Kompaktkur/ Offene Badekur - Übernahme der Kosten

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Mr.Mijagi
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Kompaktkur/ Offene Badekur - Übernahme der Kosten

Beitrag von Mr.Mijagi »

Hallo,

mir wurde seitens der Beihilfestelle eine 23 tätige offene Badekur genehmigt. (Tinnitus Kompaktkur)
Die Beihilfe hat mir zugesichert, dass mir ein Tagessatz in Höhe von 30 Euro zusteht.
Die verschriebenen Anwendungen werden mir zu 50 % erstattet.
Wie sieht es mit den anderen 50 % aus? Nach einem Anruf bei der Debeka wurde gesagt, dass mir nur ein Tagessatz in Höhe von 11 Euro zusteht (253 Euro).
In diesem Tagessatz sollen alle mir verschriebenen Anwendungen mit abgedeckt sein.
Ergo bleibe ich auf einem Großteil der Kosten sitzen.

Ich bin davon ausgegangen, dass normal 50:50 abgerechnet wird. In der Rechnung, die ich erhalten werden, sind alle Anwendungen sowie Arztkosten expliziet aufgelistet. Kosten sind ca. 1600 Euro. Die Rechnung wird nach den GOÄ Richtlinien einzeln aufgelistet. (Physio, Arzt, Gymnastik etc.)

Ist es richtig, dass bei einer ambulanten Kur/offenen Badekur seitens der Krankenkasse anders abgerechnet wird?
Letztendlich spielt es doch keine Rolle, wo ich die Anwendungen mache. Ob vorort , oder in einem anerkannten Kururt.

Insbesondere habe ich gehört, dass Kompaktkur etwas anderes sein soll, als eine abulante bzw. offene Badekur...

Vielleicht gibt es hier Erfahrungswerte...

Danke für die Hilfe..
Steinbock
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Re: Kompaktkur/ Offene Badekur - Übernahme der Kosten

Beitrag von Steinbock »

Hallo,

in der PKV kommt es immer auf die jeweiligen Tarife an die man abgeschlossen hat.

Kuren sind bei den meisten PKV-Versicherer kein Bestandteil der Beihilfetarifen und können nur durch zusätzliche Tarife ergänzt werden.

Gruß vom Steinbock
Mr.Mijagi
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Re: Kompaktkur/ Offene Badekur - Übernahme der Kosten

Beitrag von Mr.Mijagi »

leider für mich nicht nachvollziehbar. Ob ich die Behandlungen im Heimatort oder Vorort in einem anerkannten Kurort durchführe.
ich schlafe letztendlich in einem Hotel, welches ich auch noch zu zahlen habe.
Bei 23 Tagen kann das sehr teuer werden....
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Herr Löhlein
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Re: Kompaktkur/ Offene Badekur - Übernahme der Kosten

Beitrag von Herr Löhlein »

Leider ist es richtig, was Steinbock schreibt.

Bei mir stellt sich das gleiche Problem. Meine KV erstattet bei KUR-Aufenthalten max. den Rechnungsbetrag von 250 Euro (davon 50 %).
Damit sind lt. KV aber auch alle med. Anwendungen abgegolten. Wir mir die SB der KV mitteilte, reicht dieser Betrag nicht mal für die Eingangsuntersuchung aus. Also bei meiner KV (SDK) gibt es auch keine speziellen Zusatztarife für KUR-Aufenthalte, da lt. KV diese Reha-Maßnahmen seien und dafür der Rentenversicherungsträger (in unserem Fall der Pensionsträger BUND) zuständig ist. Es gäbe wohl andere KV'en, welche dieses Risiko extra versicheren würden. Aber dies liegt im Bereich der KV.

Für mich bedeutet dies, dass egal bei welcher Reha-Maßnahme (ambulant oder stationär) ein Großteil der Kosten an mir hängen bleiben würde. Das ist für einen Normalbezügebezieher nicht zu stemmen. Ergo - trotz Rat des Arztes zur Reha-Maßnahme kann keine angetreten werden - es bleiben damit nur "normale" Behandlungen beim Arzt oder sonstigen ortansässigen Therapeuten übrig.

Das ist einer der in der Öffentlichkeit geneideten Vorteile der "privatversicherten Beamten" (Ironie aus).
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Getreu dem Kaiser Franz "Schaun mer mal, dann seng ma scho"
Steinbock
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Re: Kompaktkur/ Offene Badekur - Übernahme der Kosten

Beitrag von Steinbock »

Hallo,

auch hier muss unterschieden werden:

In Ihrem 1. Beitrag schrieben Sie von einer offenen Badekur.
Darauf hatte ich geantwortet.

Nun schreiben Sie von Behandlungen in einem anerkannten Kurort.

Was meinen Sie nun wirklich:
Behandlungen bei einem ambulanten Arzt außerhalt der Kurklinik ?
Oder Behandlungen (Badekur) in einer Kurklinik ?

Wenn es um Behandlungen außerhalb der Kurklinik geht, sollten Sie auch in ihren Vertragsbedingungen nachlesen:

Bei der Debeka finde ich zur nachfolgenden Frage folgende Erklärung:
Verzichtet der Versicherer auf die Leistungseinschränkung für ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort nach § 5(1)e) MB/KK ?

