Ruhegehaltssatz 50,19 %

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Steinbock
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Steinbock »

Hallo Mad Max,
Mad Max hat geschrieben: Die TE ist (schwer?) krank, das ist blöd, aber was machen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die ernsthaft krank werden? Die müssen sich mit solchen Luxusproblemen nicht rumschlagen, auf die wartet nach kurzer Zeit vermutlich Hartz4.
könnte es sein, dass du dich im falschen Forum angemeldet hast ?

Ich glaube du solltest besser bei Tante Google, ein Forum suchen mit den Begriffen Hartz4, oder ALG2 das vermutlich besser zu dir passt.

Hier in diesem Forum unterhalten sich Beamte, die du scheinbar nicht kennst, bzw. auch nicht weist was dieses Wort bedeutet.

Gruß vom Steinbock.
Zecki 72
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Zecki 72 »

Ich habe meine Ruhgegehaltsfähigen Dienstzeiten von der Personalstelle ermitteln lassen, allerdings mit der Vorraussetzung des Erreichens der normalen Altersgrenze. Nun habe ich mit dem Versorgungsauskunftsprogramms Rheinland Pfalz den Ruhegehaltssatz ermittelt, wenn ich zum 31.08.13 frühpensioniert würde (entsprechend viele Jahre weniger). Ergebnis war 52,46 %, da der Ruhegehaltssatz ab der 8. allgemeinen Bezügeerhöhung gekürzt wird (???) soll er 50,19 % betragen. Das Ruhegehalt wird dann noch mal um 10,8 % gekürzt, da die gesetzliche Altersgrenze nicht erreicht wird. Seit 2010 bin ich in Stufe 5. Kommt zu dem Betrag, der in der Besoldungstabelle Bund bei Stufe 5 steht noch etwas hinzu (Familienzuschlag o.ä.) ?
Klaus
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Klaus »

Na und? Hartz IV ist doch nicht schlecht. In Berlin sind gerade wieder ein paar hundert Sinti aus Rumänien "zugewandert". Die sind ja EU- Angehörige und bekommen auch Hartz IV. Bei sieben oder acht Kindern lohnt sich das erst richtig.

Zecki 72:

Es ist nicht möglich, Dir hier zu sagen, wie hoch Dein mögliches Netto- Einkommen ist. Wir kennen ja noch nicht einmal Dein Brutto. A 12 musst Du schon mindestens zwei Jahre haben. Dann kommt es darauf an, in welcher Erfahrungsstufe Du bist. Dann, in welchem Bundesland (es ist ein Unterschied, ob Du Berliner Landesbeamtin bist oder Beamtin in BaWü).

Schau Dir in Deiner aktuellen Besoldungstabelle A 12 Vollzeit an und nimm davon 50,19 Prozent. Das kannst Du in einen Brutt-/ Nettorechner aus dem Internet eingeben. Besondere Steuertabelle, keine Sozialversicherungsabgaben. Dann siehst Du dein Netto. Davon gehen KV-/ PV- Beiträge ab. Als Pensionärin hast Du einen Beihilfesatz von 70 Prozent.

Wenn du Dich wieder gesund fühlst, kannst Du deine Reaktivierung beantragen.

Alles Gute!
Klaus
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Klaus »

Sorry, die 10,8 Prozent Kürzung habe ich vergessen. Die macht die Sache nochmal schwerer.

Ab der achten Besoldungserhöhung wird der Ruhegehaltsatz gekürzt?

Der FZ für Dein Kind kommt noch dazu. Stufe 1, weil es ja bei Dir wohnt und Stufe 2, weil Du kindergelberechtigt bist.
Mad Max
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Mad Max »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:Fakt ist: Mad Max hat sich hier angemeldet, um rumpöbeln zu können.
Scheinbar hast Du sehr empfindliche Ohren, das ist nicht mein Problem. Ich habe hier niemanden beleidigt.
Aber Du hast dir ja schon die "richtige" Bunkermentalität angeeinet: Jegliche Kritik an der überbordenden Beamtenversorgung ist Pöbelei, kommt von Leuten, die keina Ahnung haben etc....
Weiter so, Du wirst diese Mentalität auch in Zukunft brauchen!
Dass er von der Materie keine Ahnung hat, kommt noch erschwerend dazu, ist mir im Prinzip aber wurst.
Zecki 72 schreibt doch in ihrem letzten Beitrag deutlich, dass der Ruhegehaltssatz von 50,19% bei einer Pensionierung zum 31.08.13 gilt. Sollte sie in A12 Stufe 5 frühpensioniert werden, wären das Stand heutiger Besoldungstabelle RLP 3215,59 * 0,5019 = 1613,90. Gekürzt um 10,8% ergibt ein Ruhegehalt von 1439,60 zzgl. Kinderzuschlag. Das ist schon ordentlich für jemanden, der nur wenig gearbeitet hat. Ein(e) Angestellt(e) in ihrer Situation dürfte schnell bei HartzIV landen. Daher klagt die gute über ein Luxusproblem.
Weil der Beitrag zur Lösungsfindung gar nichts beiträgt, habe ich dieses Verhalten kommentiert, und zwar mit der Deutlichkeit, die ich als angemessen ansehe. Vorher nachzufragen, ob jemand vielleicht eine schwere Kindheit gehabt hat, oder aus einem anderen Grund nicht über das Stadium den Blöd-Lesens hinausgekommen ist, habe ich mir abgewöhnt.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Ich kann dich beruhigen: Keine schwere Kindheit, und statt Blöd- Zeitung lese ich eher Faz etc.. Oder auch mal der Versorgungsbericht des Bundes oder des Landes BW. Sehr erhellend, solltest Du dir auch mal zu Gemüte führen.
Klaus
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Klaus »

