Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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atl
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Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von atl »

Hallo,

ich habe derzeit eine Privathaftpflichtverischerung mit einer Amtshaftpflichtversicherung.

Ich überprüfe derzeit meine Versicherungspolicen und frage mich, inwiefern ich eine Amts- und/oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötige!?

Bei der HUK und der Debeka gibt es ja ein paar Infoseiten, doch daraus wird man nicht immer schlau.

Interessant ist zum Beispiel auch, dass in der Privathaftpflicht PH Plus der HUK ein Verlust fremder Schlüssel (Ob privat, beruflich oder ehrenamtlich genutzt) mitversichert ist.
***Link gelöscht***Mod

Dann aber bieten sie über einen Zusatzbaustein das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln zu 9,00 Euro extra an...!?
***Link gelöscht***Mod


Ich bin in der Personalsachbearbeitung tätig, wo ich auch sachlich und rechnerisch zu zeichnen habe. Ferner führe ich auch gelegentlich Dienstfahrzeuge.
Wo bedarf es hier einer Amtshaftpflicht, die ja für Personen- und Sachschäden aufkommt?
Aus meiner Tätigkeit kann ich mir nicht vorstellen, dass daraus ein Personenschaden hervorgeht - oder doch bei einem Unfall mit dem Dienst-Kfz? Und wohl auch ein Sachschaden? Oder würde dies aus der Privathaftpflicht abgedeckt? Die HUK bietet auch hier extra eine Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht zu 10,00 Euro an...

Und dann eben auch Vermögensschadenhaftpflicht...

Über Infos, Hinweise und Empfehlungen wäre ich dankbar.

Grüße
Steinbock
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Steinbock »

Hallo,

bevor eine Antwort möglich ist, benötige ich noch ein paar Antworten:

Ich setze einmal voraus, dass Du ein Beamter bist.

1.) bei welcher Behörde bist Du tätig ?
2.) welche Tätigkeit übst Du bei dieser Behörde aus ?
3.) Welche Schadenshöhe könnte im Einzelfall bei der Dienststelle (rechnerisch und sachlich Bestätigung) auftreten ?
4.) Steht dir ein Dienstwagen für deine Tätigkeit zur Verfügung ?
5.) Gibt es über bei der Behörde, bei der Du tätig bist einen Gruppenvertrag für Bedienstete mit einer Diensthaftpflichtversicherung,
bzw. bist Du über eine Gewerkschaft bzw. den DBB organisiert und gibt es hier einen Gruppenvertrag für Mitglieder mit einer Diensthaftpflichtvers.

Gruß vom Steinbock
Klaus
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Klaus »

Also, die Frage, bei welcher Behörde Du beschäftigt bist, würde ich dem angelernten Versicherungsvertreter nicht beantworten.

Du brauchst eine Diensthaftpflichtversicherung, die die grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließt, denn nur für die wirst Du in Haftung genommen.

In der reinen Sachbearbeitung brauchst Du dich nur gegen Vermögensschäden versichern. Da aber darauf achten, dass die Versicherungssumme nicht zu gering ist (10.000 Euro reichen da nicht).

Das Dienstfahrzeug ist ja bereits versichert. Hoffentlich auch vollkasko. Erkundige Dich da mal bei Deiner Behörde, wie da die Haftungsrichtlinien sind. Ansonsten gilt hier natürlich: Ohne Promille oder Medikamente. Solch ein Risiko ist nicht versicherbar.

Sprech mal mit einem unabhängigen Versicherungsmakler vor Ort oder, wenn Du die HUK gut findest, lass Dich da beraten. Die Gefahr besteht da natürlich, dass die möglichst viel abschließen wollen und Du womöglich überversichert wirst.
Steinbock
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Steinbock »

Hallo Klaus,
Klaus hat geschrieben:Also, die Frage, bei welcher Behörde Du beschäftigt bist, würde ich dem angelernten Versicherungsvertreter nicht beantworten.

unter Behörde sollte evt. die Antwort kommen, Polizeipräsidium oder Stadtverwaltung.
Die Adresse interessiert mich überhaupt nicht.
Nur kann man aus der Behörde entnehmen, was bei einer Dienstunfähigkeitsabsicherung berücksichtigt werden muss.
Denn auch hier gibt es Unterschiede.


Du brauchst eine Diensthaftpflichtversicherung, die die grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließt, denn nur für die wirst Du in Haftung genommen.

Nenne mir bitte einmal einen Versicherer, der bei einer Diensthaftpflichtversicherung die grobe Fahrlässigkeit ausschließt.

