Beamin Widerruf/Probe - Operation

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Ratlos
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Beamin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von Ratlos »

Guten Morgen :wink:
Ich weiß nicht, ob das Thema hierher passt oder ob ihr mir überhaupt helfen könnt, aber ich versuch es jetzt einfach mal.
Meinen Dienstherren will ich (noch) nicht fragen.
Zur Zeit geht es bei mir um die Verbeamtung auf Probe.
Musste deswegen vor 2-3 Monaten zum Amtsarzt, der bescheinigt hat, dass für ihn nichts dagegen spricht. Er meinte nur, wir sehen uns in spätestens 5 Jahren und weg war er wieder.
Problematisch ist bei mir, dass ich einen GdB von 30 habe und damit gleichgestellt bin.
Anders wäre eine Verbeamtung damals nicht möglich gewesen.
Einer der Gründe, für die ich den GdB bekommen habe, macht jetzt vermehrt Probleme.
Es wird über eine OP diskutiert, sicher ist es aber erst nach weiteren Untersuchungen. Die Chancen stehen aber bei 90 % für eine OP..
Beim Amtsarzt war das Ganze noch nicht so schlimm, mir ging es gut. Allerdings hat sich mein Problem im letzten Monat verschlechtert, sodass auch Schmerztabletten kaum wirken.
Ein Gelenkersatz, für den ich eigentlich noch zu jung bin, wird sich nicht vermeiden lassen. Die Frage ist nur, wann das Ganze gemacht werden muss. Mein Arzt sucht jetzt erst einmal nach Möglichkeiten, mit denen man die OP noch hinauszögern könnte. Mehr als 2 Jahre wird das aber sicher nicht gehen. Wenn überhaupt..
Bis zur Verbeamtung auf Probe im Oktober werde ich sicher noch keinen OP-Termin haben bzw. noch nicht wissen, ob, was und wann etwas gemacht wird.
Muss ich trotzdem vorher meinem Dienstherren etwas davon mitteilen?
Wisst ihr, ob mein Problem dann Auswirkungen auf die Verbeamtung auf Probe bzw. sogar Lebenszeit hat?
Bin gerade ziemlich durch den Wind, da ich einer OP nicht gerechnet habe und mir das mein Arzt erst heute richtig mitgeteilt hat..
Falls man etwas nicht versteht, bitte einfach fragen.
Wäre auf jeden Fall sehr glücklich, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
VG, die Ratlose :(
Gerda
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Re: Beamin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von Gerda »

Wenn der Amtsarzt einer Verbeamtung zugestimmt hat, ist es doch erst einmal soweit ok. Die OP würde ich (wenn möglich) erst nach Ernennung auf Probe durchführen lassen. Bei einem zu langen Ausfall vom Dienst besteht auch die Möglichkeit der Verlängerung der Probezeit, dies geht jedoch nur befristet. Übersteht man die verlängerte (bis zum möglichen Maximum) Probezeit nicht, ist man aus dem Beamtenverhältnis UND dem Angestelltenverhältnis raus. Ein zurück ins Angestelltenverhältnis geht nicht (so wurde es einer ehemaligen Kollegin von mir erklärt, sie erhielt die Urkunde auf LEbenszeit tatsächlich in letzter Minute).

Den Dienstherrn im Vorfeld informieren, ne, würd ich nicht machen oder Du entscheidest Dich, im Angestelltenverhältnis zu bleiben....

M. f. G. Gerda
Gerda Schwäbel
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Re: Beamin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von Gerda Schwäbel »

"GdB von 30" ist unproblematisch
"anstehende OP" ist unproblematisch
"Problematisch" wäre allein eine Prognose der Gestalt, dass heute (oder zum Zeitpunkt der Untersuchung) schon damit zu rechnen ist, dass Sie nicht ansatzweise bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze aktiv bleiben können. Das soll aber doch gerade mit der Operation verhindert werden, oder?
Ich verstehe Ihre Bedenken, sie sind aber wahrscheinlich unnötig.
Genaueres lässt sich hier von Laien nicht sagen, zumal das Krankheitsbild doch etwas nebulös beschrieben ist. Ich sehe auch keinen Grund, Dienstherrn und/oder Kollegen jetzt schon zu informieren, wo doch noch gar nicht feststeht, ob und wann operiert werden soll. Falls Sie operationsbedingt lange ausfallen werden, freuen sich die Kollegen natürlich, wenn sie früh Bescheid wissen und z. B. vorübergehenden Ersatz anfordern können.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Ratlos
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Re: Beamin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von Ratlos »

