Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

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Steinbock
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Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Beitrag von Steinbock »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Auch deine Einschränkungen haben nichts mit dem Fall zu tun - es mag ja sein, dass es Einschränkungen gibt, die wurden aber nicht erwähnt...
Richtig und daher ist auch keine Antwort möglich.
Es ist auch völlig unerheblich, ob du hier jetzt gute oder schleche BU/DU-Versicherungen auflistest und St.Warentest ziertierst - das hilft dem Verfasser auch nicht...denn was meinst du macht dieser, wenn seine Versicherung bei den nicht so guten ist...?
Hier geht es nicht unbedingt um die besten, sondern ob sein Versicherungsschutz es überhaupt hergibt, dass er bei Versetzung in den Ruhestand überhaupt eine DU- oder BU-Rente erhält.

Und nach dem er sich nicht mehr meldet, kann ihm auch hier im Forum nicht geholfen werden.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Beitrag von Kater-Mikesch »

das hast du Recht - erst wird die Welle hier losgetreten...

Ich schaue mir übrigens immer Stiftung Warentest oder ähnliches Tests an, und dann entscheide ich mich für ein Produkt...
Es muss nicht immer das Beste im Ergebnis sein, dann manchmal legt mal auf Dinge viel wert, die in Test z. b. nur mit 10 % berücksichtigt werden und Dinge die
mit 50 % in das Ergebnis einfließen, sind einem nicht so wichtig...

Aber wenn man sich eine Versicherung aus den ersten Plätzen aussucht, kann man davon ausgehen, dass man nicht viel falsch machen kann...
BuBa1980
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Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Beitrag von BuBa1980 »

Hallo zusammen.

Zunächst einmal bin ich etwas geschockt, wie hier miteinander umgegangen wird... sowas muss echt nicht sein, - solche Besserwissereien und Anfeindungen gibt es im ö.D. schon genug. Also bitte: friedlich, danke.

Zum Thema:

1. Die oben genannten Zitate stammen aus den Versicherungsbedingungen zu meinem Vertrag, welche ich angefordert habe (BUZ-Versicherung). Sie sind NICHT ERFUNDEN! (Wie kommt man auf sowas? Unbegreiflich...)
2. Ich habe mehrfach bei der Versicherung angerufen - immer der gleiche Mist: Die schicken diesen Kram und basta. Außerdem: Auf eine telefonische Aussage kann ich mich im Ernstfall eh nicht berufen.
3. Dass es vielleicht "bessere und unmissverständlichere" Versicherungen gibt, ist mir klar - aber hier käme ich in meinem Alter (bald 33) nur zu horrenden Preisen rein. Folglich:
4. Die Frage lautet: Versicherung für 25 Euro mtl. belassen (Tenor "Für das Geld echt gut") oder kündigen und ggf. nach was anderem Ausschau halten?
Blue Ice Ultra
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Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

BuBa1980 hat geschrieben:Hallo zusammen.

Zunächst einmal bin ich etwas geschockt, wie hier miteinander umgegangen wird... sowas muss echt nicht sein, - solche Besserwissereien und Anfeindungen gibt es im ö.D. schon genug. Also bitte: friedlich, danke.

Zum Thema:

1. Die oben genannten Zitate stammen aus den Versicherungsbedingungen zu meinem Vertrag, welche ich angefordert habe (BUZ-Versicherung). Sie sind NICHT ERFUNDEN! (Wie kommt man auf sowas? Unbegreiflich...)
2. Ich habe mehrfach bei der Versicherung angerufen - immer der gleiche Mist: Die schicken diesen Kram und basta. Außerdem: Auf eine telefonische Aussage kann ich mich im Ernstfall eh nicht berufen.
3. Dass es vielleicht "bessere und unmissverständlichere" Versicherungen gibt, ist mir klar - aber hier käme ich in meinem Alter (bald 33) nur zu horrenden Preisen rein. Folglich:
4. Die Frage lautet: Versicherung für 25 Euro mtl. belassen (Tenor "Für das Geld echt gut") oder kündigen und ggf. nach was anderem Ausschau halten?
Die Umstimmigkeiten drehten sich ja hier darum das Du ein bißchen zu wenig aus den Versicherungsbedingungen zitiert hast. Wie Steinbock zu Recht monierte bestehen die Versicherungsbedingungen nicht nur aus einem Satz, deshalb wäre es zur Beantwortung Deiner Frage von Vorteil wenn Du die Versicherung samt Tarif angibst oder ausführlicher (sprich vollständig) zitierst. Insofern frage ich mich nach dem Sinn Deines jetzigen Posts.
Steinbock
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Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Beitrag von Steinbock »

BuBa1980 hat geschrieben:Hallo zusammen.

Zunächst einmal bin ich etwas geschockt, wie hier miteinander umgegangen wird... sowas muss echt nicht sein, - solche Besserwissereien und Anfeindungen gibt es im ö.D. schon genug. Also bitte: friedlich, danke.

