Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

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Steinbock
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Steinbock »

Polarbjörn hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Hallo Polarbjörn,
Lt. einem mir vorliegenden Angebot der Gothaer incl. Vertragsbedingungen endet die BU spätestens mit dem 67 Lebensjahr !!!!
Mein Angebot der Gothaer enthält die Klausel:

Zahlen wir eine Berufsunfähigkeitsrente, so geht diese Rente bei Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer
in eine lebenslange Altersrente gleicher Höhe über, wenn die Berufsunfähigkeit in Folge von
Pflegebedürftigkeit gemäß § 2 Abs. 9 vor Vollendung des 45. Lebensjahres eingetreten ist, die Pflegebedürftigkeit
bis zum Ende der Leistungsdauer ununterbrochen fortbesteht und die Leistungsdauer
des Vertrages mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person vereinbart
ist.

Also handelt es sich hier um einen Kopplungsvertrag mit einer Rentenversicherung, was jedes Versicherungsunternehmen anbieten kann !
Steinbock hat geschrieben: Auch die Versicherer Generali + Ergo bieten lt. telefonischer Auskunft keinen BU-Vertrag der über das 67. Lebensjahr hinaus leistet.
Vielleicht solltest Du jemanden anderen anrufen oder selbst die Bedingungen mal lesen. Ich habe doch die Tarife genau benannt.
Außerdem ist nicht der BU-Schutz lebenslang (versichert ist nur Eintritt der BU bis zu einem bestimmten Alter), aber unter bestimmten Voraussetzungen wird die Rente lebenslang gezahlt.

Ich habe die entsprechenden Vertragsbedingungen zwischenzeitlich vorliegen.
Auch hier handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert mit einer Altersrente.

Steinbock hat geschrieben: so pauschal ist dies völlig falsch.
1. Bekommt nicht jeder Angestellte eine Erwerbsminderungsrente (für 60 Monate müssen Beiträge gezahlt sein).
2. ist die Erwerbsminderungsrente gegenüber der Mindestversorgung eines Beamten bedeutend niedriger und reicht nicht zum Lebensunterhalt.
Ich habe nichts anderes behauptet. Ich habe nur ausgeführt, warum es auf dem Markt vermutlich kaum Produkte mit lebenslanger Rente gibt: Weil sich für die meisten Angestellten mit Erreichen der Altersgrenze die Versorgungssituation verbessert. Der dienstunfähige Beamte bekommt weiter das gleiche Ruhegehalt.
Steinbock hat geschrieben: Wie es vermutet wird trifft es allerdings nicht zu.
Ein Dienstunfähigkeit leistet ab Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen.

Eine Berufsunfähigkeit leistet dann, wenn der Arbeitnehmer zu mindestens 50 % berufsunfähig ist und seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausübt.
Dies würde bedeuten, wenn bei einem Beamten bei der Versetzung in den Ruhestand nur von einem Arzt max. 49 % BU festgestellt wird,
erhält er keinen müden Euro.
Übt denn ein Beamter, der als Pflegefall zu Hause liegt, seinen Sold noch erhält, weil die Zurruhesetzung noch läuft, seinen Beruf noch aus? Das ist doch die Frage.

Die Antwort ändert sich dadurch allerdings auch nicht! Denn der Beamte muss seiner Versicherung nachweisen, dass er nicht mehr im aktiven Dienst ist.
Nur bei Beamten sollte man nicht nur davon ausgehen, dass sie wegen pflegebedürftigkeit zu hause bleiben müssen, sonder wegen einer Dienstunfähigkeit.
Die Unterschiede der DU und BU habe ich dir ja schon erklärt.

