Bezahlung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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DerHagn
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Bezahlung

Beitrag von DerHagn »

Guten Tag,

meine Frage:

Kann man die Eingruppierung von Beamten/Angestellten vergleichen?

Ist es zwangsläufig so, dass eine A8-wertige Stelle z. B. mit EG 8 gleichzusetzen ist oder eher gilt A8 = EG 6??

Gibt es Infos derart zum Nachlesen?

Vielen Dank.

DerHagn
Blue Ice Ultra
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Re: Bezahlung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Zu 1. Ja, deshalb wurde das alte BAT-System im Rahmen der Neufassung im TVÖD an die Stufen der Beamtenbesoldung angeglichen.

zu 2. EG 8 = A8, kann aber auch bedeuten EG 8 = A7. Kommt ein wenig darauf an wie die Stelle bewertet worden ist. EG 6 = A8 nein definitiv nicht.

zu 3. Nein, Du kannst lediglich die Besoldungs- und Entgelttabellen zu Rate ziehen und dort vergleichen.
DerHagn
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Re: Bezahlung

Beitrag von DerHagn »

Also "unsere" STelle ist nach EG 5 und A6/A7 bewertet.

Wir Mitarbeiter streben nun eine Höhergruppierung an und haben auch schon das Nötige veranlasst.
Jedoch wird anscheinend die Meinung vertreten (nach Stand jetzt) EG 6 und A8. Denn bei der abschließenden Stellenbewertung wird man EG 8 sicher keinem aufdrängen, wenn nur EG 6 (vom Chef) befürwortet wird.

Wäre sowas rechtens?
Blue Ice Ultra
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Re: Bezahlung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Streng genommen, ja. Das Problem: Es gibt im ö.D. ja zwei Beschäftigtensysteme (Beamte und tarifliche Beschäftigte). Daher wären unterschiedliche Einordnungen theoretisch möglich. Praktisch scheitert dies jedoch daran, das ich nicht ein und die gleiche Tätigkeit bei tariflich Beschäftigten einer anderen Tätigkeitsebene zuordnen kann als dies derer der Beamten entspricht. Also die Stelle nach EG6 für tariflich Beschäftigten zu dotieren und für Beamte nach A8, das geht nicht.
DerHagn
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Re: Bezahlung

Beitrag von DerHagn »

D. h. es würde alles so bleiben wie es ist... ;)
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