Rückkehr PKV - Gesetzliche KK

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maracuja89

Rückkehr PKV - Gesetzliche KK

Beitrag von maracuja89 »

Hallo!
Ich habe ggf. vor nach der Beamtenanwärterausbildung ein Vollzeitstudium anzufangen. Ich bin dann 24 Jahre.

1. Wenn ich mich als Beamter entlassen lasse und dann studieren gehe (Vollzeit) kann ich dann wieder in die gesetzliche KK gehen?
Wenn nein (was ich vermute - da man ja nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist), wie teuer wäre es, wenn man in der PKV bleibt oder kann man das iwie ruhen lassen?

2. Wenn ich als Beamter mich Beurlauben lasse, dann muss ich die PKV bei nem Studium ja auch weiterzahlen? Wenn ja wie viel ist das (voller Beitrag, Ausbildungsbeitrag...)?
Wenn man freiwillig gesetzlich versichert wäre während der Beurlaubung, was würde man denn dann als GKV Beitrag zahlen, 15, x % von welcher Summe?

3. Könnte man sich nach der Ausbildung zum 01.09. anstellen lassen (Angestelltenverhältnis) und dann einen Monat arbeiten und zum 01.10. studieren, um so wieder die Pflicht für die gesetzliche Krankenkasse auszulösen?
Muss die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eine gewisse Dauer haben?
ZS-forever
Beiträge: 139
Registriert: 27. Nov 2005, 15:02
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Re: Rückkehr PKV - Gesetzliche KK

Beitrag von ZS-forever »

in den meisten PKV´s gibts auch nen Studententarif, der nicht mal so teuer ist, es gibt auch die Möglichkeit, die PKV ruhend zu stellen gegen einen geringen Monatsbeitrag. Somit verlierst du keine Rückstellungen in der PKV und später kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder zurück zur PKV. Bei der gesetzlichen KV würde ich schriftlich Anfragen und meine Situation schildern. Nur was du schriftlich in den Händen hast, kannst du beweisen. Das Gleiche würde ich auch bei der PKV machen. Lass dir die Möglichkeiten schriftlich aufzeigen, die du hast, falls du ein Studium aufnehmen möchtest.
Anwaerter
Beiträge: 198
Registriert: 26. Sep 2012, 20:12
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Re: Rückkehr PKV - Gesetzliche KK

Beitrag von Anwaerter »

Ich wollte etwas ähnliches machen, und stand vor dem gleichen Problem. Ich habe mich dann auch erkundigt, und schreibe dir was mir gesagt wurde.

Zu 1)

(Ich hab das dann nicht machen können, PKV war unerschwinglich. Vielleicht auch weil bei mir die Sachlage anders ist.)

In die Gesetzliche kam ich nicht zurück.
Das Problem ist, wie du selbst sagst, das ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.



Zu 2)
maracuja89 hat geschrieben: Wenn ich als Beamter mich Beurlauben lasse, dann muss ich die PKV bei nem Studium ja auch weiterzahlen? Wenn ja wie viel ist das (voller Beitrag, Ausbildungsbeitrag...)?
Das weiß ich nicht

Zurück in die GKV ginge da auch nicht, da eine Beurlaubung ja keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist. Bin mir da nicht zu 100% sicher.
Ich vermute aber mal das ist wie wenn man nach der Zeit als Anwärter entlassen würde, und ALG II beantragen müsste.
Da kann man auch nicht in die GKV zurück, weil ALG II (du kannst es dir vermutlich schon denken) keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist.
maracuja89 hat geschrieben: was würde man denn dann als GKV Beitrag zahlen, 15, x % von welcher Summe?
Das wäre der Mindestbeitrag, weiß nicht genau wie hoch dieser ist.


Zu 3)
maracuja89 hat geschrieben: Könnte man sich nach der Ausbildung zum 01.09. anstellen lassen (Angestelltenverhältnis) und dann einen Monat arbeiten und zum 01.10. studieren, um so wieder die Pflicht für die gesetzliche Krankenkasse auszulösen?
Muss die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eine gewisse Dauer haben?
(So wurde es mir gesagt)
Du musst mindestens ein Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen um dauerhaft in der GKV bleiben zu können.

Ich bin dann 24 Jahre.
Vielleicht ist das noch in den Grenzen, in denen du dich "Familien mitversichern" lassen kannst in der GKV.
Das weiß ich aber absolut nicht, und möchte dir keine falschen Hoffnungen machen. Frag dies bezüglich lieber bei deiner GKV nach.

LG
und viel Erfolg

Anwaerter
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
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