Steinbock hat geschrieben:
Der Beamte ist ja - trotz fortgezahlter Bezüge - auch vor der Versetzung in den Ruhestand bereits berufsunfähig und übt seinen Beruf auch nicht mehr aus (konkrete Verweisung nicht einschlägig) - er bekommt lediglich noch das Geld...
Falsch - der Dienstherr prüft nicht auf Berufsunfähigkeit, sondern nur ob der Beamte für den Dienst noch zur Verfügung steht.
Der Dienstherr vielleicht, aber die BU-Versicherung ohne DU-Klause prüft eben die Berufsunfähigkeit.

Nein - auch das ist falsch, die BU-Versicherung prüft keine BU sondern ein Facharzt oder Amtsarzt.
Die BU-Versicherung prüft nur auf grund des Arztberichtes ob nach den Vertragsbedingungen eine BU möglich ist.


Gruß
Björn
Woher hast Du nur alle deine falschen bzw. fehlerhaften Informationen her ?

Gruß vom Steinbock
Kater-Mikesch
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Steinbock,

der § 1 ist der maßgebliche Paragraph...i. d. R. haben die Versicherten eine längere Krankenzeit hinter sich. Also, wenn du oder der
Versicherte mindestens 6 Monate vor der Beantragung der Versicherungsleistungen krank waren und zu 50 % oder mehr nicht mehr
in der Lage ist, den ursprünglichen Beruf (oftmals der Beruf, den man in den letzten 24 Monaten ausgeübt hat) nachzukommen,
liegt eine Berufsunfähigkeit vor...

Jetzt gehen wir mal von zwei Fällen aus, bei denen ein Arzt (entweder Facharzt vom Beamten oder Gutachter vom Versicherung)
festgestellt hat, dass die ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr durchgeführt werden kann - Voraussetzung ist, dass keine Verweisung vorliegt:

1. Der Beamte ist krank, bekommt seine Besoldung weiterhin und warte auf die DDU.
Hier muss auf jeden Fall die Versicherung die vereinbarte Leistung zahlen, da die Berufsunfähigkeit vorliegt - der Beamte arbeitet nicht
und kann auch in seinem ursprünglichen Beruf nicht mehr arbeiten...

2. der Beamte war längere Zeit krank, bekommt seine Besoldung weiter und stellt den Versicherungsantrag. Nach einiger Zeit ist er nicht
mehr krank geschrieben, kann aber auch seinen alten Beruf nicht mehr ausüben.
Die Telekom kann ihm keinen Arbeitsplatz anbieten (obwohl auch ein gesetzlicher Anspruch besteht) und der Beamte sitzt beschäftigungslos
zu Hause rum (egal ob du oder ein anderer das jetzt gut finden oder nicht - das ist unerheblich).
Die Berufsunfähigkeit ist immer noch gegeben - egal ob der Beamte eine Besoldung erhält oder nicht - das ist für die Auszahlung der
Versicherungsleistung unerheblich.


Wenn der Beamte aber jetzt Berufsunfähig ist (also in seinem Alten Beruf) und eine neue Tätigkeit ausübt, dann kann die Versicherung die
Leistung einstellen - siehe § 2 deiner Auflistung...
Wenn ich es aber richtig lese (das ist mir aber noch nicht ganz klar), dann kann man trotz Berufsunfähigkeit einen minderwertigen Beruf
ausüben und trotzdem die Versicherungsleistung erhalten, wenn die Einkommensminderung 20 % oder mehr zum vorher ausgeübten Beruf
ausmacht...

Auf jeden Fall wird darauf abgestellt, ob die arbeitest oder nicht - und wenn du zu Hause sitzt und beschäftigungslos bist, dann arbeitest
du eben nicht - eine Sonderstellung mal zum Vorteil der Beamten, wenn dieser trotzdem dann seine Besoldung bekommt...