In der reinen Sachbearbeitung brauchst Du dich nur gegen Vermögensschäden versichern. Da aber darauf achten, dass die Versicherungssumme nicht zu gering ist (10.000 Euro reichen da nicht).

Übernimmst Du die Verantwortung und zahlst den Schaden, wenn ein Verwaltungsbeamter wegen grober Fahrlässigkeit in Regress genommen wird und einen Sachschaden über z.B. 30.000 € zahlen muss, wenn er den Generalschlüssel der Behörde verliert ?

Das Dienstfahrzeug ist ja bereits versichert. Hoffentlich auch vollkasko. Erkundige Dich da mal bei Deiner Behörde, wie da die Haftungsrichtlinien sind. Ansonsten gilt hier natürlich: Ohne Promille oder Medikamente. Solch ein Risiko ist nicht versicherbar.

Auch beim Gebrauch von Dienstfahrzeugen kann der Dienstherr den Beamten in Regress nehmen.
Ein Beispiel das zur Zeit öfters vorkommt. Der Beamte betankt ein Dieselfahrzeug mit Normal Benzin. = grobe Fahrlässigkeit
.

Sprech mal mit einem unabhängigen Versicherungsmakler vor Ort oder, wenn Du die HUK gut findest, lass Dich da beraten. Die Gefahr besteht da natürlich, dass die möglichst viel abschließen wollen und Du womöglich überversichert wirst.
Jetzt wirds lustig, der Unterschied zwischen einem Versicherungsagenten und einem Versicherungsmakler besteht darin, dass der Versicherungsagent zuviel abschließen will. ????

KLaus ein Tipp für die Zukunft. Schreibe nur dann über ein Thema, wenn Du etwas davon verstehst.
Denn das was Du hier zum besten gegeben hast, war nur Schrott.

Gruß vom Steinbock
Klaus
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Klaus »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Klaus,
Klaus hat geschrieben:Also, die Frage, bei welcher Behörde Du beschäftigt bist, würde ich dem angelernten Versicherungsvertreter nicht beantworten.

unter Behörde sollte evt. die Antwort kommen, Polizeipräsidium oder Stadtverwaltung.
Die Adresse interessiert mich überhaupt nicht.
Nur kann man aus der Behörde entnehmen, was bei einer Dienstunfähigkeitsabsicherung berücksichtigt werden muss.
Denn auch hier gibt es Unterschiede.


Jetzt wirds lustig, der Unterschied zwischen einem Versicherungsagenten und einem Versicherungsmakler besteht darin, dass der Versicherungsagent zuviel abschließen will. ????

KLaus ein Tipp für die Zukunft. Schreibe nur dann über ein Thema, wenn Du etwas davon verstehst.
Denn das was Du hier zum besten gegeben hast, war nur Schrott.
Gruß vom Steinbock
So, so, ein Agent bist du also. 007- Steinbock.
Deshalb willst du hier am liebsten auch gleich noch eine "Dienstunfähigkeitsabsicherungsversicherung" an den Mann bringen.

Schlüssel muss man immer extra versichern. Wenn man aber ohnehin nie den Generalschlüssel für die gesamte Behörde bekommt, braucht man das nicht.

Bin mal gespannt, was du jetzt wieder nicht verstanden hast... :D
Steinbock
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Steinbock »

Klaus hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Hallo Klaus,
Klaus hat geschrieben:Also, die Frage, bei welcher Behörde Du beschäftigt bist, würde ich dem angelernten Versicherungsvertreter nicht beantworten.

unter Behörde sollte evt. die Antwort kommen, Polizeipräsidium oder Stadtverwaltung.
Die Adresse interessiert mich überhaupt nicht.
Nur kann man aus der Behörde entnehmen, was bei einer Dienstunfähigkeitsabsicherung berücksichtigt werden muss.
Denn auch hier gibt es Unterschiede.


Jetzt wirds lustig, der Unterschied zwischen einem Versicherungsagenten und einem Versicherungsmakler besteht darin, dass der Versicherungsagent zuviel abschließen will. ????

KLaus ein Tipp für die Zukunft. Schreibe nur dann über ein Thema, wenn Du etwas davon verstehst.
Denn das was Du hier zum besten gegeben hast, war nur Schrott.
Gruß vom Steinbock
So, so, ein Agent bist du also. 007- Steinbock.
Deshalb willst du hier am liebsten auch gleich noch eine "Dienstunfähigkeitsabsicherungsversicherung" an den Mann bringen.
Bleib bitte sachlich!

