Stelle A9 Besoldung nur A6 Zulage?

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Greg0r
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Registriert: 17. Aug 2008, 11:31
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Stelle A9 Besoldung nur A6 Zulage?

Beitrag von Greg0r »

Hallo Zusammen,
Es gab ja dieses Urteil ****************MOD*************** das wenn das höhere Amt länger als 18 Monate ohne Unterbrechung bekleidet und wenn diese Beförderung „endgültig“ oder „auf Dauer“ angelegt ist eine Zulage bekommen kann.
Jetzt erzählt mir irgendwie immer einer was anderes ob es mir zusteht.
Ich bekleide eine überplanmäßige A9 Stelle in meinem Amt (wovon es 3 seit Jahren gibt) und werde nach A6 vergütet. Direkt nach der Ausbildung wurde ich gefragt ob ich da bleiben möchte. Da mir die Tätigkeit Spaß macht und wie ihr euch denken könnt auch jeden Tag noch was neues und forderndes für mich gibt hab ich natürlich ja gesagt.
Jetzt frage ich mich natürlich ob mir so eine Zulage zusteht. Ich kann sie erst im Januar beantragen, da dann erst 18 Monate rum sind.
Evtl. ist die Info noch wichtig das auch meine Kommune im HSK sich befindet. Aktuelle sehe ich das Problem das es nur überplanmäßige Stellen sind, aber diese schon seit 4 Jahren gibt, was meiner Meinung nach davon Zeugt, das diese Stellen auch gebraucht werden und selbst in der Praxis, diese überplanmäßigen Stellen nicht ausreichen.
Vielleicht kann einer von euch mir das ganze etwas genauer erklären.
Gruß
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