Man muss hier eindeutig festhalten, dass die Versicherungsleistung rein gar nichts mit der aktuellen Besoldung zu tun hat. Hat ein Arzt einmal
die Berufsunfähigkeit festgestellt und der Beamte arbeitet aktuell nicht, dann MUSS die Versicherung leisten - nichts anderes steht in deinen
aufgeführten Versicherungsbedingungen...
Steinbock
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Steinbock »

Polarbjörn hat geschrieben:Für mich persönlich mit einem normalen Schreibtischjob, der ich auch gerne arbeite, halte ich es für ausgeschlossen, dass ich aus Gründen in den Ruhestand trete, die eine BUV nicht anerkennt. Deshalb meine ich, auch eine DU-Klausel nicht zu brauchen.

Bitte beachten - eine BU zahlt erst ab einer Berufsunfähigkeit ab 50 %, eine Dienstunfähigkeit allerdings bei Versetzung in den Ruhestand.


Nicht befriedigend geklärt ist immer noch meine obige Anschlussfrage, jetzt vielleicht mal mit ausgedachtem Beispiel:

Beamter hat BUV mit folgender Klausel ohne DU-Klausel:
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte
Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden
Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich
mindestens sechs Monate ununterbrochen vollständig außerstande
ist, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne
gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - tätig zu sein."

Und wo ist der Rest der Vertragsbedingungen ???


Beamter hat am 1.1.2012 einen Herzinfarkt und liegt seitdem im Krankenhaus, danach in der Reha, danach in einer Pflegeeinrichtung.
Er übt seinen Beruf nicht mehr aus und wird ihn auch nicht mehr ausüben können. Nachdem der Dienstherr schließlich ebenfalls zu dem
Ergebnis gekommen ist, dass Besserung nicht zu erwarten ist, wird der Beamte schließlich zum 1.1.2013 in den Ruhestand versetzt.
Bis dahin erhält der Beamte seinen vollen Sold.

Meine Frage war: erhält der Beamte seine Berufsunfähigkeitsrente jetzt (ggf. rückwirkend) ab dem 1.1.2012 oder zählt die bloße Fortzahlung der Bezüge als Ausübung des ursprünglichen Berufs?

Eine reine BU zahlt ab dem 01.01.2013 - allerdings nur ab 50 % Berufsunfähigkeit.

(Eine BUV mit DU-Klausel würde eben erst ab Versetzung in den Ruhestand (1.1.2013) zahlen)

Gruß
Björn
Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Steinbock »

Hallo Kater-Mikesch,
Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Steinbock,

der § 1 ist der maßgebliche Paragraph...i. d. R. haben die Versicherten eine längere Krankenzeit hinter sich. Also, wenn du oder der
Versicherte mindestens 6 Monate vor der Beantragung der Versicherungsleistungen krank waren und zu 50 % oder mehr nicht mehr
in der Lage ist, den ursprünglichen Beruf (oftmals der Beruf, den man in den letzten 24 Monaten ausgeübt hat) nachzukommen,
liegt eine Berufsunfähigkeit vor...

Nein - Du verwechselst hier die Arbeitsunfähigkeit und die Berufsunfähigkeit.
Krank sein hat mit der BU überhaupt nichts zu tun.


Jetzt gehen wir mal von zwei Fällen aus, bei denen ein Arzt (entweder Facharzt vom Beamten oder Gutachter vom Versicherung)
festgestellt hat, dass die ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr durchgeführt werden kann - Voraussetzung ist, dass keine Verweisung vorliegt:

1. Der Beamte ist krank, bekommt seine Besoldung weiterhin und warte auf die DDU.
Hier muss auf jeden Fall die Versicherung die vereinbarte Leistung zahlen, da die Berufsunfähigkeit vorliegt - der Beamte arbeitet nicht
und kann auch in seinem ursprünglichen Beruf nicht mehr arbeiten...

Nein - die BU-Versicherung zahlt erst dann, wenn der Arbeitnehmer ein verringertes Einkommen von mindesten 20 % hat (siehe meine vorherigen Vertragsbedingungen) und zusätzlich sein Arbeitsverhältnis geendet hat. Allerdings auch nur dann, wenn eine BU von mindestens 50 % festgestellt wurde.