Wieso Luxusproblem?

1.400 Euro abzüglich Steurn, abzüglich KV, PV, abzüglich Miete. Da bleibt auch nicht mehr übrig als Hartz IV. Und das bekommt bekanntlich hier jeder Zugereiste (s.o.).
schäferhund
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von schäferhund »

Der Vergleich zwischen Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzl. Rentenversicherung ist immer sehr schwierig. Die Themenstarterin ist in A 12 und folglich kann sie Abitur und Studium nachweisen. Etwa 50 % der Beamtinnen u. Beamten sind übrigens zwischenzeitig im gehobenen oder höheren Dienst anzutreffen.
Wie gesagt, der Vergleich ist nicht immer leicht.

Aber:

In meiner Verwandtschaft gibt es einen Fall, den man mit dem der Themenstarterin zumindest annähernd vergleichen könnte:

Angestellter bei bekannten Großkonzern aus der Privatwirtschaft, Mitte 40, Abitur, Studium, verh. 1 Kind, nach schweren Unfall (kein Dienstunfall) schwerbehindert, voll erwerbsunfähig. Leistungen aus der gesetzl. Rentenversicherung + Leistung aus Betriebsrente + Kindergeld = zusammen 2.111,25 €/Monat.
Eine Rente aus einer privaten Unfallversicherung kommt noch hinzu.

Ob man mit ca. 2.100 € monatlich leben kann oder nicht, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Viele kommen damit allerbestens zurecht, andere meckern laut.
Meine Pension ist übrigens erheblich niedriger und wie man sieht - ich lebe noch :D
Klaus
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Klaus »

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen kann man ohnehin nicht vergleichen, da die Pension die Zusatzversorgung mit beinhaltet (bifunktional). Wird immer wieder gerne (absichtlich?) vergessen.

Jetzt geht das ohnehin wieder los. Da hat die Arbeitsministerin etwas über die Rente in 2030 losgelassen und im Fernsehen (gestern Phoenix 12.45 Uhr oder BamS) kann der völlig uninformierte Zuschauer/ Leser dem völlig überforderten Journalisten seinen eingeübten Schrott anbieten.

Tenor: Nun muss man aber auch endlich einmal an die üppigen Pensionen ran. Der Fernsehmoderator sagt, dass Frau Merkel sich das nicht trauen wird, denn die meisten Beamten wählen CDU und würden einen ungeheuren Druck entfachen.

Dem Mann ist es einfach entgangen, dass Frau Merkel bei der Beamtenversorgung wenig bis nichts zu sagen hat. Nach der Föderalismusreform kann jedes Bundesland machen, was es will, auch solche mächtigen Länder wie das Saarland, Berlin oder Bremen.

Na ja, muss man ja auch nicht wissen als Journalist. Hauptsache, man hat eine Meinung.
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Bundesfreiwild
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Bundesfreiwild »

Um mal sachlich zu sein:
Die Hinzuverdienstgrenze wird bei rund 50% Pension ziemlich hoch liegen. Wenn du dir deine Pensionsberechnung hernimmst und den Betrag ansiehst, den du bei voller Pension bekommen würdest und davon die Pension abziehst, die du bekommen wirst, dann ist dies -grob gerechnet- so in etwa die Größenordnung des möglichen Hinzuverdienstes, der nicht auf die Pension angerechnet werden wird.

Wenn möglich, sollte man eine neue Pensionsberechnung anstoßen, die auch die Hinzuverdienstgrenze anzeigt.
Anstaltszauber
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Anstaltszauber »

Zecki 72 hat geschrieben:Ich habe meinen Ruhegehaltssatz berechnen lassen, der liegt bei 50,19 %. Was kommt da bei A 12 netto raus? Ich befürchte, dass es für mich und meinen Sohn nicht reicht, dauerhaft davon zu leben.
Dazu müßte man die aktuelle Stufenzuordnung kennen. Es wird vmtl. Familienzuschlag Stufe 2 gezahlt, richtig?