Welche Funktion ich habe, steht hier nicht zur Diskussion.

Kauf dir eine Brille, vielleicht wirst Du dann den Text den ich geschrieben habe, verstehen können.

Ein Außendienst-Mitarbeiter der genannten HUK nennt sich auch Agent bzw. Agenturinhaber.

Außerdem geht es hier um eine Dienshaftpflicht bzw. Vermögensschadenshaftpflicht und nicht um eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Schlüssel muss man immer extra versichern.
woher willst Du dies wissen, kennst Du alle Versicherungstarife die es auf dem deutschen Markt gibt ?
Wenn man aber ohnehin nie den Generalschlüssel für die gesamte Behörde bekommt, braucht man das nicht.
Das war nur ein Beispiel mit dem Generalschlüssel.
Viele andere Schadensfälle sind auch möglich.
Bin mal gespannt, was du jetzt wieder nicht verstanden hast... :D
Bist Du wirklich so eingeschränkt in deiner Denkweise ?
Steinbock
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Steinbock »

Sorry - ein Schreibfehler - natürlich heißt es nicht Dienstunfähigkeitsversicherung - sondern Diensthaftpflichtversicherung.

Gruß vom Steinbock.
KollegeKarl
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von KollegeKarl »

Hallo atl,

evtl. hilft dir dies weiter,

http://www.verlag-rolf-schmidt.de/filea ... 062_ff.pdf

LG
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Mikesch
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Mikesch »

Moin klaus,

OT:
mittlerweile weiß ja jeder, dass "Steinbock" mit Versicherungen zu tun hat ;-)
Nun, von Haus aus sind mir diese Berufsvertreter auch eher suspekt ;-)

Aber...
Er hat bisher in keiner Weise für sich oder sonstwem Werbung betrieben. Ich empfinde es nicht angebracht, ihn gleich vor vorne herein anzumachen. Son büschen wollen wir uns doch an die Nettiquette halten, gell? ;-)

TOPIC:
Klaus hat geschrieben:Das Dienstfahrzeug ist ja bereits versichert. Hoffentlich auch vollkasko. Erkundige Dich da mal bei Deiner Behörde, wie da die Haftungsrichtlinien sind. Ansonsten gilt hier natürlich: Ohne Promille oder Medikamente. Solch ein Risiko ist nicht versicherbar.
Zumindest beim Bund ist es so, dass Dienstfahrzeuge NICHT versichert sind. Die Haftungsfrage richtet sich alleine über die Definitionen fahrlässig, grob fahrlässig, Vorsatz...

Hier wäre vor Abschluss einer Haftpflicht zu Prüfen, inwieweit hier auch die Absicherung bei grober Fahrlässigkeit besteht.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Steinbock
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Steinbock »

Mitsumo hat geschrieben:Weiß eigentlich jemand oder kennt ihr jemanden, der wegen grober Fahrlässigkeit von seinem Dienstherren schon mal in Regress genommen wurde?
Jepp - eine ganze Menge Leute denen dies passiert ist.

Selbst mir ist es passiert, als ich vor etlichen Jahren noch bei einer Kommunalverwaltung tätig war.

Gruß vom Steinbock
Klaus
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Klaus »

Mikesch hat geschrieben:Moin klaus,
OT:
mittlerweile weiß ja jeder, dass "Steinbock" mit Versicherungen zu tun hat ;-)
Nun, von Haus aus sind mir diese Berufsvertreter auch eher suspekt ;-)
Aber...
Er hat bisher in keiner Weise für sich oder sonstwem Werbung betrieben. Ich empfinde es nicht angebracht, ihn gleich vor vorne herein anzumachen. Son büschen wollen wir uns doch an die Nettiquette halten, gell? ;-)
O.k., aber wenn Einer ständig mit "Alles Blödsinn, Unfug" etc. reagiert und dann nur Müll absondert, wird man schon darauf hinweisen dürfen.

