. 2 BBesG).

Diese Begründung erscheint mir nicht logisch. Zuerst wird gesagt, dass bei einer Verbeamtung nach A10 ein besonderer Vorteil erwachse und dann soll ich belehrt werden, dass es evtl. zu einer Minderung meiner Bezüge kommen kann. Wo ist da der Vorteil?

Was kann ich hier tun?

Schon einmal vielen Dank für die Beiträge.
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
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Re: Einstufung zur Verbeamtung

Beitrag von DerHagn »

Vll. ist das höhere Gehalt bei einer Besoldung nach A10 der Vorteil?!
Bei einer Besoldung nach A9 ggf. weniger als bis dato?

Einfach mal in die Besoldungstabellen sehen und vergleichen.

Kann aber auch sein, dass ich mich irre.
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