Vorübergehenden Ersatz wird es für mich dann nicht geben. So etwas ist bei uns ein Fremdwort :D
Nach Aussage meiner Ärzte würde man mit einer OP die normale Alterszeit bis zur Pension erreichen können, ohne eher schwierig. Allerdings weiß ich natürlich nicht, wie der Amtsarzt das sieht.
Ich werde jetzt einfach die weiteren Untersuchungen abwarten und versuchen, dass man das Ganze noch hinauszögern kann. Eine Verlängerung der Probezeit wäre für mich auf jeden Fall das kleine Übel. Schlimmer wäre es, wenn dieses "Problem", das ich schon bei der Einstellung hat und es war auch schon bekannt, mir den Job kosten würde. :?
Danke für die Antwort :-)
LG
freni
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Re: Beamin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von freni »

Hallo.
Also ich kann Dir sagen, dass ein Kollege ein vergleichbares Problem hat, was ihm reichlich Sorgen bereitet.
Er hat sich innerhalb der Probezeit operieren lassen, was im Grunde der Verbesserung seines Gesundheitszustands dient und nun sagt ihm der AA, dass er nicht bis zur Regelaltersgrenze durchhalten würde. So nun wollen sie ihn raus haben und er hat wirklich eine Menge Ärger und die Sache geht nachdem er sich einen sehr guten Anwalt nehmen musste vor das Verwaltungsgericht. Hätte er das nicht gleich gemacht, wäre er schon seit einigen Monaten Hartz IV, verliert er, wird er es leider noch, es sei denn er findet sofort eine Anstellung.
Deshalb kann ich all denen die Wehwehchen haben, auf Widerruf oder Probe sind nur dringend raten, solche Sachen möglichst wwweeeiiiitttttttt raus zu zögern bis man sein Lebelang in der Tasche hat denn ich möchte nicht in deren oder seiner (Kollege) Haut stecken !!!

Ich hoffe das hilft Dir ein wenig.

Beste Grüße
Steinbock
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Re: Beamin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von Steinbock »

Hallo Freni,

man kann unterschiedliche Krankheitsfälle nicht als vergleichbares Problem darstellen.

Jede Krankengeschichte ist von einem Facharzt gesondert zu beurteilen.

Hier kommt es auch darauf an, welche Tätigkeit derjenige ausübt.
Beispiel A = Verwaltungsbeamter, B = Polizeibeamter
Auch wenn hier die gleiche Krankheit bei beiden vorliegen würde, sind die Fälle unterschiedlich zu bewerten.

Hallo Beamtin Ratlos,

Du solltest dir nicht so viele Gedanken machen, maßgebend ist immer das was der Arzt sagt.
Ich habe mehrere Beamten in meinem Bekanntenkreis die schwere körperliche Schädigungen haben (steifes Bein; durch Unfall linken Arm verloren; usw.)
und alle wurden zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Hier wurde auch die Stellungnahme des Vorgesetzen berücksichtigt.
Also ein Tipp von mir: versuche deine Arbeiten so gut wie möglich zu machen
und halte dich gut mit deinen Kollegen und Vorgesetzen (was ich aus deinen Texten auch vermute).

Gruß vom Steinbock
Ratlos
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Re: Beamtin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von Ratlos »

Freni, ich bin in der Verwaltung. Es würde mich also nicht einschränken.

Steinbock
Meine behandelnden Ärzte sind auch der Meinung, dass es nichts ist, was gegen eine Verbeamtung auf LZ spricht. Allerdings entscheiden die leider nicht. Der Amtsarzt ist speziell. Einer Mitanwärterin hat er aufgetragen, dass sie 5 kg abnehmen muss, damit sie auf LZ verbeamtet wird, obwohl sie nicht einmal übergewichtig ist.
Mit Kollegen und Vorgesetzten komme ich gut klar, ich darf in meinem neuen Sachgebiet auch Aufgaben des Chefs übernehmen, damit ich ihn auch vertreten könnte.
Ich habe einfach nur Angst, dass ich in 2 Jahren dann in meiner Wohnung sitze und ALG 2 beantragen kann, weil ich nicht auf LZ übernommen werde :(
Steinbock
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Re: Beamtin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von Steinbock »