Bitte auch beachten, es gibt Verträge die zahlen erst ab 75 % BU die volle BU-Rente.


2. der Beamte war längere Zeit krank, bekommt seine Besoldung weiter und stellt den Versicherungsantrag. Nach einiger Zeit ist er nicht
mehr krank geschrieben, kann aber auch seinen alten Beruf nicht mehr ausüben.
Die Telekom kann ihm keinen Arbeitsplatz anbieten (obwohl auch ein gesetzlicher Anspruch besteht) und der Beamte sitzt beschäftigungslos
zu Hause rum (egal ob du oder ein anderer das jetzt gut finden oder nicht - das ist unerheblich).
Die Berufsunfähigkeit ist immer noch gegeben - egal ob der Beamte eine Besoldung erhält oder nicht - das ist für die Auszahlung der
Versicherungsleistung unerheblich.

Deine Ansichten sind falsch - lese den vollständigen Text der Versicherungsbedingungen zur BU
siehe auch meine Antwort oben.


Wenn der Beamte aber jetzt Berufsunfähig ist (also in seinem Alten Beruf) und eine neue Tätigkeit ausübt, dann kann die Versicherung die
Leistung einstellen - siehe § 2 deiner Auflistung...
Wenn ich es aber richtig lese (das ist mir aber noch nicht ganz klar), dann kann man trotz Berufsunfähigkeit einen minderwertigen Beruf
ausüben und trotzdem die Versicherungsleistung erhalten, wenn die Einkommensminderung 20 % oder mehr zum vorher ausgeübten Beruf
ausmacht...

Ich vermute, dass in deinem Beispiel die Versorgungsbezüge weitergezahlt werden.
Ich erwähne es noch einmal - maßgebend für den Beamten ist, dass eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % festgestellt werden.



Und was ist in allen anderen Fällen - Versetzung in den Ruhestand und eine Berufsunfähigkeit von maximal 49 % ?


Auf jeden Fall wird darauf abgestellt, ob die arbeitest oder nicht - und wenn du zu Hause sitzt und beschäftigungslos bist, dann arbeitest
du eben nicht - eine Sonderstellung mal zum Vorteil der Beamten, wenn dieser trotzdem dann seine Besoldung bekommt...

Man muss hier eindeutig festhalten, dass die Versicherungsleistung rein gar nichts mit der aktuellen Besoldung zu tun hat. Hat ein Arzt einmal
die Berufsunfähigkeit festgestellt und der Beamte arbeitet aktuell nicht, dann MUSS die Versicherung leisten - nichts anderes steht in deinen
aufgeführten Versicherungsbedingungen...
Nein - siehe oben.

Als Vergleich nehmen wir eine Dienstunfähigkeitsversicherung eines TOP-Anbieters.

Bei Versetzung durch den Dienstherrn aus gesundheitlichen Gründen wird die vereinbarte DU-Rente gezahlt.
Eine Prüfung durch einen Arzt erfolgt nicht.
Bei einer Teildienstunfähigkeit werden 50 % der vereinbarten DU-Rente gezahlt.

Auf eine konkrete Verweisbarkeit wird verzichtet. Dies bedeutet, dass die DU solange gezahlt wird, wie Versorgungsbezüge gezahlt werden.
Also auch dann wenn der Versicherte einer anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Bei allen BU-Bedingungen ist automatisch die DU-Klausel automatisch eingeschlossen.

Daher die Frage - warum sollte man eine BU abschließen, bei einem Versicherer der dieses nicht anbietet ?

Gruß vom Steinbock
Kater-Mikesch
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Steinbock,

ich muss dich leider (mal wieder) korrigieren:
Es wird nicht zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit unterschieden - wenn nur zwischen Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht...

