Widerspruch gegen Beurteilung

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DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Miteinander,

heute ist mein Beschluss vom VG gekommen und der ist ganz kurz wie folgt:

Der Antragsgegnerin (Telekom) wird es im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens, untersagt, die Beigeladenen auf Ämter der Besoldungsgruppe aus der Beförderungsliste XYZ abc A9_VZ zu befördern.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens; die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Streuwert wird auf XXX EUR festgesetzt.

Na ist doch mal was ...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

herzlichen Glückwunsch...

das ist aber erst die halbe Miete - jetzt bekommst du ja entweder eine neue Beurteilung oder die Telekom muss das gesamte Beurteilungsverfahren ändern...

Deine neue Beurteilung wird aber nicht viel anderes aussehen - Endergebnis und zusammenfassendes Ergebnis sind gleich...vielleicht ein paar marginale Änderungen.
Alle anderen Beurteilungen waren demzufolge auch nicht ordnungsgemäß - die Frage ist jetzt, bekommst du die Beförderung...ich gönne es dir...

Und was zeigt uns das wieder - auch wenn die Telekom vieles immer wieder und immer wieder wiederholt, bleibt es doch rechtwidrig - das ist aber jetzt nur ein Teilerfolg...
Denn erst wenn sich die hohen Herren mal zum Volk/Mitarbeiter hinabbewegen und auch mal einsehen, was sie für einen Sch**** produziert haben und dann dieses Verfahren auch mal ändern, dann können wir auch hoffen, dass es mal einigermaßen korrekt und gerecht zugeht...

Und dieses Ergebnis soll auch andere ermutigen, gegen ablehnende Widerspruchsbescheide zu klagen - denn die (rechtswidrigen) Begründungen in vielen Bescheiden schreit einfach nach einer Klage...
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Ja sicher ist es - na sagen wir mal ein Etappensieg gegenüber T aber immerhin.

Im Beschluss des VG stand auch noch dieser Absatz:

Ob der Antragsteller bei Wiederholung der Auswahlentscheidung ausgewählt werden wird, ist offen. Die vorausgegangene Regel Beurteilung vom tt.mm.jjjj lässt deutlich erkennen dass beim Antragsteller bei objektiver Beurteilung seiner Leistung auch eine sehr gute Bewertungen in Betracht kommt. Sachliche Gründen für die mit der Anlassbeurteilung vom tt.mm.jjjj erfolgte Abwertung um xx Beurteilungsstufen ergeben sich aus den vorgelegten Unterlagen und aus dem Vortrag der Antragsgegnerin nicht.

Am Ende hat David auch über Goliath gesiegt. Nur wer kämpft hat die Möglichkeit zu gewinnen und ein Angriff erfolgt immer nach vorn :wink:
Gerda
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Gerda »

Also ich finde das Kämpfen erst einmal gut, es setzt Zeichen. Auch deine Teilerfolge finde ich gut.
Mit dem Part muss ich ich mich auch noch auseinander setzen...
dibedupp hat geschrieben:Und ne bessere Beurteilung wirst du vom Gericht trotzdem nicht bekommen und befördert wirst du auch nicht. Aber Hauptsache, gewonnen. Nochmal herzlichen Glückwunsch.
Deine Glückwünsche klingen schon ironisch, was sie sicher auch sind.....
Leider stimmt das oft und warum? Weil die Meisten sich nicht wehren, nicht kämpfen, Angst haben, ggf. Konsequenzen ertragen zu müssen.
Würden sich mehr Bedienstete zur Wehr setzen, würde manches schon anders Laufen, aber als waschechter Beamter dient man leider nur und das Recht gibt leider genung Möglichkeiten her, dem Beamten das (Berufs)Leben schwer zu machen.....

Gerda
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Na ja vom Gericht werd ich keine bessere Beurteilung bekommen, sondern von meinem Dienstherrn.

Und ein dezenter Hinweis auf ein was wäre wenn in einem Beschluss hat schon was und wird bei einer weiterhin schlechten Beurteilung wieder vor Gericht landen.

