Beihilfe Wegfall

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mickeck
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Beihilfe Wegfall

Beitrag von mickeck »

Hallo bin neu hier und hab folgendes Problem.
Ich bin städtischer Beamter. Meine Frau ist selbständig und zu 80 % beihilfeberechtigt. Nun ist es aufgrund Gewinn in der BWA meiner Frau von 2011 (Warenbestand von 2010 wurde erst 2011 verkauft) zu einem Gewinn gekommen, der die Einkommensgrenze zur Beihilfeberechtigung meiner Frau überschreitet. Diese Gewinne wurden aber nur auf dem Papier erwirtschaftet.Jetzt wissen wir nicht wie wir uns verhalten oder was wir tun sollen.Muß meine Frau sich für 2013 zu 100% privatversichern? Die Beiträge dafür sind für meine Frau nicht tragbar oder gibt es eine andere Möglichkeit mit der Beihilfestelle zu verhandeln.
Danke schon mal für eure Antworten.
Klaus
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Re: Beihilfe Wegfall

Beitrag von Klaus »

Würde sagen, hier entscheidet das Finanzamt. Über die Steuererklärung wird festgesetzt, wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist. Sollte es tatsächlich keinen zählbaren Gewinn gegeben haben, bleibt beihilfemäßig alles beim alten.

Sollte Deine Frau aber ein ordentliches, eigenes Einkommen erwirtschaftet haben, sehe ich keinen Grund für die Allgemeinheit, ihr eine Krankenversicherung zu finanzieren.
Steinbock
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Re: Beihilfe Wegfall

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
mickeck hat geschrieben:Hallo bin neu hier und hab folgendes Problem.
Ich bin städtischer Beamter. Meine Frau ist selbständig und zu 80 % beihilfeberechtigt..
Der Beihilfesatz von 80 % passt nicht. Könnten es auch 70 % sein ?
Nun ist es aufgrund Gewinn in der BWA meiner Frau von 2011 (Warenbestand von 2010 wurde erst 2011 verkauft) zu einem Gewinn gekommen, der die Einkommensgrenze zur Beihilfeberechtigung meiner Frau überschreitet. Diese Gewinne wurden aber nur auf dem Papier erwirtschaftet.Jetzt wissen wir nicht wie wir uns verhalten oder was wir tun sollen..
Gewinne bekommt man natürlich auch als Scheine (Papier) oder auf ein Konto ausgezahlt.
Muß meine Frau sich für 2013 zu 100% privatversichern? Die Beiträge dafür sind für meine Frau nicht tragbar oder gibt es eine andere Möglichkeit mit der Beihilfestelle zu verhandeln.
Danke schon mal für eure Antworten.
Entscheidend ist das Einkommen und dies kann man über den Einkommensteuerbescheid erfahren.
Und danach richtet sich auch die Beihilfe.
Kater-Mikesch
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Re: Beihilfe Wegfall

Beitrag von Kater-Mikesch »

Bevor ich den Steuerbescheid abwarten würde, würde ich alles Aufwände nochmals auf den Prüfstand stellen - ggf. können Gewinn verlagert werden oder
z. B. Sonderabschreibungen vorgenommen werden...

Wenn du das nicht alleine bewerkstelligen kannst, dann musst du dir Hilfe holen (Steurberater, gute Freunde) - natürlich sind z. B. bei der Verlagerung der
Gewinne auf das nächste Jahr nicht alle Probleme weg, aber dann kannst du im Laufe diesen Jahres gegensteuern und bleibst somit in den Grenzen...