Ich dachte Du suchst Hilfe hier im Forum ?
Und möchtest entsprechend Auskünfte über deine Absicherung haben.

Nur wie soll man dir helfen, wenn Du so wenige Informationen preis gibst ?


Zum Thema:

1. Die oben genannten Zitate stammen aus den Versicherungsbedingungen zu meinem Vertrag, welche ich angefordert habe (BUZ-Versicherung). Sie sind NICHT ERFUNDEN! (Wie kommt man auf sowas? Unbegreiflich...)

Wurde dies bestritten ? Jedoch war es nur ein winziger Auszug aus den Versicherungsbedingungen - und daher ist keine Antwort möglich

2. Ich habe mehrfach bei der Versicherung angerufen - immer der gleiche Mist: Die schicken diesen Kram und basta. Außerdem: Auf eine telefonische Aussage kann ich mich im Ernstfall eh nicht berufen.

Jetzt schreibst Du richtigen Unsinn - ein Versicherer verschickt keinen Kram bzw. Mist, sondern bei Anfrage die Vertragsbedingungen.
Und nur diese sind für deinen Vertrag bindend.


3. Dass es vielleicht "bessere und unmissverständlichere" Versicherungen gibt, ist mir klar - aber hier käme ich in meinem Alter (bald 33) nur zu horrenden Preisen rein.

Scheinbar legst Du wert auf eine billige Absicherung, und dabei ist es dir scheinbar völlig egal, ob deine BU-Rente im Schadensfall zahlt

Folglich:
4. Die Frage lautet: Versicherung für 25 Euro mtl. belassen (Tenor "Für das Geld echt gut") oder kündigen und ggf. nach was anderem Ausschau halten?
Und gerade diese Frage kann man nicht beantworten, da weder der Tarif noch die vollständigen Vertragsbedingungen bekannt sind.

Ergänzend ist bisher auch nicht bekannt welche Beamtentätigkeit Du ausübst, denn für einzelne Bereiche ist ein erweiterter Versicherungsschutz erforderlich.

Gruß vom Steinbock
Rechtlerin
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Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo zusammen,

maßgeblich ist der § 2 der Versicherungsbedingungen - dort ist ganz klar und unmissverständlich
erläutert, wann eine Berufs- oder Dienstunfähigkeit vorliegt.

In allen BU/DU-Versicherungen ist der § 2 maßgeblich. In meinem Vertrag in § 2 steht folgendes - leicht abgekürzt :
Abs. 1: vollständige BR liegt vor, wenn die Krankheit 6 Monate ununterbrochen bestanden hat.
Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit erfolgt nicht
Keine BU liegt vor, wenn ich eine vergleichbare Tätigkeit ausüber
Abs. 2: Maßgeblich für die Beurteilung der BU ist die in den letzen 24 Monaten ausgeübte Tätigkeit

Diese Absätze sind maßgeblich, es kommen zwar noch welche, die aber meiner Meinung nach nicht
so relevant sind - dies ist aber eher eine persönliche Einschätzung.

Wenn jetzt das Zitat vom Verfasser stimmen sollte, gehe ich davon aus, dass bei einer DUU wegen Krankheit,
anstoßen seitens des Dienstherr, die Versicherung auch bei einem Beamten zahlen muss.

Oder sehe ich das jetzt falsch?
Wenn ja, muss ich mich auch unbedingt einmal mit meinem Versicherer in Verbingung setzen.
Steinbock
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Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Beitrag von Steinbock »

Hallo Rechtlerin,

nicht immer findet man die entsprechenden Bedingungen in § 2.

Einen Auszug aus ergänzenden DU-Bedingungen kann man hier lesen:

§ 5a Wann liegt allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung vor?
(1) Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung liegt vor, wenn die
versicherte Person als Beamter ausschließlich wegen medizinisch festgestellter
allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird. Die
versicherte Leistung wird ab dem Zeitpunkt der Entlassung bzw. der Versetzung in
den Ruhestand gezahlt.
Der in den Ruhestand versetzte Beamte erhält die versicherten Leistungen solange
er den fortlaufenden Erhalt von Bezügen (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder
Unfallruhegehalt) nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachweist.

Bei einem entlassenen Beamten, der keine dieser Bezüge erhält, zahlen wir die
versicherte Leistung, so lange
– die versicherte Person keine Tätigkeit im Sinne von § 5 Absatz 2 ausübt, wobei
auch Tätigkeiten zu berücksichtigen sind, die die versicherte Person aufgrund
neu erworbener Fähigkeiten ausüben kann und
– die zur Entlassung bzw. zum Widerruf oder zur allgemeinen Dienstunfähigkeit
führenden Erkrankungen, unverändert fortbestehen.

Bitte beachten - dieser Auszug bezieht sich auf die allgemeine Dienstunfähigkeit - sie gilt nicht für Polizeibeamte - Feuerwehr - Justizvollzugsdienst - Soldaten.

Gruß vom Steinbock
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