Die Zeit nehm ich mir um bis zum St. Nimmerleinstag zu klagen. Jetzt geht es nur noch ums Prinzip was uns Beamten in einem Rechtstaat zusteht. Das ist im Moment eben immer wieder der Kampf mit Telekom bzw. der BRD als Hüter der Bundesbeamten. Zu verlieren habe ich nichts außer die Zeit die ich für Gespräche mit dem Rechtanwalt führe.

Eins ist klar, das Recht ist auf meiner Seite. Die Telekom kann nur verzögern mit allen möglichen Rechtsmitteln, Finten und Rechtsbeugungen - tja und irgendwann sind die ausgereizt und die Beschlüsse und Urteile werden umgesetzt.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo zusammen,
bis auf wenige Ausnahmen hier, habe es doch die Meisten verstanden - wenn man sich nicht wehrt, macht der Dienstherr oder die Telekom was sie will...

Eins steht zu 100 % fest:
Die Beurteilungsmethode der Telekom ist rechtswidrig - soll man sowas durchgehen lassen, um die 2700 anderen potentiellen Beamten zu befördern?
Ich sage eindeutig NEIN - denn diese Beamten sind sowieso nur die, die von der Telekom bzw. dem Dienstherrn ausgewählt wurden - und nicht nach objektiven Kriterien sondern nach dem Maßstab, dass diese dem Dienstherrn in den Hintern gekrochen sind und viele Kollegen/innen verraten haben...

Hier mal ein Beispiel:
Der Betriebsrat der PBM NL bzw. SBR / CSS Herr Oliver Ni**** verrät das gesamte Beamtentum und beleidigt die Beamten - solche Personen (nicht diese) sind meines Wissens bei einer Beförderung dabei gewesen ...und wenn solche Personen befördert werden, dann wäre mir jedes Mittel recht, eine rechtswidrige Beförderung zu verhindern...


Und warum soll eine rechtswidrig durchgeführte Beurteilungs- und Beförderungsrunde legitimiert werden, weil angeblich 2700 Beamte jetzt nicht befördert werden können ???
Diese Logik ist für mich nicht nachvollziehbar - Unrecht bleibt Unrecht - und mit Unrecht kann ich keine Mittel heiligen...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Es geht hier in erster Linie um die rechtswidrige Praxis der Beurteilungsvorgänge - und dann natürlich um die daraus folgende Beförderung...
Wenn natürlich eine Beurteilung nichts nach sich zieht, wird auch kein Beamten (oder eine andere Person) einen Gerichtsstreit durchsetzen (müssen)...

Das Traurige bei dieser Angelegenheit ist, dass ALLE Widersprüche gegen die falschen und rechtwidrigen Beurteilungen abgelehnt wurden - und alle hatten die selbe Begründungen mit der gleichen Worte: Die Beurteilung ist rechtlich einwandfrei...
Ich frage mich schon seit langem, warum die Beamten dann immer nur klagen müssen - wenn vorher der Widerspruchsbescheid so eindeutig für die Vorgehensweise der Telekom spricht - da sehe ich Methode dahinter und aus diesem Grunde sollte jeder Beamten misstrauisch werden, wenn immer wieder die gleichen Antworten kommen...

Diese Problem der rechtswidrigen Beurteilungen ist hausgemacht - man sieht ja auch immer wieder, wie schnell die Telekom Beförderungen durchsetzt und somit Tatsachen schafft...

Nochmals:
Eine rechtswidrige Beurteilungspraxis die darauf hinaus zielt, dass nur die die befördert werden können gut sind, ist von vorn herein rechtswidrig - das sollte doch schon der normale Menschenverstand einem sagen...

@ didedupp:
Vielleicht warst du ja bei denen, die befördert werden sollten - dann verstehe ich auch, warum du so gegen die Klagen bist - aber hier geht es nicht um Einzelfälle oder -schicksale, hier geht es um ein rechtswidriges und vorsätzliches Verhalten des Dienstherrn - Ende !!!
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
es wird dich nicht interessieren, aber ich sage es dir mal:
Ich bin im Endamt und habe bereits die Zulage bekommten - bin jetzt 47 und habe bei der vorletzten Beförderungsrunde die Zulage erhalten...
Dann bin ich anschließend wieder in die ISB gegangen - aus diesem Grunde könnte es mir egal sein, aber es geht nicht um mich oder dich oder
andere einzelene Beamte.

