Gerda Schwäbel hat geschrieben:Fakt ist: Mad Max hat sich hier angemeldet, um rumpöbeln zu können.
Scheinbar hast Du sehr empfindliche Ohren, das ist nicht mein Problem. Ich habe hier niemanden beleidigt.
Aber Du hast dir ja schon die "richtige" Bunkermentalität angeeinet: Jegliche Kritik an der überbordenden Beamtenversorgung ist Pöbelei, kommt von Leuten, die keina Ahnung haben etc....
Weiter so, Du wirst diese Mentalität auch in Zukunft brauchen!
Dass er von der Materie keine Ahnung hat, kommt noch erschwerend dazu, ist mir im Prinzip aber wurst.
Zecki 72 schreibt doch in ihrem letzten Beitrag deutlich, dass der Ruhegehaltssatz von 50,19% bei einer Pensionierung zum 31.08.13 gilt. Sollte sie in A12 Stufe 5 frühpensioniert werden, wären das Stand heutiger Besoldungstabelle RLP 3215,59 * 0,5019 = 1613,90. Gekürzt um 10,8% ergibt ein Ruhegehalt von 1439,60 zzgl. Kinderzuschlag. Das ist schon ordentlich für jemanden, der nur wenig gearbeitet hat. Ein(e) Angestellt(e) in ihrer Situation dürfte schnell bei HartzIV landen. Daher klagt die gute über ein Luxusproblem.
Weil der Beitrag zur Lösungsfindung gar nichts beiträgt, habe ich dieses Verhalten kommentiert, und zwar mit der Deutlichkeit, die ich als angemessen ansehe. Vorher nachzufragen, ob jemand vielleicht eine schwere Kindheit gehabt hat, oder aus einem anderen Grund nicht über das Stadium den Blöd-Lesens hinausgekommen ist, habe ich mir abgewöhnt.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Ich kann dich beruhigen: Keine schwere Kindheit, und statt Blöd- Zeitung lese ich eher Faz etc.. Oder auch mal der Versorgungsbericht des Bundes oder des Landes BW. Sehr erhellend, solltest Du dir auch mal zu Gemüte führen.