Die 20 % verwechselst du auch wieder - da ist eine Prozentzahl, die herangezogen wird, wenn innerhalb der BUZ eine
neue Tätigkeit aufgenommen wird - es ist nämlich möglich, bei einer Berufsunfähigkeit auch einer anderen Tätigkeit
nachzugehen und entlohnt zu werden - da muss aber jeder Einzelfall geprüft werden...

Du kannst zwischen zwei Regelungen auswählen:
Und die 75 % ist auch nur eine Halbwahrheit, denn wenn schon, gibt es Bedingungen, die zahlen bei BU zwischen 25 % und 75 %
diesem Prozentsatz anteilmäßig die vereinbarte Versicherungssumme...
Dies ist einmal die Staffelregelung und einmal die Pauschalregelung - beide zusammen, kannst du nicht wählen - du musst
dich für eine entscheiden...

Wenn du eine BU-Versicherung hast, wi im Fall mit dem Herzinfarkt, zahlt die Versicherung ab Eintritt der Krankheit.
Also ab 01.01.12 - das ist der Eintritt des Leistungsfalles, unter der Annahme, dass der Versicherte länger als 6 Monate
krank ist.
Unter Umständen ist noch eine vereinbarte Karenzzeit zu beachten - dann verschiebt sich die Zahlung um diese Karenzzeit.
Beispiel:
Karenzzeit 6 Monate - Zahlung der BU-Leistung ab 01.07.2012...

Es ist bei der BU-Versicherung unerheblich, ob du zum 01.01.2013, 01.01.2014 oder sonst wann in den vorzeitigen Ruhestand
gehst - maßgeblich ist der Eintritt des Versicherungsfall - wenn nachgewiesen mit dem Herzinfark eine Berufsunfähigkeit vorliegt,
dann muss die Versicherung zahlen.

Bei einer DU-Versicherung kann es schon sein, dass erst ab der tatsächlichen DDU und Verabschiedung in den vorzeitigen Ruhestand
die vereinbarte DU-Versicherungssumme zahlt...das ist ja auch OK - da in der Regel der Beamte keine finanziellen Nachteile bei
einer Krankheit hat, da er zu 100 % seine Besoldung bekommt.

Ich habe mich bei einer Versicherung erkundigt - das ist so alles richtig...und ich meine nicht die Versorgungsbezüge...

Wenn du eine BU-Versicherung hast und nur zu 49 % berufsunfähig bist, dann hast du Pech gehabt, denn die BU-Versicherungen zahlen
i. d. R. nur ab 50 % oder halt wenn du die Staffelregelung zwischen 25 und 75 % ausgewählt hast, eben anteilmäßig - dass kannst du
separat vereinbaren und das ist meines Wissens bei allen BU-Versicherungen möglich.

Gleiches gilt auch für eine DU-Versicherung - es kommt halt immer auf die Versicherungsbedingungen an...

Wenn du als Beamten nur teilweise in den Ruhestand versetzt wirst (§ 45 BBG), dann mußt du auch mindesten 50 % arbeiten können.
Und wenn du 50 % arbeiten kannst, bist du zu 50 % Dienstunfähig - demzufolge steht dir die Leistung zu - aber das kommt immr drauf an...
Einfach Versicherungsbedingungen lesen...
Kater-Mikesch
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo User,

also bei deiner Berufsunfähigkeit ohne Verweisung, zahlt die Versicherung, wenn du zu mindestens 50 % berufsunfähig bist.
Wenn ein Beamter dann zu Hause sitzt und weiter die Besoldung bekommt, dann erhält dieser Beamte auch die Versicherungsleistung.

Vorausgesetzt ist, dass keine Verweisung im Vertrag steht, und keine neue Tätigkeit aufgenommen wurde. also wenn ein Beamter ohne
Beschäftigung zu Hause sitzt (krank oder nicht krank), dann MUSS die Versicherung bei vorliegen der Voraussetzung (Gutachten, länger
als 6 Monate krank) die vereinbarte Leistung unter Anrechnung einer vereinbarten Karenzzeit, auf jeden Fall leisten.