Es geht um eine rechtsverbindliche Beurteilung, bei denen der Dienstherr nicht nach seinen eigenen Vorstellungen die Vorgaben für sich so
beansprucht, wie es mal gerade passt...
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Leute, Leute

Polemik bringt nicht uns voran sondern unterstützt die rechtswiedrige Praxis der Telekom gegenüber den Beamten.

Also auf dem Teppich bleiben und in der Sache mit kühlem Kopf handeln.
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Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Mikesch »

Nun ja, ich stehe der Klagerei auch skeptisch gegenüber...
In unserem Verein ist es nicht anders. Hier werden nach Quote die Beurteilungen so zusammengeklickt, dass die befördert werden, die man befördern möchte.
Gegen das alte System wurde geklagt, ein Neues geschaffen, das rechtswidriger kaum sein kann. Nun wird wieder geklagt und es wird wohl marginal geändert werden, letztendlich ändert sich nichts.

Dem Klagenden ist wenig geholfen, selbst wenn auf Grund eines Urteils unwahrscheinlicherweise auch eine Beförderung folgt. Eher wird dann eine Beurteilung rechtssicher passend gemacht, ohne Beförderung und zukünftig sieht es für den Klagendenden erst recht mies aus.
Was passiert mit dem Beurteilungsverfahren? Das wird halt geändert, meistens auch wiederum nicht rechtssicher. Selbst wenn, der Dienstherr findet immer Mittel und Wege, dass seine "Nasen" befördert werden.

Ich bin nun 42 Jahre dabei, es wurde immer geklagt, in den letzten Jahren sogar recht viel, aber gebessert hat sich nichts. Im Gegenteil, es ist sogar noch schlimmer geworden. Ein Beurteilungssystem, dass rechtswidriger kaum geht und durch den Beförderungsstopp nur durch einer Klage spart der Dienstherr richtig Kohle und lacht sich kaputt über jeden der Klagt.

Ein gerechtes System wird es auch nie und nimmer geben, alleine, weil Menschen Menschen beurteilen und weil es vom Kuchen nur ein Stück zum Verteilen gibt.
Du hast 10 Stellen, aber 12 Leute, die die auf Grund ihrer Fähigkeiten bekommen könnten. 2 Müssen halt hinten runter fallen, aber wer? Losen? Also kann und wird es nie gerecht zugehen, jedes Verfahren kann nur ein Krücke sein.
Unterm Strich bleibt also immer alles beim Alten und Klagen haben IMHO eher nachteilige Wirkungen.
Ok, ist nur die Meinung eines alten Mannes.... ;-)
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Wie sieht denn eine gerechte Beurteilung aus???

Stellen wir uns mal folgendes vor - wir machen eine Beurteilung, die in Punkten von 1-100 umgesetzt wird...Anstatt zu 5 Punkten max. die Punktzahl 4 zu vergeben, haben wir Beurteilungspunkte mit max 10 Punkten...
Jetzt bekommt jeder seine Punkte bei einer Beurteilung - nach wie vor gibt es ca. 10 % gute, 10-20 % schlechte und ca. 70-80 % mittelmäßige Beamte...und nach einer Beurteilungsrunde wird dann bekannt gegeben, wohin genau die Posten für die Beurteilungen kommen...

Das ist doch ganz einfach - es wurde bei ALLEN verfahren ja nicht die grundsätzliche Beurteilung als rechtswidrig angesehen, es wurde ja bemängelt, dass eine Einheit z. B.
5 Beförderungsdienstposten bekommen hat und wie der Zufall es wollte, auch genau 5 gute Beurteilungen vorhanden waren, die dann beförderdert werden sollten...

