Fragen zu Besoldung und Pension

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decade
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Fragen zu Besoldung und Pension

Beitrag von decade »

Hallo,

ich fange jetzt relativ spät mit 35 Jahren noch eine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst in Hessen an. Wenn alles reibungslos klappt bin ich mit 38 Jahren fertig... ich war mir jetzt auch unsicher, ob das zu Bundesbeamte oder Landesbeamte gehört thematisch ;-)

meine Fragen dazu
1) Ich habe diese Besoldungsabelle gefunden:
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkom ... n_1210.pdf
Wie muss ich die Tabelle handhaben um zu erkennen, mit welchem Gehalt ich einsteigen würde?

2) So wie ich das verstanden habe, erhält man pro Jahr als Beamter 1,7 % Pensionsanspruch. Zählt die Zeit als Beamtenanwärter auch schon dazu, oder geht das erst nach Ende der Ausbildung los?

Ich würde mich über eine Antwort freuen. Anhand der Suchfunktion habe ich leider nirgends Themen gefunden, die genau diese Fragen klären konnten :-)

Decade
Adler
Beiträge: 172
Registriert: 5. Mär 2013, 20:18
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Re: Fragen zu Besoldung und Pension

Beitrag von Adler »

zu 1)
sieh nach bei bei A9 Dienstaltersstufe 8 (38 Jahre).
Aber Vorsicht: Sollte in der Zwischenzeit auf Erfahrungsstufen umgestellt werden, dann fängst du vermutlich in Erfahrungsstufe 1 !
Da kannst du hilfsweise
********
bei Berlin nachsehen.

zu 2)
aus dem Beamtenversorgungssetz Hessen:
§ 12

Ausbildungszeiten

(1) Die nach Vollendung des 17. Lebensjahres verbrachte Mindestzeit
1.
der außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildung (Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst, übliche Prüfungszeit),
2.
einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist,

kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, die Zeit einer Fachschul- oder Hochschulausbildung einschließlich der Prüfungszeit bis zu drei Jahren. Wird die allgemeine Schulbildung durch eine andere Art der Ausbildung ersetzt, so steht diese der Schulbildung gleich.

(2) Für Beamte des Vollzugsdienstes und des Einsatzdienstes der Feuerwehr können nach Vollendung des 17. Lebensjahres verbrachte Zeiten einer praktischen Ausbildung und einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit anstelle einer Berücksichtigung nach Abs. 1 bis zu einer Gesamtzeit von fünf Jahren als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn sie für die Wahrnehmung des Amtes förderlich sind. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Hat der Beamte sein Studium nach der Festsetzung von Regelstudienzeiten in dem jeweiligen Studiengang begonnen, kann die tatsächliche Studiendauer nur insoweit berücksichtigt werden, als die Regelstudienzeit einschließlich der Prüfungszeit nicht überschritten ist.

(4) Bei anderen als Laufbahnbewerbern können Zeiten nach Abs. 1 als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn und soweit sie für Laufbahnbewerber vorgeschrieben sind. Ist eine Laufbahn der Fachrichtung des Beamten bei einem Dienstherrn noch nicht gestaltet, so gilt das Gleiche für solche Zeiten, die bei Gestaltung der Laufbahn mindestens vorgeschrieben werden müssen.
Änwärterzeit kann dazu zählen.

Beachte:
Gesetze können sich ändern.
Kein Vertrauensschutz.
Bei der Beamterversorgung ist zukünftig allgemein mit Verschlechterungen zu rechnen.
Z.B. Umstellung auf Lebenseinkommen, statt Versorung aus dem letzten Amt.
Absenkung der jährlichen Prozentsätze für die erdiente Jahre.

Mit 32 Dienstjahren, A 10 und 1,7 % pro Jahr, kommst du auf 54,4 % vom letzten Gehalt; was quasi etwa der Mindestversorgung entsprechen sollte.

Zeiten, die in der Rentenversicherung berücksichtigt sind , können natürlich nicht nochmals bei der Pension berücksichtigt werden.

Man kann nur hoffen, dass du vorher ordentlich Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hast. Aber diese werden dann ggf. auf deine Pension angerechnet, so dass du die Pension nicht voll ausbezahlst bekommst.(§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten)
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
decade
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Re: Fragen zu Besoldung und Pension

Beitrag von decade »

Danke, das hilft mir erstmal weiter. Ist natürlich ziemlich viel "kann" dabei, aber vor allem bei der Besoldung war mir nicht ersichtlich, ob das nach Alter oder nach Dienstjahren geht.
Ich hoffe dann einfach mal, dass es so bleibt :?

Bin zwar schon relativ alt, aber da ich bisher selbständig war, kommt aus der gesetzlichen Rente nicht viel dazu, ca. 100 EUR, dazu wahrscheinlich 300 EUR aus der Lebensversicherung...
wesermeister
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Re: Fragen zu Besoldung und Pension

Beitrag von wesermeister »

Hallo erstmal und willkommen im Club der ewigen Armut!

Die Ausführungen vom Adler sind soweit korrekt, lediglich ist zu bemerken, daß die Anwärterzeiten in jedem Fall dazu zählen.

Bei den vielen "kann´s" gebe ich zu bedenken das es, zumindest in Niedersachsen, immer so gehandhabt wurde, dass Änderung zum Nachteil des Beamten immer nur für die ab dem Änderungsdatum eingestellten gezählt hat.

Insofern würde ich der Sache gelassen entgegensehen, Probleme wird es ggf. zur Pensionszeit geben, da privatrechtliche Einkünfte (also auch Rentenansprüche) aufgerechnet werden.

Gruß
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
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