Definition des Begriffs Wohnung

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grummel2005
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Definition des Begriffs Wohnung

Beitrag von grummel2005 »

Kann mir jemand bitte die genaue Definition des Begriffs "Wohnung" geben?
Es geht um die neuen Rundfunkgebühren, wo plötzlich vorher befreite schwerbehinderte Personen mit 100% AG RF in Pflegeheimen Rundfunkgebühren zahlen müssten.
Eine "offizielle Definition" habe ich nirgendwo finden können, aber als erfahrene Verwaltungsleute habt ihr doch sicherlich Zugriff zu solchen Definitionen bzgl. Urteilen wo so etwas festgelegt worden ist.

Danke
Fuzzi62
Beiträge: 40
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Re: Definition des Begriffs Wohnung

Beitrag von Fuzzi62 »

§ 3 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags definiert den Begriff "Wohnung" als "unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder
von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann".

Allgemeine Infos zum neuen Rundfunkbeitrag gibt´s auf der Seite "rundfunkbeitrag.de".

Wenn ich den Hintergrund Ihrer Frage richtig verstehe, geht es eigentlich mehr darum, unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Beitragspflicht besteht. Das steht in § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Googeln Sie einfach mal "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" dann bekommen Sie eine Menge angezeigt zum nachlesen.
t-onkel
Beiträge: 53
Registriert: 31. Dez 2010, 13:45
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Neue Rundfunkgebühren

Beitrag von t-onkel »

... aber in § 3 Abs. 2 ("fett" von mir):
Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere Kasernen, Unterkünfte
für Asylbewerber, Internate,
2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmäßigen Unterbringung
dienen, insbesondere in Behinderten- und Pflegeheimen,
(...)
Gruß
T-Onkel
Anwaerter
Beiträge: 198
Registriert: 26. Sep 2012, 20:12
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Re: Definition des Begriffs Wohnung

Beitrag von Anwaerter »

Die GEZ macht es befreiten Personen oft besonders schwer zu ihrem Recht zu kommen.

Da muss man echt dran bleiben.
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Fuzzi62
Beiträge: 40
Registriert: 9. Aug 2012, 10:38
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Re: Definition des Begriffs Wohnung

Beitrag von Fuzzi62 »

t-onkel hat geschrieben:... aber in § 3 Abs. 2 ("fett" von mir):
Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere Kasernen, Unterkünfte
für Asylbewerber, Internate,
2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmäßigen Unterbringung
dienen, insbesondere in Behinderten- und Pflegeheimen,
(...)
Aber nur solche Raumeinheiten, die nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmäßigen Unterbringung
dienen
. Den Halbsatz muss man natürlich mitlesen.

Wer ein Zimmer in einem Heim bewohnt das nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RBStV als Wohnung gilt, wird wohl beitragspflichtig sein, außer es greift ein Tatbestand des § 4 RBStV
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