Nein. Für die ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort wird bedingungsgemäß nicht geleistet, es sei denn der Versicherte hat dort seinen ständigen Wohnsitz oder er muss sich durch eine vom Aufenthaltszweck unabhängige Erkrankung oder wegen eines dort eingetretenen Unfalls in ärztliche Behandlung begeben.

Herr Löhlein hätte hierzu einen besseren Schutz, denn zu seiner KV finde ich folgende Aussage:

Ja. Die Leistungseinschränkung für eine ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort entfällt; in einem Heilbad oder Kurort besteht hierfür der gleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort.

Gruß vom Steinbock
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leonsucher
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Re: Kompaktkur/ Offene Badekur - Übernahme der Kosten

Beitrag von leonsucher »

Herr Löhlein hat geschrieben:
Für mich bedeutet dies, dass egal bei welcher Reha-Maßnahme (ambulant oder stationär) ein Großteil der Kosten an mir hängen bleiben würde. Das ist für einen Normalbezügebezieher nicht zu stemmen. Ergo - trotz Rat des Arztes zur Reha-Maßnahme kann keine angetreten werden - es bleiben damit nur "normale" Behandlungen beim Arzt oder sonstigen ortansässigen Therapeuten übrig.

Das ist einer der in der Öffentlichkeit geneideten Vorteile der "privatversicherten Beamten" (Ironie aus).

Naja, Großteil der Kosten meist nicht.
Allerdings hab ich dann auch 30 € Tagegeld von der PKV am Tag.

Ich bin damals bei einer eigenbeantragten Kur auf etwa 500 € sitzengeblieben, Rechnung war 2100 €.
Darin war schon die stationäre Pflichtabgabe von 10 € pro Kalendertag ( für max 28 Tage im Jahr ) enthalten.
Und für 500 € macht auch im Ausland niemand eine eigenfinanzierte 3 wöchige Kur mit Unterkunft/ Vollverpflegung mit etwa 7 - 10 Anwendungen incl. manueller Therapie am Tag.

Problematisch wird es bei den psychosomatischen Sachen, die schon min. 6 Wochen + Verlängerung gehen.

Und ja, der GKV Patient ist in dem Fall deutlich besser gestellt.
Ich habe Leute kennengelernt, die haben alle 3 Jahre ne Kur + Verlängerung bekommen und wegen fehlendem Verdienst keinen Cent dazubezahlt.
Die haben sogar noch Geld bekommen, weil sie die Reisekosten clever angesetzt haben........... :cry:
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
lukas
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Re: Kompaktkur/ Offene Badekur - Übernahme der Kosten

Beitrag von lukas »

Hallo,

ich habe seinerzeit eine Heilkur von der Beihilfe bekommen. Da gab es 30 EUR pro Tag. Für die PKV habe ich keine Kur gemacht, sondern einfach ein paar ärztlich verordnete Anwendungen bekommen. Die werden ja erstattet. So waren die Anwendungen voll gedeckt. Von den 30EUR habe ich mein Zimmer bezahlt. So musste ich unter dem Strich nur die Fahrtkosten und die Verpflegung selbst zahlen. Das war dann für mich OK.
Eine Kurklinik hätte ich zur Hälfte selbst zahlen müssen, da meine KV nichts übernommen hätte. Das war mir auch zu teuer.
Mr.Mijagi
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Re: Kompaktkur/ Offene Badekur - Übernahme der Kosten

Beitrag von Mr.Mijagi »

es ist eine offene/ambulante Badekur in einem anerkannten Kurort.
Sollte dies nicht sein, würde die Beihilfe nichts erstatten.

Ich schlafe dort in einem Hotel. Ich bekomme dort in einer ambulanten Klinik mehrere Anwendungen. HNO-Arztuntersuchungen, Massagen etc.
Die Kosten betragen 1500 Euro.

***********MOD***********

Es wird eine Rechnung gestellt, aufgelistet mit Allem, was gemacht wurde.
Steinbock
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Re: Kompaktkur/ Offene Badekur - Übernahme der Kosten

Beitrag von Steinbock »

Mr.Mijagi hat geschrieben:es ist eine offene/ambulante Badekur in einem anerkannten Kurort.
Sollte dies nicht sein, würde die Beihilfe nichts erstatten. .
und was hat dies jetzt mit der PKV zu tun ?
Ich schlafe dort in einem Hotel. Ich bekomme dort in einer ambulanten Klinik mehrere Anwendungen. HNO-Arztuntersuchungen, Massagen etc.
Die Kosten betragen 1500 Euro.

***********MOD***********

Es wird eine Rechnung gestellt, aufgelistet mit Allem, was gemacht wurde.
d.h. die Beihilfe wird ihren Anteil zahlen.
Den Rest darfst Du selbst übernehmen.

Die Informationen dazu findest Du in meinen beiden Antworten weiter oben.

Gruß vom Steinbock
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Herr Löhlein
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Re: Kompaktkur/ Offene Badekur - Übernahme der Kosten

Beitrag von Herr Löhlein »

Naja, Großteil der Kosten meist nicht.
Allerdings hab ich dann auch 30 € Tagegeld von der PKV am Tag.

Ich bin damals bei einer eigenbeantragten Kur auf etwa 500 € sitzengeblieben, Rechnung war 2100 €.

Wie ich bereits gesagt habe, übernimmt meine KV auch keine medizinischen Leistungen/Anwendungen uns somit steigen die Eigenbelastungen doch sehr erheblich. Aber das ist ja nicht bei allen gleich, es kommt nur auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an.
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