Praxisgebühr

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DerHagn
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Praxisgebühr

Beitrag von DerHagn »

Guten Morgen,

die Praxisgebühr soll ja nun gekippt werden. Würde dies auch die Eigenanteile für Arztrechnungen bzw. Medikamente bei der Beihilfe betreffen?
Was meint ihr?

Gruß

DH
burgwächter
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Re: Praxisgebühr abgeschafft

Beitrag von burgwächter »

Wenn das Gesetz auch für Beamte gelten soll.
Ich habe die Begründungen für die Gebühr nie nachvollziehen können.
Höchstrichterlich wurde ja entschieden sie bestünde zurecht.

Ergo Staat hat kein Geld, freuen wir uns wenn auch diese Gebühr bei uns nicht mehr zum tragen kommen sollte.
Dazu müsste die jeweilige Beihilfeverordnung jedoch auch geändert werden.
Da selbst z.B. der Soli nicht zur Debatte steht, sehe ich da kaum Spielraum.
Das BMF und BMI müssten ja tätig werden. Vor zwei Wochen war ich in Berlin beim BMF und BWI auf Einladung "meiner" Fraktion.
Da hat keiner etwas von den Referatsleitern verlauten lassen.

Konkrete Vorarbeit müsste da ja schon vorhanden gewesen sein. So etwas dauert in der Politischen Landschaft.
Gude Burgi
egyptwoman
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Re: Praxisgebühr

Beitrag von egyptwoman »

... so toll diese Nachrichten auch sind, die Krankenkassen werden sich das Geld schon wiederholen: Beitragserhöhung. Will nicht unken, aber der Staat schenkt einem nix, wenn sie´s an der einen Stelle einsparen, holen sie es sich an anderer Stelle wieder rein. Ja, in diesem Fall bin ich Pessimist, weils eben in vielen Sachen schon so war: hier "schenken" sie dir die 10 Euro und hintenrum werden dir ohne das du es merkst 20 Euro wieder aus der Tasche gezogen.

egyptwoman
DerHagn
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Re: Praxisgebühr

Beitrag von DerHagn »

Da hast du Recht... Und am Ende darfst du froh sein, dass es bei den 20 € bleibt.

Ne gute Sache wärs trotzdem...
Aber is dann auch wieder Ländersache bei "uns" bzw. mir...
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Mikesch
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Re: Praxisgebühr

Beitrag von Mikesch »

a) Ist das noch nicht durch...

b) Selbst wenn, stehen die Chancen, dass wir keinen Beitrag mehr leisten müssen, vllt fifty fifty. Wir zahlen keine Praxisgebühr, bei uns hat das Kind einen anderen Namen und die Erstattungsbeträge der Beihilfe werden lediglich gekürzt. Nenne mir einen Grund, warum in Zeiten der Salami davon abgegangen werden sollte?
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DerHagn
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Re: Praxisgebühr

Beitrag von DerHagn »

Ich finde 6 € pro ARztrechnung und 3 € pro verordnetem Medikament schon happig... Da würde man mit 10 €/Quartal besser fahren.

Der Grund ist Entlastung. Ob er dir plausibel erscheint, musst du selbst entscheiden...
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Mikesch
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Re: Praxisgebühr

Beitrag von Mikesch »

DerHagn hat geschrieben:Ich finde 6 € pro ARztrechnung und 3 € pro verordnetem Medikament schon happig... Da würde man mit 10 €/Quartal besser fahren.

Der Grund ist Entlastung. Ob er dir plausibel erscheint, musst du selbst entscheiden...
Ups, ist mir da was entgangen? Wo gibt es denn derlei Abzüge? Jau, ist heftig...

Die Frage war ja, ob sich mit dem Wegfall der Praxisgebühr für uns etwas ändern oder Einfluss haben würde.
Ich denke halt nein, weil unsere Abzüge nichts mit der Praxisgebühr zu tun haben und eher das Ziel besteht, uns das größtmögliche Geld aus der Tasche zu ziehen.
Drum meine Frage, welches Interesse sollte der Dienstherr haben, uns zu entlasten, wäre ja mal was ganz neues... :twisted:
Aufwand bedeutet es für ihn nicht, die Software zieht einfach Summen vom Erstattungsbetrag ab...
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DerHagn
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Re: Praxisgebühr

Beitrag von DerHagn »

Bei uns in Bayern is das so:

Von der festgesetzten Beihilfe wird für
• jeden eingereichten Rechnungsbeleg über ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen sowie Leis-tungen eines Heilpraktikers ein Betrag von 6 Euro,
• jedes verordnete Arzneimittel, Verbandmittel oder Medizinprodukt ein Betrag von 3 Euro abgezogen.