Oftmals ist es auch so, dass du ein Jahr über die Grenzen kommen darfst, wenn du dann wieder im nächsten Jahr in den Grenzen bist - das kommt aber
immer auf die Krankenversicherung an...
mickeck
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Re: Beihilfe Wegfall

Beitrag von mickeck »

Danke schon mal für die Antworten.
Natürlich sind es 30%/70%.
Ist halt blöd bei einer Einnhamen-Überschussrechnung. Es waren Bestände im Jahr 2010 stehengeblieben. Zählten also als voller Verlust und die wurden dann 2011 verkauft. Somit voller Gewinn. Ihr Steuerberater sollte das eigentlich im Auge behalten, was er aber nicht gemacht hat. 2012 ist dann wieder unter der Einkommensgrenze. Vielleicht sollte ich mal die Beihilfe kontaktieren und mit denen reden, ob man da was machen kann.
Kater-Mikesch
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Re: Beihilfe Wegfall

Beitrag von Kater-Mikesch »

die Beihilfe wird dir vermutlich nur die Fakten mitteilen:
Über oder unter der Grenze

Wie gesagt, es gibt manchmal Ausnahmen, wenn man nur in einem Jahr über die Grenze kommt - da kannst du die Beihilfe mal kontaktieren...

Hast du die Steuererklärung für 2011 schon abgeben bzw. ist diese rechtskräftig?
mickeck
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Re: Beihilfe Wegfall

Beitrag von mickeck »

nein noch nicht rechtskräftig und somit auch nicht abgegeben.hab nur die bwa vom steuerberater.
Kater-Mikesch
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Re: Beihilfe Wegfall

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

also solange du die Steuererklärung noch nicht abgegeben hast, kannst du ja noch an vielen "Schrauben" drehen...
Sinnig wäre es, wenn du mit einem Steuerberater mit legalen Mitteln den Gewinn herunter bekommst - wie schon mal erwähnt,
können ggf. Gewinne verteilt werden, Sonder-AfA genutzt werden...das würde ich aber auf jeden Fall mit dem Steuerberater
klären...
mickeck
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Re: Beihilfe Wegfall

Beitrag von mickeck »

angeblich würde das nicht funktionieren.vielleicht hat meine frau den falschen steuerberater.
Kater-Mikesch
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Re: Beihilfe Wegfall

Beitrag von Kater-Mikesch »

wenn er das meint...

habt ihr denn den Steuerberater mal auf das konktrete Problem hingewiesen - was ist denn, wenn du noch eine Rechnung aus dem Jahre 2012 finden würdest oder bestimmt Ausgaben, die nicht berücksichtigt wurden - dann hat man Pech gehabt??

Einfach nochmals fragen...außerdem sind Korrekturbuchungen immer noch möglich...
mickeck
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Re: Beihilfe Wegfall

Beitrag von mickeck »

Ja .Darauf haben wir Ihn hingewiesen. Er glaubt noch nicht einmal die Höhe der Einkommensgrenze.Ich werde Ihn aber nochmal darauf ansprechen.Problem ist,er liegt zur Zeit im Krankenhaus.Morgen ist schon Februar. Im Januar haben wir noch 2 Rechnungen vom Dez. 2012 eingereicht.Bin mal gespannt was von der Beihilfe zurückkommt. Wahrscheinlich der Hinweis auf den nachzureichenden Steuerbescheid 2011.
mickeck
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Re: Beihilfe Wegfall

Beitrag von mickeck »

Jetzt habe ich diesen Abschnitt in meiner zuständigen Beihilfeverordnung gefunden.
Kann mir das mal jemand erklären:

Macht der Beihilfeberechtigte glaubhaft, dass im laufenden Kalenderjahr die Einkommensgrenze
nach Absatz 7 nicht überschritten wird, kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs eine Beihilfe
bereits im laufenden Kalenderjahr gewährt werden; dem Beihilfeberechtigten ist aufzugeben, zu
Beginn des folgenden Kalenderjahres zu erklären, ob die Einkünfte des berücksichtigungsfähigen
Ehegatten im abgelaufenen Kalenderjahr die Einkommensgrenze überschritten haben. Bei Ehegatten,
deren Einkünfte als berücksichtigungsfähige Angehörige 2007 über und 2008 unter der
maßgeblichen Einkommensgrenze lagen, ist bei einer Festsetzung 2009 ausnahmsweise noch
auf das Vorjahr 2008 abzustellen
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