Rentenanspruch

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Bundesfreiwild
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Re: Rentenanspruch

Beitrag von Bundesfreiwild »

Sackt sich der Bund ein.
arti67
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Re: Rentenanspruch

Beitrag von arti67 »

Ich habe vor meiner Beamtenzeit mal "richtig" gearbeitet und musste auch entsprechend in die Sozialversicherung einzahlen. Die Beiträge habe ich mir später durch die Landesversicherungsanstalt auszahlen lassen, da absehbar ist, dass ich nie ne Rente beziehen werde und ich nicht mehr als 5 Jahre eingezahlt habe. Meine Ex hat mehr als fünf Jahre eingezahlt und konnte sich nichts auszahlen lassen. Einfach mal bei der LVA informieren.
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Bundesfreiwild
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Re: Rentenanspruch

Beitrag von Bundesfreiwild »

Kann er sich sparen.
Wer 60 Monate oder mehr Beitragszeiten in der RV hat, der kann sie sich auch nicht auszahlen lassen.
Wenn die Regelaltersgrenze für die RV eintritt, bekommt er seine Rente ausbezahlt.

Die wird sich auf die Pension auswirken, falls die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird.

Zum Beispiel:
Pension 1700 Brutto, Hinzuverdienstgrenze 2000 Euro (in der Pensionsberechnung ersichtlich - nach Laufbahn)
Rente 150 Euro.
Die Hinzuverdienstgrenze wird nicht überschritten, die Rente ergibt tatsächlich eine höhere Altersversorgung.

Pension ist volle Pension 71,25% und 1950 Euro
Rente 150
Hinzuverdienstgrenze maximal mögliche Pension der eigenen Laufbahn 2000 Euro
1950+150 = 2100
Die Hinzuverdienstgrenze wird um 100 Euro überschritten, ein Teil der Rente mit der Pension verrechnet.
Die 100 Euro sackt sich der Staat also glatt wieder ein. Rechte Tasche (RV) - linke Tasche (Pensionsbudget).

Die Zahlen dienen nur als Beispiel. Bei 40 Jahren und evtl. voller Pension gibts nix mehr "on Top".

Wer seine 60 Monate Beiträge nicht voll hat, der hat halt schön einbezahlt zu Gunsten der Rentenversicherten.
Von daher - wenns knapp unter den 60 Monatsbeiträgen ist - könnten paar Monatsbeiträge aus einem 400Euro-Job zu einem Anspruch führen.
Nur ob der dann auch zu mehr Geld führt wegen der Hinzuverdienstgrenze, muss man genau ausrechnen.

Das kann man nur mit den Daten einer Pensionsberechnung. Bei einem Antrag auf Pensionsberechnung gleich die Ermittlung der HInzuverdienstgrenze mitbeantragen, weil die oft nicht klar ausgewiesen wird.
Anstaltszauber
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Re: Rentenanspruch

Beitrag von Anstaltszauber »

Beamter_007 hat geschrieben:Hallo,

ich bin seit 40 Jahren als Beamter in öff. Dienst. Seit 01/2013 bin ich in den einstweiligen Ruhestand versetz worden.
Jetzt habe ich mir einen 450 Euro Job besorgt und bin dadurch Mitglied der Deutschen Rentenversicherung geworden.

Da die Mindestwartezeit für einen späteren Rentenbezug ( 5 Jahre ) voraussichtlich nie erreicht wird, habe ich dazu mal eine Frage:
  • Was passiert mit dem eingezahlten Geld, wenn die Mindestwartezeit nicht erreicht wird und ich deshalb keine "Rente" bekomme?

Viele Grüße
Beamter_007
Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt. Deshalb kannst Du sie auch nicht zurückerhalten, wenn die Mindestwartezeit nicht erfüllt ist....

Gruß aus der Anstalt.
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