Wenn der Beamte natürlich einen anderen Job hat, dann kommt es auch auf die Art an - z. B. vorher CallCenter und dann ggf. Hausmeister,
könnte eine Weiterzahlung der BU-Rente mit sich bringen - bitte aber nochmals prüfen...
Polarbjörn
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Polarbjörn »

wirtschaft_frei hat geschrieben:Kommt wohl darauf an, ob die Versicherung (bzw. deren Gutachter) zu dem selben Ergebnis kommen. Was der Dienstherr feststellt, muss nicht gleich dem sein was als Voraussetzung im Versicherungsvertrag steht.
Das ist klar. Das ist eben das Risiko, wenn man als Beamter nicht auf eine DU-Klausel achtet.
Polarbjörn
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Polarbjörn »

Hallo Kater-Mikesch,
Auf jeden Fall wird darauf abgestellt, ob die arbeitest oder nicht - und wenn du zu Hause sitzt und beschäftigungslos bist, dann arbeitest
du eben nicht - eine Sonderstellung mal zum Vorteil der Beamten, wenn dieser trotzdem dann seine Besoldung bekommt...

Man muss hier eindeutig festhalten, dass die Versicherungsleistung rein gar nichts mit der aktuellen Besoldung zu tun hat. Hat ein Arzt einmal
die Berufsunfähigkeit festgestellt und der Beamte arbeitet aktuell nicht, dann MUSS die Versicherung leisten - nichts anderes steht in deinen
aufgeführten Versicherungsbedingungen...
Tja, und wenn das stimmt, dann haben die so hochgelobten DU-Klauseln für Beamte eben auch einen echten Nachteil. Während die DU-Versicherer während des Zurruhesetzungsverfahrens nicht zahlen, sondern kraft Klausel die Berufsunfähigkeit für Beamte als Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung definieren, müssten BU-Versicherer (wenn die Voraussetzungen der konkreten Klauseln vorliegen) bereits während dieses - teilweise lange dauernden - Zeitraums leisten. Der Beamte kann dann eben entweder von den parallel laufenden Leistungen profitieren oder mit Blick darauf von vornherein den BU-Beitrag erheblich senken, indem er eine Karenzzeit von z.B. 6 Monaten vereinbart.

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo User,

also bei deiner Berufsunfähigkeit ohne Verweisung, zahlt die Versicherung, wenn du zu mindestens 50 % berufsunfähig bist.
Wenn ein Beamter dann zu Hause sitzt und weiter die Besoldung bekommt, dann erhält dieser Beamte auch die Versicherungsleistung.

Vorausgesetzt ist, dass keine Verweisung im Vertrag steht, und keine neue Tätigkeit aufgenommen wurde. also wenn ein Beamter ohne
Beschäftigung zu Hause sitzt (krank oder nicht krank), dann MUSS die Versicherung bei vorliegen der Voraussetzung (Gutachten, länger
als 6 Monate krank) die vereinbarte Leistung unter Anrechnung einer vereinbarten Karenzzeit, auf jeden Fall leisten.

Wenn der Beamte natürlich einen anderen Job hat, dann kommt es auch auf die Art an - z. B. vorher CallCenter und dann ggf. Hausmeister,
könnte eine Weiterzahlung der BU-Rente mit sich bringen - bitte aber nochmals prüfen...
Die Einschränkungen(abstrakte / konkrete Verweisung) ergeben sich von selbst, wären im Herzinfarktbeispiel aber auch nicht von Bedeutung.
Mit einer konkreten Verweisung z.B. könnte ich gut leben - wenn ich arbeite und Geld verdiene brauche ich keine Rente.


Hallo Steinbock,

hast Du den Satz mit Deinen falschen und fehlerhaften Informationen und den Hinweis auf das Lesen der Versicherungsbedingungen eigentlich als Textbaustein gespeichert?!
Welche meiner Informationen ist falsch?