Gruß aus der Anstalt.
Mad Max
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Mad Max »

Klaus hat geschrieben:Wieso Luxusproblem?

1.400 Euro abzüglich Steurn, abzüglich KV, PV, abzüglich Miete. Da bleibt auch nicht mehr übrig als Hartz IV. Und das bekommt bekanntlich hier jeder Zugereiste (s.o.).
1440 + KInderzuschlag 168 = 1608 Euro. Da bleibt netto schon mehr als bei Hartz4 hängen. Und was mindestens so wichtig ist: Es kann ordentlich dazuverdient werden (Hartz4 nur 100 Euro) und Sie muss ihr bestehendes Vermögen nicht verwerten.

btw: Wenn Zecki seit 2010 in Stufe 5 ist, dann kann Sie ja erst ungefähr 31 sein. Das macht das ganze ja noch absurder.
Klaus
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Klaus »

Also nochmal:

Vom Brutto gehen Steuern, Beiträge zur KV und PV für Mutter und Kind sowie die Miete ab.

Das übernimmt beim ALG II die Allgemeinheit.

Wenn die Mutter noch jung ist, wird sie kaum Ersparnisse haben. Da sie krank ist, wird sie kaum hinzuverdienen können. Herr Hartz bezahlt ja auch noch extra für das Kind. Die Unterschiede sind also wirklich minimal. Solte die Beamtin tatsächlich hundert Euro mehr haben als der äthiopische Asylbewerber, hätte ich aber auch kein Problem damit.
BundesBär
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von BundesBär »

Mein lieber Schwan....

Ich habe mich heute hier angemeldet und jetzt ein wenig die Threads durchgestöbert.

Wenn ich dann einen solchen Kommentar wie den von 'Ossikind' lese, dann möchte ich mich
ja fast wieder abmelden. Ein solches Niveau hätte ich gerade hier nicht erwartet aber 'Ossikind'
erfüllt genau die Erwartungen, die der Benutzername in mir hervorrief.

Was 'Mad Max' angeht, so halte ich seine Äußerungen eigentlich nicht für Pöbeleien, sondern eher
für Provokationen.... Aber ist für den Thread-Ersteller auch unwichtig und nur meine Meinung.

Ich werde in den nächsten Tagen mal weiter 'schnuppern'....

Liebe Grüße
der BundesBär
alba
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Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von alba »

Der zusätzlich vom Ruhegehaltssatz abzuziehende Versorgungsabschlag (10,8%) wird allerdings nicht vom Ruhegehaltssatz sondern vom eigentlichen Ruhegehalt abgezogen. Das sollte beachtet werden.
Klaus hat geschrieben:Wieso Luxusproblem?

1.400 Euro abzüglich Steurn, abzüglich KV, PV, abzüglich Miete. Da bleibt auch nicht mehr übrig als Hartz IV. Und das bekommt bekanntlich hier jeder Zugereiste (s.o.).
Klaus hat geschrieben:Also nochmal:

Vom Brutto gehen Steuern, Beiträge zur KV und PV für Mutter und Kind sowie die Miete ab.

Das übernimmt beim ALG II die Allgemeinheit.

Wenn die Mutter noch jung ist, wird sie kaum Ersparnisse haben. Da sie krank ist, wird sie kaum hinzuverdienen können. Herr Hartz bezahlt ja auch noch extra für das Kind. Die Unterschiede sind also wirklich minimal. Solte die Beamtin tatsächlich hundert Euro mehr haben als der äthiopische Asylbewerber, hätte ich aber auch kein Problem damit.
Da muss ich Klaus zustimmen. Der Abstand zwischen Hartz-IV-Empfängern und Beamten im mittleren Dienst ist nicht sehr groß. Oftmals ist es tatsächlich so, dass Hartz-IV-Empfänger nach Abzug aller Kosten etwas mehr übrig haben. Wie Klaus schon sagt, übernimmt Vater Staat bei Hartz IV die Miete+Nebenkosten, Beiträge zur KV, PV und die Steuern. Diese Beträge mindern den Bruttoverdienst eines mD ordentlich.

Dazu kommt noch, dass das Leben in großen Ballungsräumen (also nah am Arbeitsplatz) sehr teuer ist, so dass viele gezwungen werden sich weiter außerhalb eine Bleibe zu suchen. Das wiederum bedingt, dass entweder der öffentliche Nahverkehr oder der Sprit bezahlt werden müssen. Und jeder weiß, dass sowohl Bus & Bahn als auch der Sprit immer teurer werden. Hinzu kommt dann noch die Zeit, die für die Fahrt zum Arbeitsplatz und wieder zurück draufgeht. Alleine dadurch sinkt die Lebensqualität erheblich. Diesen Stress hat ein Hartz-IV-Empfänger halt auch nicht.
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