Wenn aber jetzt erst im Nachgang (vom mir aus auch mit dem alten Beurteilungssystem) die Beförderungsposten verteilt werden, dann wird es ein Teil gerechter - denn dann entscheidet nicht die Anzahl der Beförderungsposten über die Anzahl der guten Mitarbeiter...
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Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Mikesch »

Kater-Mikesch hat geschrieben: denn dann entscheidet nicht die Anzahl der Beförderungsposten über die Anzahl der guten Mitarbeiter...
Du hast dann u.U. mehr "Gute" als Beförderungsposten, wer soll dann befördert werden?
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Es werden die befördert, die die meisten Punkte haben...

Beim bisherigen Modell wird auch immer auf eine Ausgewogenheit geachtet (ob das jetzt ok ist, lassen wir mal dahin gestellt)...

Wie gesagt, es wird immer darauf hinauslaufen, dass die Beamen befördert werden, die die meinsten Punkte haben...
Bei diesem System ist es auch nicht relevant, ob jetzt eine Einheit 80 % gute Mitarbeiter z. b. mit einer Punktzahl über 82 Punkte (also gut) hat - denn dadurch bekommt diese Einheit auch nicht mehr Beförderungsposten...
Wenn dann zwei oder drei Beamte die gleiche Punktzahl haben und aber nur ein Posten vorhanden ist, muss z. B. schauen, wer hat bei einer höheren Gewichtung die besseren Punkte bekommen usw...und wenn dann immer noch diese Beamten gleich sind, haben wir halt zwei oder drei Beamte mit der gleichen Bewertung - dann wird derjenige befördert, der am längsten auf dem Dienstposten sitzt...und wenn es der Zufall will, dass beide gleich lang auf den Posten sitzen, dann wird die letzte Beurteilung mit rangezogen und wenn dann am Ende alles gleich sein sollte, können diese Beamten von mir aus drum würfeln - wenn es so eine Fallkonstellation mit so vielen Gleichen dann gibt...
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Mikesch »

Ich finde Deine Idee gut, zumindest für mich das beste Verfahren. Den beurteilenden Menschen müsste man auch noch abschaffen, von wegen des Nasenfaktors ;-)
Denn da beginnt es auch wieder an zu hinken, irgendwie...

Zwar ohne Punkte, aber so ähnlich war mal unser System, bei gleicher Beurteilung Dauer des Postens, letzte Beurteilung...
Dagegen hatten dann einige geklagt, heraus gekommen ist das jetzige Dienstpostenpassendmach-System ;-)
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Eine Beurteilung ist vermutlich niemals so ganz gerecht, da auch subjektive Eigenschaften mit in die Beurteilung hineinspielen...
Wer selber schon mal Mitarbeiter beurteilen musste, weiß auch wie schwer so etwas ist - wenn ich meine Arbeit als Vorgesetzter vernünftig erülle, dann gehört aber auch diese Arbeit mit dabei und das Führen (besonders das richtige Führen) von Mitarbeitern ist nicht so einfach...

Aber gerade bei der Telekom ist es so, dass viele Teamleiter und Führungskräfte nicht die fachlich erforderlichen Kenntnisse haben (das ist jetzt kein Vorwurf an die MA).
Denn diese Teamleiter sind nicht nach dem Kriterium Fachwissen und Erfahrung mit Führungsverantwortung ausgesucht worden, sondern nach dem Motte, wer ist am längsten mit der Arbeit vertraut...

Eigentlich muss jeder Teamleiter und jede Führungskraft sich zusätzlich weiterbilden, wenn bei Beginn dies Fachvoraussetzung eines Mitarbeiters in leitender Funktion nicht vorhanden ist...dass kann man bei der IHK oder sonst wo sehr gut nachholen - auch ist eine kontinuierliche Weiterbildung in Bereich des Personalmanagement erforderlich...
Aber soweit denkt bei der Telekom niemand - da werden ein paar Heinis von PWC oder sonstigen Beratungsgesellschaften geholt und die erzählen einem, was man im Unternehmen besser machen kann...
Wenn man aber mal das eigene Know-how nutzen und erweitern würde, dann würden auch die MA sehen, dass die Telekom sich um die Belegschaft kümmert - das können wir von unseren Herrschaften in der obersten und mittleren Führungsetagen aktuell aber nicht erwarten, denn hier geht es nur um Abbau von Beamten und der Abwehr von möglichen Klagen gegen was auch immer...

Traurig aber wahr !
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