fahrtkosten MUS

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tomyum
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fahrtkosten MUS

Beitrag von tomyum »

hallo,
bin vor 2 jahren von meinem dienstherrn zwangspensioniert worden ( das verhältnis zum letzten vorgesetzten ist natürlich nicht gerade das beste)! hatte vor 6 monaten eine dienstliche ladung zur medizinischen nachuntersuchung (MUS), welche ich selbstverständlich befolgte....meine dienstpflicht! fahrstrecke waren ca. 240 km hin und zurück. bei der untersuchung erhielt ich eine formblatt zur reisekostenabrechnung mit dem hinweis....diese beim letzten dienstherrn einzureichen. habe diese incl ladung sofort ( nächster tag ) per fax eingereicht...keine reaktion der letzten dienststelle. ein anruf nach 3 monaten beim sachbearbeiter bestätigte mir das, das fax angekommen sei. vor 2 monaten habe ich ein zweites mal per fax meine reisekosten angefordert...bis heute keine reaktion der dienststelle.
wie lange kann dienstherr diese abrechnung ziehen? wie weiter reagieren? es geht hier traurigerweise um ca. 70 euro fahrtkosten, welche anscheinend nicht ausgezahlt bzw bearbeitet werden soll. 7 monate bearbeitungszeit halte ich doch für etwas übertrieben. kann ich diese abrechnung auch an eine übergeordnete stelle senden? muss ich dienstherrn anmahnen mit terminsetzung der zahlung?
habe im internet keinen ähnlich gelagerten fall gefunden
defraubeckham
Beiträge: 99
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Re: fahrtkosten MUS

Beitrag von defraubeckham »

Ich musste auch einige Male nachfragen und reklamieren bis ich endlich die Antwort bekam - Erstattungsantrag nicht angekommen.
Also nochmal abgesandt und dann endlich war das Geld auf dem Konto.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: fahrtkosten MUS

Beitrag von Blue Ice Ultra »

tomyum hat geschrieben:hallo,
bin vor 2 jahren von meinem dienstherrn zwangspensioniert worden ( das verhältnis zum letzten vorgesetzten ist natürlich nicht gerade das beste)! hatte vor 6 monaten eine dienstliche ladung zur medizinischen nachuntersuchung (MUS), welche ich selbstverständlich befolgte....meine dienstpflicht! fahrstrecke waren ca. 240 km hin und zurück. bei der untersuchung erhielt ich eine formblatt zur reisekostenabrechnung mit dem hinweis....diese beim letzten dienstherrn einzureichen. habe diese incl ladung sofort ( nächster tag ) per fax eingereicht...keine reaktion der letzten dienststelle. ein anruf nach 3 monaten beim sachbearbeiter bestätigte mir das, das fax angekommen sei. vor 2 monaten habe ich ein zweites mal per fax meine reisekosten angefordert...bis heute keine reaktion der dienststelle.
wie lange kann dienstherr diese abrechnung ziehen? wie weiter reagieren? es geht hier traurigerweise um ca. 70 euro fahrtkosten, welche anscheinend nicht ausgezahlt bzw bearbeitet werden soll. 7 monate bearbeitungszeit halte ich doch für etwas übertrieben. kann ich diese abrechnung auch an eine übergeordnete stelle senden? muss ich dienstherrn anmahnen mit terminsetzung der zahlung?
habe im internet keinen ähnlich gelagerten fall gefunden
Ganz einfach: Da für Angelegenheiten im Beamtenrecht immer der Verwaltungsrechtsweg einzuschlagen ist, hilft ein Blick in die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) weiter: http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html

Also 3 Monate, ab dann ist der Klageweg eröffnet.
tomyum
Beiträge: 2
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Re: fahrtkosten MUS

Beitrag von tomyum »

danke für die infos
werde mal gegen ende januar nochmals faxen hier nicht mehr als erinnerung sondern in form einer mahnung und frist setzen
ein nicht angekommen kann es ja in diesem fall nicht geben, da ich die faxe als beweis habe und die faxnr korrekt ist
werde wohl den klageweg dann einschreiten ( wundere mich nur hier gehts um ca. 70 euro reisekosten ), aber ist nicht die erste aktion meines arbeitgebers
mich hindern nur meine 150 euro selbstbeteiligung bei meiner rechtschutz, da ich nicht weis welche kosten ich selber tragen muss wenn ich jetzt einen anwalt einschalte
bin mir sicher auf ersten brief anwalt wird erstattet bzw bearbeitet und bei 70 euro habe ich dann mehr an anwalt zu zahlen wie der antrag wert hat
sehe aber auch nicht ein das geld zu verschenken, da es ja eine angeordente untersuchung war
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