Brille beihilfefähig
Moderator: Moderatoren
Brille beihilfefähig
Hallo zusammen,
ich bin Beamten (Dienstherr Freistaat Bayern) und seit 1 Jahr privat versichert (50 % Beihilfe, 50 % privat Krankenversicherung)
Nun habe ich seit Geburt einen Astigmatismus (Schielen) des linken Auges. Nun benötige ich einen neue Brille, da sich mein Visus verschlechtert hat.
Nun frage ich mich ob die Beihilfe hier zahlt, da mein Augenarzt meint, es handelt sich hier um eine therapeutische Sehhilfen, da die Fehlstellung seit meiner Geburt besteht.
Meine Krankenkasse zahlt bei Brillen max. 300,00 EUR (innerhalb von 3 Jahren). Ich war diese Woche beim Augenarzt und anschließend bei Optiker. Die Brille kostet 460 EUR (Gestell 138,00 EUR, die Gläser 322 EUR).
Nun hab ich noch nicht den "richtigen Durchblick" mit der Beihilfe, da ich vorher in der gesetzlichen KV versichert war und erst ein Jahr in der privaten KV versichert bin.
Zahlt die Beihilfe nun 50 % der Gesamtkosten der Brille oder nur die Gläser?
Danke für eure Meinungen bzw. Tipps
VG Martin
ich bin Beamten (Dienstherr Freistaat Bayern) und seit 1 Jahr privat versichert (50 % Beihilfe, 50 % privat Krankenversicherung)
Nun habe ich seit Geburt einen Astigmatismus (Schielen) des linken Auges. Nun benötige ich einen neue Brille, da sich mein Visus verschlechtert hat.
Nun frage ich mich ob die Beihilfe hier zahlt, da mein Augenarzt meint, es handelt sich hier um eine therapeutische Sehhilfen, da die Fehlstellung seit meiner Geburt besteht.
Meine Krankenkasse zahlt bei Brillen max. 300,00 EUR (innerhalb von 3 Jahren). Ich war diese Woche beim Augenarzt und anschließend bei Optiker. Die Brille kostet 460 EUR (Gestell 138,00 EUR, die Gläser 322 EUR).
Nun hab ich noch nicht den "richtigen Durchblick" mit der Beihilfe, da ich vorher in der gesetzlichen KV versichert war und erst ein Jahr in der privaten KV versichert bin.
Zahlt die Beihilfe nun 50 % der Gesamtkosten der Brille oder nur die Gläser?
Danke für eure Meinungen bzw. Tipps
VG Martin
Re: Brille beihilfefähig
In Bayern richtet sich die Beihilfefähigkeit von Sehhilfen nach § 22 BayBhV (nachzulesen beim bayerischen Landesamt für Finanzen - lff.bayern.de). Diese werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur bei Vorliegen bestimmter Indikationen als beihilfefähig erstattet und zwar nur die Gläser bis zu bestimmten Höchstbeträgen, nicht aber die Brillenfassung. Bei therapeutischen Sehhilfen gelten nach § 22 Abs. 7 BayBhV im Prinzip die gleichen Regelungen wie bei der GKV.
Re: Brille beihilfefähig
In Berlin muss folgende Indikation erfüllt sein, um für eine Sehhilfe Beihilfe zu bekommen:
Blindheit beider Augen.
Kein Witz. Habe gerade so einen Bescheid bekommen. Manchmal habe ich das Gefühl, die schieben uns auf die Rolle und kein Schwein merkt das...
Blindheit beider Augen.
Kein Witz. Habe gerade so einen Bescheid bekommen. Manchmal habe ich das Gefühl, die schieben uns auf die Rolle und kein Schwein merkt das...
Re: Brille beihilfefähig
lt. Anl. 5 zur BBhV (zu § 25) Nr. 4.2 Aufwendungen für therapeutische Sehhilfen zur Behandlung einer Augenverletzung oder Augenerkrankung werden in einigen Fällen bei bestehender medizinischer NotwendigkeitMartin hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin Beamten (Dienstherr Freistaat Bayern) und seit 1 Jahr privat versichert (50 % Beihilfe, 50 % privat Krankenversicherung)
Nun habe ich seit Geburt einen Astigmatismus (Schielen) des linken Auges. Nun benötige ich einen neue Brille, da sich mein Visus verschlechtert hat.
