Hallo zusammen
Folgendes Problem:
Mein Freund ist jetzt 20 Jahre alt..Er besucht eine Abendrealschule und absolviert wahrscheinlich im Sommer 2013 den Mittleren Schulabschluss.
Dazu arbeitet er von morgends 9 uhr bis um 13 Uhr bei einem Handyladen..
Er hat, wegen den vielen Anzeigen, 2,6 Jahre Knast auf geschlossen bekommen..
Er hat einen normalen Staatlichen Anwalt...
Der Beschluß war im Landesgericht Bonn, letztes Jahr, Februar 2012.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, nicht in geschlossene zu kommen sonder offene oder noch besser auf Bewährung ???
Ich bedanke mich für jede Antwort:
Sollte was unklar sein, fragt mich ich beantworte euch die Frage.
mfG FrauenPower
2,6 Jahre Kanst
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Re: 2,6 Jahre Kanst
Hallo erstmal!
Vielleicht solltest Du die Frage in einem anderen Forum formulieren, wo es explizit um strafrechtliche Themen geht...dies ist ein Forum für Beamte.
Aber trotzdem können wir vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen.
Vorweg schonmal Bewährung gibt es ganz sicher keine!
Ist Dein Freund bereits vorbestraft?
Wenn ja, welche Delikte und das Strafmaß/-länge...Haftstrafe/Bewährungstrafe?
2 Jahre 6 Monate sind schon ein Brett um was geht es denn?
Gruß
Vielleicht solltest Du die Frage in einem anderen Forum formulieren, wo es explizit um strafrechtliche Themen geht...dies ist ein Forum für Beamte.
Aber trotzdem können wir vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen.
Vorweg schonmal Bewährung gibt es ganz sicher keine!
Ist Dein Freund bereits vorbestraft?
Wenn ja, welche Delikte und das Strafmaß/-länge...Haftstrafe/Bewährungstrafe?
2 Jahre 6 Monate sind schon ein Brett um was geht es denn?
Gruß
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
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Re: 2,6 Jahre Kanst
2,6 Jahre da muss er schon einiges angestellt haben oder schon Vorstrafen haben. Bewährung gibts bei so ner langen Strafdauer nicht, die kann man höchstens bei ner Verurteilung von max. 2 Jahren bekommen.
egyptwoman
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- Mikesch
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Re: 2,6 Jahre Kanst
Ich denke auch, dass Du hier völlig falsch bist. Aber auch in anderen Foren tummeln sich meist Laien, die Meinungen vertreten, aber ob die eine Hilfe darstellen können?
Der erste Weg wäre doch ein Gespräch mit dem Anwalt, ob eine Möglichkeit eines Berufungsverfahrens besteht. Wenn nicht der, dann ein anderer im Strafrecht bewanderter Anwalt, nur ein solcher kann kompetente Auskünfte erteilen.
Nur ne Meinung:
Wenn der Beschluss schon vor einem Jahr gefasst wurde, dürften wichtige Fristen abgelaufen sein, im nachhinein wird kaum eine Änderung herbeizuführen sein, auch in Anbetracht dessen, dass > 2 Jahre im Jugendstrafrecht schon ne Hausnummer ist.
Aber wie gesagt, Anwalt...
Der erste Weg wäre doch ein Gespräch mit dem Anwalt, ob eine Möglichkeit eines Berufungsverfahrens besteht. Wenn nicht der, dann ein anderer im Strafrecht bewanderter Anwalt, nur ein solcher kann kompetente Auskünfte erteilen.
Nur ne Meinung:
Wenn der Beschluss schon vor einem Jahr gefasst wurde, dürften wichtige Fristen abgelaufen sein, im nachhinein wird kaum eine Änderung herbeizuführen sein, auch in Anbetracht dessen, dass > 2 Jahre im Jugendstrafrecht schon ne Hausnummer ist.
Aber wie gesagt, Anwalt...
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
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Re: 2,6 Jahre Kanst
Hör auf Mikesch,
hier sind Laien unterwegs und können dir nicht wirklich helfen. Such dir lieber einen Anwalt!
Und damit sperre ich dieses Thema.
arme Sau
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arme Sau
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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