Wie wird das denn bei euch gemacht? Bist du Bundesbeamter?

Naja, Entlastung = Motivation. Im Falle der Eigenleistung kann man zwar drüber streiten, ob diese Entlastung wirklich der Motivationssteigerung dient, aber in anderen Bereichen gäbe es sicherlich so nen Effekt (z. B. gerechte Eingruppierung und dgl.)
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Mikesch
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Re: Praxisgebühr

Beitrag von Mikesch »

Jupp, ich bin Bundesbeamter...

Ich habe gerade noch mal kontrolliert, außer dem Eigenbehalt nach § 49 BhV, die umgangssprachliche "Praxisgebühr" wird nichts abgezogen.

Mensch, das ist ja bei euch echt der Hammer, wenn da für jeden Pups solche Beträge abgezogen werden. Ich denke, auf die Motivation hat das schon Einfluss. Eine solche Regelung empfinde ich als Ohrfeige.
Der "Eigenbehalt" ist schon ein Hohn, mal davon abgesehen, was ich alter privilegierter Beamter mittlerweile an KK abdrücke, mir graust schon vor meiner Pension...
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burgwächter
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Re: Praxisgebühr

Beitrag von burgwächter »

Habe einen aktuellen Bescheid vorliegen..
Abzug Praxisgebühr 10€ pro Quartal und Fachrichtung;
§ 49 Abs.1 BBhV BUND zusätzlich.
10% mindestens 5€ höchstens 10€ jeweils um nicht mehr als die tatsächlichen Kosten für:
Arznei und Verbandmittel
Hillfsmittel
Fahrten
Familien und Haushaltshilfe je Kalendertag
Soziotherapie je Kalendertag.
Bei zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel beträgt der Eigenbehalt zehn Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, jedoch höchstens zehn Euro pro Monatsbedarf.
Lt Mitteilung habe ich bereits 280€ in diesem Jahr als Eigenbehalt und im letzten Jahr über 80€ zugelegt.
Darin nicht enthalten sind z.B. Brillen und Kontaktlinsen usw. die wir ohnehin nicht mehr erstattet bekommen.
Warten wir ab ob nach dem 20.09. nun zum 01.01.2013 noch einmal die BBhV Bund überarbeitet wird.

Gude Burgi
DerHagn
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Re: Praxisgebühr

Beitrag von DerHagn »

Anscheinend fordert in Bayern die Gewerkschaft nun die Abschaffung der Eigenbeteiligung.
burgwächter
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Re: Praxisgebühr

Beitrag von burgwächter »

LT Värdi wird verhandelt.
Praxisgebühr“ verschwindet auch für Beamtinnen und Beamte

Anpassung des Beihilferechtes Bund in Aussicht

Nachdem das Bundeskabinett am 07. November 2012 beschlossen hat, die Praxisgebühr für Kassenpatienten abzuschaffen und der Bundestag darüber bereits am kommenden Freitag, 9. November 2012 entscheiden soll, sind nun auch Entlastungen für den Beamtenbereich vorgesehen.

Dafür haben sich ver.di und der DGB eingesetzt. Im Beamtenbereich heißt die Praxisgebühr „Eigenbehalt“. Analog zur Praxisgebühr werden bei vielen Beihilfeempfängern bis zu 80 Euro jährlich (10 Euro pro Quartal jeweils für Zahnarztbesuche und Besuche anderer Ärzte) von den erstattungsfähigen Aufwendungen abgezogen und die Erstattungen für Arzneimittel um 10 % bzw. um einen festen Betrag gemindert, obwohl nicht gesetzlich Versicherte von Praxisgebühr und Zuzahlungen frei sind. Jährlich summiert sich das auf etwa 14 Millionen Euro.

Wenn jetzt die Praxisgebühr wegfällt, dann ist es nach Ansicht von ver.di logisch, dass auch der Eigenbehalt für Beamtinnen und Beamte entfällt.

Eine Anpassung des Beihilferechtes des Bundes ist erforderlich und daran arbeitet das Bundesinnenministerium derzeit. Die Zahlungen sollen genau wie die Praxisgebühr zum Jahresende wegfallen.

Ver.di fordert die Änderung des Beihilferechtes auch in den Ländern. Dort bestehen teils sehr verschiedene Regelungen.
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Naja dafür wird wahrscheinlich anderes aus der Beihilfe genommen, warten wir ab.

LG Burgi
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