Nun frage ich mich ob die Beihilfe hier zahlt, da mein Augenarzt meint, es handelt sich hier um eine therapeutische Sehhilfen, da die Fehlstellung seit meiner Geburt besteht.
die Kosten von der Beihilfe anteilmäßig übernommen.
Die Beihilfe zahlt jedoch nicht den anteiligen Beihilfesatz vom Rechnungsbetrag, sondern nur bis zu in der Beihilfeverordnung verankerten Höchstbeträgen.
Bei verschiedenen PKV´s gibt es sogenannte Beihilfeergänzungstarife, die den Differenzbetrag der Beihilfe vollständig übernimmt.Meine Krankenkasse zahlt bei Brillen max. 300,00 EUR (innerhalb von 3 Jahren). Ich war diese Woche beim Augenarzt und anschließend bei Optiker. Die Brille kostet 460 EUR (Gestell 138,00 EUR, die Gläser 322 EUR).
Dies solltest Du bei den abgeschlossenen Tarife deiner PKV prüfen.
Gruß vom Steinbock
Re: Brille beihilfefähig
Ich habe einen solchen Beihilfeergänzungstarif. Und obwohl der PKV (in diesem Fall DBV) das bekannt ist, verlangt sie von mir, einen Beihilfeantrag für die Brille zu stellen, wohlwissend, dass das in Berlin nicht beihilfefähig ist. Nach erfolgloser Antragstellung soll ich dann den Ablehnungsbescheid bei der PKV einreichen. Erst danach bekomme ich die mir zustehende Erstattung.
Mit anderen Worten: Ich werde dazu gedrungen, einen völlig sinnlosen Beihilfeantrag zu stellen.
Was soll der Quatsch? Die kennen doch die Beihilfevorschriften. Sonst hätte man mir doch auch nicht den Ergänzungstarif angeboten. Einer Kollegin ist das bei der Barmenia ebenso ergangen. Offenbar spricht man sich da ab. Indem man den Versicherten das Leben schwer macht, hofft man dort wohl, die Antragsteller resignieren und machen ihren Erstattungsanspruch nicht geltend.
Es wird nicht einfacher...
Mit anderen Worten: Ich werde dazu gedrungen, einen völlig sinnlosen Beihilfeantrag zu stellen.
Was soll der Quatsch? Die kennen doch die Beihilfevorschriften. Sonst hätte man mir doch auch nicht den Ergänzungstarif angeboten. Einer Kollegin ist das bei der Barmenia ebenso ergangen. Offenbar spricht man sich da ab. Indem man den Versicherten das Leben schwer macht, hofft man dort wohl, die Antragsteller resignieren und machen ihren Erstattungsanspruch nicht geltend.
Es wird nicht einfacher...
Re: Brille beihilfefähig
Hallo Klaus,
Nach meinen Unterlagen aus 2012, wird in Berlin für Sehhilfen geleistet wie bei der Bundesbeihilfe.
Könntest Du mir bitte einmal einen Hinweis auf die Quelle geben, auf die Du dich beziehst.
Vielen Dank und viele Grüße
vom Steinbock
Was soll der Quatsch? Die kennen doch die Beihilfevorschriften. Sonst hätte man mir doch auch nicht den Ergänzungstarif angeboten. Einer Kollegin ist das bei der Barmenia ebenso ergangen. Offenbar spricht man sich da ab. Indem man den Versicherten das Leben schwer macht, hofft man dort wohl, die Antragsteller resignieren und machen ihren Erstattungsanspruch nicht geltend.
Es wird nicht einfacher...[/quote]
mir war bisher auch nicht bekannt, dass die Beihilfe Berlin keine Leistung mehr bei Brillen zahlt.Klaus hat geschrieben:Ich habe einen solchen Beihilfeergänzungstarif. Und obwohl der PKV (in diesem Fall DBV) das bekannt ist, verlangt sie von mir, einen Beihilfeantrag für die Brille zu stellen, wohlwissend, dass das in Berlin nicht beihilfefähig ist. Nach erfolgloser Antragstellung soll ich dann den Ablehnungsbescheid bei der PKV einreichen. Erst danach bekomme ich die mir zustehende Erstattung.