Liest Du die Bedingungen der angegebenen Tarife? Ich habe nicht den Eindruck.
Bist Du Dir sicher, dass Du unter die von Dir zitierten Klauseln richtig subsumierst?!

Der Beamte in meinem Beispiel ist außerstande, seinem Beruf nachzugehen.
Er übt auch keine andere Tätigkeit aus.
Er ist allerdings (bis zur Zurruhesetzung) noch Beamter und bekommt noch sein Geld.
Er füllt aber sein Amt nicht mehr aus.
Auf meine Frage, ob er in diesem Fall BU-Rente erhält (bei Deinem Klauselbeispiel Subsumtion unter den Begriff "außerstande, ihrem Beruf nachzugehen" bzw. "übt auch keine andere berufliche Tätigkeit konkret aus") äußerst Du eine kategorische Ansicht, ohne sie weiter zu belegen.

Es kann sein, dass Du im Recht bist. Ich stelle ledigich eine Frage zur Diskussion. Ein Argument für Deine Ansicht wäre "Es kann ja nicht sein, dass der Beamte Sold und BU-Rente zugleich erhält"...
Wenn Du Unrecht hast und Kater Mikesch und Torquemada Recht haben, könnte man sich fragen, warum der Fall nicht konkret in den Klauseln geregelt ist ("Eine Rente wird nicht gewährt, solange dem Versicherungsnehmer sein Gehalt fortgezahlt wird.").
Also handelt es sich hier um einen Kopplungsvertrag mit einer Rentenversicherung, was jedes Versicherungsunternehmen anbieten kann !
Lies doch selbst mal Bedingungen. Die Altersrente wird bei den von mir zitierten Tarifen nur im Anschluss und im Falle der vorherigen Berufsunfähigkeit gezahlt.
Es handelt sich um echte, selbständige BU-Versicherungen mit lebenslanger BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit und unter bestimmten zeitlichen Voraussetzungen.

Ich habe Vergleichsangebote eingeholt.
Für einen Kopplungsvertrag Rente / BU, bei dem die Rente (1.000 Euro) dann allerdings in jedem Fall gezahlt wird, zahlt man 300 bis 500 Euro brutto pro Monat.
Die Bruttobeiträge der anderen Versicherer, die die lebenslange Rente (gleicher Höhe) nur bei Berufsunfähigkeit zahlen, liegen im Bereich normaler BUV, hier zwischen 50 und 100 Euro.
Es ist natürlich viel teurer, eine Rente anzusparen, die im Erlebensfall gezahlt wird, als eine Rente, die nur bei BU gezahlt wird. Ich will ein Risiko absichern, und keine Rente ansparen, deshalb halte ich auch nichts von diesen kombinierten Angeboten aus BU plus Rentenversicherung.
Nein - auch das ist falsch, die BU-Versicherung prüft keine BU sondern ein Facharzt oder Amtsarzt.
Die BU-Versicherung prüft nur auf grund des Arztberichtes ob nach den Vertragsbedingungen eine BU möglich ist.
Was soll das? Es ist doch klar, was ich meine: Für den BU-Versicherer kommt es darauf an, ob eine Berunfsunfähigkeit i.S.d. Klauseln vorliegt.
Und wo ist der Rest der Vertragsbedingungen ??
Guck sie Dir doch im Netz an. Die Klausel ist von der Debeka, und zwar die für die reinen BUV-Verträge ohne DU-Klausel.
Bitte beachten - eine BU zahlt erst ab einer Berufsunfähigkeit ab 50 %, eine Dienstunfähigkeit allerdings bei Versetzung in den Ruhestand.
Du musst nicht für eine DU-Klausel argumentieren. Mir sind die Vorteile bewusst, die die DU-Klausel bietet.
Kann der Beamte noch mindestens zur Hälfte arbeiten, soll er übrigens nicht in den Ruhestand versetzt werden (§ 27 BeamtenstatusG, § 45 BundesbeamtenG), schreibt ja schon Kater-Mikesch, sehe ich gerade.