Natürlich will ein Versicherungsvertreter seine Versicherungen verkaufen. Muss er ja auch. Ein ausgewiesener Fachmann ist er aber nicht. Leider gibt es von diesen "Beratern" viel zu viel.
Steinbock
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Steinbock »

Klaus hat geschrieben:
Mikesch hat geschrieben:Moin klaus,
OT:
mittlerweile weiß ja jeder, dass "Steinbock" mit Versicherungen zu tun hat ;-)
Nun, von Haus aus sind mir diese Berufsvertreter auch eher suspekt ;-)
Aber...
Er hat bisher in keiner Weise für sich oder sonstwem Werbung betrieben. Ich empfinde es nicht angebracht, ihn gleich vor vorne herein anzumachen. Son büschen wollen wir uns doch an die Nettiquette halten, gell? ;-)
O.k., aber wenn Einer ständig mit "Alles Blödsinn, Unfug" etc. reagiert und dann nur Müll absondert, wird man schon darauf hinweisen dürfen.
der Begriff ständig ist falsch.
Allerdings wenn einer unsinnige Antworten gibt, kann man diese nicht unkommentiert lassen, denn diese helfen niemandem weiter.
Natürlich will ein Versicherungsvertreter seine Versicherungen verkaufen. Muss er ja auch. Ein ausgewiesener Fachmann ist er aber nicht.
Was erwartest Du von einem Fachmann. Muss dieser sich in einem Forum zu erkennen geben und auf seine Produkte hinweisen ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies hier gewünscht ist.

Wenn es allerdings gefordert wird, werde ich mich einem Moderator zu erkennen geben, allerdings nicht öffentlich hier im Forum.

Aber ein paar Infos zu meiner Person:

Ca. 19 Jahre im öffentlichen Dienst tätig,
danach seit über 20 Jahren im Versicherungsdienst - Schwerpunkt öffentlicher Dienst incl. Beamten- und Beihilferecht.
Zuständig für verschiedene Berufsverbände des öffentlichen Dienstes wie z.B. Ver.di, DBB, GEW usw.
Leider gibt es von diesen "Beratern" viel zu viel.
Du meinst die schwarzen Schafe, die keine Ahnung haben was man unter dem Öffentlichen Dienst, bzw. einem Beamten versteht.
Ja - da muss ich dir recht geben.

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Steinbock »

Nachtrag:

@Klaus,

aus deinem Nick-Namen geht auch nicht hervor wer, oder was Du bist .

Gruß vom Steinbock
Anstaltszauber
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Re: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beitrag von Anstaltszauber »

atl hat geschrieben:Hallo,

ich habe derzeit eine Privathaftpflichtverischerung mit einer Amtshaftpflichtversicherung.

Ich überprüfe derzeit meine Versicherungspolicen und frage mich, inwiefern ich eine Amts- und/oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötige!?
Um mal wieder on-topic zu werden:

Ich habe keinerlei wirtschaftlichen Interessen an den folgenden Ausführungen.

Grundsätzlich kommt eine Amtshaftpflichtversicherung in Betracht, wenn Du in irgendeiner Form Sach- oder Personenschäden verursachst. Das kann die Fahrt mit dem Dienstwagen sein, der Schlagstockeinsatz oder jeder andere dienstliche Tätigkeit. Vermögensschäden, bpsw. eine fehlerhafte Berechnung von Auszahlungen, sind davon nicht abgedeckt. Dafür gibt es eine Vermögensschadenhaftpflicht, die jedem zu empfehlen ist, der sachlich und rechnerisch richtig als Endzeichner zeichnet. Diese deckt bis zur Versicherungssumme alle Schäden ab. Meist kann eine Vermögensschadenhaftpflicht nur zusammen mit einer Amtshaftpflicht abgeschlossen werden.

Eine Haftpflichtversicherung ist schon deshalb wichtig, weil sie die sog. Rechtsschutzfunktion (zwingend) bietet. Zu den Aufgaben einer Haftpflichtversicherung gehört nämlich sowohl die Übernahme berechtigter als auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Und das letztere ist meist wichtiger als das erstere. Schon manches Gespräch zu angeblich teuren Fehlern hat sich nach meiner Erfahrung mit einem Hinweis auf die vorhandene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erledigt, "die berechtigte Ansprüche nach gründlicher Prüfung natürlich bezahlen wird. Bitte geben Sie mir eine schriftliche Darstellung, damit ich den Schadenfall umgehend melden kann."

Die Angebote unserer lieben Gewerkschafter auf Rechtschutz beinhalten übrigens meist eine Klausel, wonach nur in erster Instanz, bei Aussicht auf Erfolg, nach Ermessen etc. pp. Rechtschutz geboten wird. Berechtigte Ansprüche übernehmen diese Angebote natürlich nicht. Für eine Vermögensschadenhaftpflicht mit Deckungssume 250.000,- EUR muß man bei der HUK so roundabout 120 EUR jährlich bezahlen. Merke: Gute Dinge haben ihren Preis.

Gruß aus der Anstalt (wo kluge Insassen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung natürlich besitzen ;-)
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