Ratlos hat geschrieben: Meine behandelnden Ärzte sind auch der Meinung, dass es nichts ist, was gegen eine Verbeamtung auf LZ spricht. Allerdings entscheiden die leider nicht. Der Amtsarzt ist speziell. Einer Mitanwärterin hat er aufgetragen, dass sie 5 kg abnehmen muss, damit sie auf LZ verbeamtet wird, obwohl sie nicht einmal übergewichtig ist.
Nach meinem Kenntnisstand ist der Amtsarzt nur beratend tätig. Die Entscheidung für die Verbeamtung trifft der Dienstherr.
Außerdem muss man nicht alles hinnehmen was ein Amtsarzt sagt. In dem von dir erwähnten Fall würde ich die Empfehlung des Amtsarztes durch ein Gutachten eines Facharztes widerlegen.
Mit Kollegen und Vorgesetzten komme ich gut klar, ich darf in meinem neuen Sachgebiet auch Aufgaben des Chefs übernehmen, damit ich ihn auch vertreten könnte.
Ich habe einfach nur Angst, dass ich in 2 Jahren dann in meiner Wohnung sitze und ALG 2 beantragen kann, weil ich nicht auf LZ übernommen werde
Wenn man mit einer Mitarbeiterin/Kollegin sehr zufrieden ist, wird man sie nicht einfach von dannen ziehen lassen.
Im äußersten Fall hätte ich in meiner früheren Tätigkeit im öffentl. Dienst empfohlen die Beamtenstelle in eine Angestelltenstelle umzuwandeln.

Gruß vom Steinbock
Ratlos
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Re: Beamtin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von Ratlos »

Steinbock hat geschrieben: Nach meinem Kenntnisstand ist der Amtsarzt nur beratend tätig. Die Entscheidung für die Verbeamtung trifft der Dienstherr.
Außerdem muss man nicht alles hinnehmen was ein Amtsarzt sagt. In dem von dir erwähnten Fall würde ich die Empfehlung des Amtsarztes durch ein Gutachten eines Facharztes widerlegen.
Das wusste ich nicht, aber das wäre natürlich gut.
Wenn man mit einer Mitarbeiterin/Kollegin sehr zufrieden ist, wird man sie nicht einfach von dannen ziehen lassen.
Im äußersten Fall hätte ich in meiner früheren Tätigkeit im öffentl. Dienst empfohlen die Beamtenstelle in eine Angestelltenstelle umzuwandeln.

Gruß vom Steinbock
Man kann also, wenn das mit der Verbeamtung nicht klappen sollte, trotzdem übernommen werden als Angestellte?
Das wäre auch gut. Hauptsache ich kann dort bleiben.
LG
egyptwoman
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Re: Beamin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von egyptwoman »

Ratlos hat geschrieben:Man kann also, wenn das mit der Verbeamtung nicht klappen sollte, trotzdem übernommen werden als Angestellte?
Ja, kann man, wurde bei einigen Ex-Kollegen von mir so gemacht. Drück dir die Daumen das es mit der Verbeamtung klappt und wenn nicht das du dann als angestellte übernommen wirst.

egyptwoman
Ratlos
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Re: Beamin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von Ratlos »

Durch die Gleichstellung dürfte einer Verbeamtung auf LZ nichts im Wege stehen.
Ohne OP dürfte es wohl noch eher problematisch werden als mit:)
Ratlos
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Re: Beamin Widerruf/Probe - Operation

Beitrag von Ratlos »

So, da bin ich mal wieder.
Die OP wird wohl nicht mehr vermeidbar sein.
Jetzt sind wir beim nächsten Problem. Es findet sich kein Arzt, der das in meinem Alter (22) vornehmen möchte.
Mein alter Chirurg würde es machen, dieser hat seine Praxis aber nicht in Deutschland, auch nicht in der EU (Schweiz). Aus den Krankenkassenbedingungen der Debeka werde ich nicht schlau.
Hat jemand Erfahrung, ob da etwas bezahlt wird? Auch bei der Beihilfe?
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