Gruß

Björn
Kater-Mikesch
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Polarbjörn,
bei der BU-Versicherung bin ich mir sicher, dass es so durchgeführt wird. Die Versicherung zahlt, wenn du Berufsunfähig bist - ich lasse
der Einfachheit hier mal die Verweisung auf eine andere Tätigkeit weg.
Jetzt kommt es nur noch auf die Karenzzeit an, die du vereinbart hast und die die Zahlung um die Zeit der Karenzzeit verzögern...

Bei der DU-Versicherung wäre es für mich logisch, wenn die Versicherung erst zahlt, wenn die DUU festgestellt wird - und das ist letztendlich
mit der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand...
Somit hast du auf jeden Fall keinen Verlust, wenn du nur die Pension bekommt und dann auch die entsprechende DU-Versicherung.

Dafür erfolgt aber keine weitere Prüfung bei Dienstunfähigkeit - wenn der Dienstherr dich in die DDU schickt, dann aktzeptiert das die
Versicherung ohne weitere gesundheitliche Prüfung...
Und wenn man weiß, wie sich die Versicherungen bei gesundheitlichen Prüfungen anstellen, dann kannst du dir ausmalen, was das für
ein Vorteil ist...
Polarbjörn
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Polarbjörn »

Hier nun die Antwort der Leistungsabteilung einer Versicherung:
Bedingungsgemäß liegt eine Berufsunfähigkeit unter anderem dann vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich länger als sechs Monate, für zumindest 50 Prozent außer Stande ist, Ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausgeübt wird, die aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (§ 2 Ziff. 1 i.V.m. § 1 Ziff. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterten Leistungen).

Sofern medizinisch belegt ist, dass der Versicherungsnehmer zu 50 % nicht mehr im Stande ist, seine bisherige Tätigkeit auszuüben ist es demnach irrelevant, ob dies beim Versicherungsnehmer zu einem Einkommensausfall führt.

Damit steht fest: Für Beamte hat auch eine Versicherung OHNE DU-Klausel durchaus Vorteile, nämlich Leistung bereits ab Eintritt der Berufsunfähigkeit (platt gesagt: sobald er krank im Bett liegt), und nicht erst ab Versetzung in den Ruhestand.
Kater-Mikesch
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das ist doch das, was ich die ganze Zeit hier schreibe...

Bei einer BU-Versicherung spielt es keine Rolle, ob du aktuell Bezüge aus deiner Tätigkeit beziehst, wenn du nachweislich
zu 50 % diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst...
Also wenn du krank bist oder ohne Beschäftigung zu Hause bist und ein AG zahlt dein Gehalt, dann interessiert das die
Versicherung nicht...

Etwas anderes ist es bei der DU-Versicherung, die zahlt vermutlich nur, wenn du in der DDU bist - also mit Entlassungsurkunde
bzw. DDU-Urkunde...
Aber dafür zahlt dann die DU-Versicherung, wenn dein Dienstherr meint du bist DDU - eine Untersuchung seitens der Versicherung
wird nicht angestrengt - anders als bei der BU-Versicherung, da musst du dich notfalls mit Gutachtern der Versicherung "rumschlagen".
Und die finden ja immer ein Haar in der Suppe...
Polarbjörn
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Polarbjörn »

Ja, Kater Mikesch, Du hattest Recht. Ich war ja auch von Anfang an Deiner Meinung.
Steinbock hat definitiv Unrecht.

Ich wollte nur die offizielle Antwort der Versicherung posten.
Kater-Mikesch
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Vielen Dank für die Info und damit die Bestätigung...alles andere hätte mich auch gewundert...
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