Mit anderen Worten: Ich werde dazu gedrungen, einen völlig sinnlosen Beihilfeantrag zu stellen. ...
Nach meinen Unterlagen aus 2012, wird in Berlin für Sehhilfen geleistet wie bei der Bundesbeihilfe.
Könntest Du mir bitte einmal einen Hinweis auf die Quelle geben, auf die Du dich beziehst.
Vielen Dank und viele Grüße
vom Steinbock
Was soll der Quatsch? Die kennen doch die Beihilfevorschriften. Sonst hätte man mir doch auch nicht den Ergänzungstarif angeboten. Einer Kollegin ist das bei der Barmenia ebenso ergangen. Offenbar spricht man sich da ab. Indem man den Versicherten das Leben schwer macht, hofft man dort wohl, die Antragsteller resignieren und machen ihren Erstattungsanspruch nicht geltend.
Es wird nicht einfacher...[/quote]
Re: Brille beihilfefähig
Für Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind Sehhilfen nur dann beihilfefähig (vgl. Nr. 4.1 der Anlage 5 zu § 25 Abs. 1 BBhV), wenn aufgrund der Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung, beide Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 aufweisen. Diese liegt vor, wenn die Sehschärfe (Visus) bei bestmöglicher Korrektur mit einer Brillen- oder möglichen Kontaktlinsenversorgung auf dem besseren Auge < 0,3 beträgt oder das beidäugige Gesichtsfeld < 10 Grad bei zentraler Fixation ist.
Sehhilfen für Erwachsene also erst dann, wenn man praktisch blind ist. Das gilt in Berlin seit April 2004. Die Privaten haben damals den Bestandskunden einen Ergänzungstarif angeboten, was die Sache nochmals teurer macht. Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind hier schon seit 1998 raus. Aber was solls'. Wir sind ja auch das einzige "Bundesland", das neben der Praxisgebühr (12,- Euro) auch noch eine Kostendämpfungspauschale hat.
Sehhilfen für Erwachsene also erst dann, wenn man praktisch blind ist. Das gilt in Berlin seit April 2004. Die Privaten haben damals den Bestandskunden einen Ergänzungstarif angeboten, was die Sache nochmals teurer macht. Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind hier schon seit 1998 raus. Aber was solls'. Wir sind ja auch das einzige "Bundesland", das neben der Praxisgebühr (12,- Euro) auch noch eine Kostendämpfungspauschale hat.
Re: Brille beihilfefähig
Hallo Klaus,
ich habe mir eben einmal die Bundesbeihilfeverordnung angeschaut - Du hast völlig recht.
Aber scheinbar ist diese Änderung noch nicht in alle Behörden vorgedrungen.
Ich kenne Bundesbeihilfestellen die hier immer noch Beihilfe zahlen auch bei normalen Dioptrinzahlen.
Na dann hast Du ja noch viel Glück, dass Du den richtigen Tarif mit abgeschlossen hast.
Gruß vom Steinbock
ich habe mir eben einmal die Bundesbeihilfeverordnung angeschaut - Du hast völlig recht.
Aber scheinbar ist diese Änderung noch nicht in alle Behörden vorgedrungen.
Ich kenne Bundesbeihilfestellen die hier immer noch Beihilfe zahlen auch bei normalen Dioptrinzahlen.
Na dann hast Du ja noch viel Glück, dass Du den richtigen Tarif mit abgeschlossen hast.
Gruß vom Steinbock
Re: Brille beihilfefähig
Hallo Steinbock,
ein interessanter Hinweis.
Jetzt verstehe ich auch, warum die Privaten die Ablehnungebescheide der Beihilfestellen sehen wollen. Die haben das schon gemerkt, dass die Behörden offenbar zu dämlich sind, ihre eigenen Vorschriften zu befolgen.
Na ja, Schwamm drüber...
ein interessanter Hinweis.
Jetzt verstehe ich auch, warum die Privaten die Ablehnungebescheide der Beihilfestellen sehen wollen. Die haben das schon gemerkt, dass die Behörden offenbar zu dämlich sind, ihre eigenen Vorschriften zu befolgen.
Na ja, Schwamm drüber...