Aufstiegsmöglichkeiten mD --> gD

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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alba
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Aufstiegsmöglichkeiten mD --> gD

Beitrag von alba »

Ich hoffe hier auf Vorschläge bzw. Aufzeigung von Möglichkeiten, die mir noch unbekannt sind. Ich befinde mich derzeit im mittleren Beamtendienst und habe lediglich einen Realschulabschluss. Ich möchte mich aber im Zuge einer beruflichen Neuorientierung weiterbilden. Daher meine Frage:

Gibt es z. B. anerkannte Lehrgänge, die zu einem Wechsel in den gD berechtigen? Angebote bei bekannten (Fern-)universitäten, Abendschulen oder sonstigen Einrichtungen habe ich leider nicht gefunden.

Vielen Dank
schäferhund
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Re: Aufstiegsmöglichkeiten mD --> gD

Beitrag von schäferhund »

Hallo BunBea82,

normalerweise läuft es so ab:

- Ministerium meldet Bedarf an gD-Beamten an Dienststellen, und wieviele davon Aufstiegsbeamte sein sollen.

- Dienststelle veröffentlicht dies (z.Bsp. am "Schwarzen Brett", Dienstbesprechung usw.), Interessenten melden sich im Personalbüro

- Es efolgt ein Auswahlverfahren

- Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt eine neue Ausbildung zum gD.

- Unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern ist jedoch möglich.

Dass Du "nur" einen Realschulabschluss hast, ist kein Hindernis, Du hast dafür entsprechende Berufserfahrung. Auch Kollegen mit qualifiz. Hauptschulabschluss sind schon im gD gelandet (allerdings seltener)
Da der mD in vielen Resorts kaum Zukunftsperspektiven bietet (es gibt natürlich Ausnahmen), ist ein Aufstieg in den gD durchaus empfehlenswert. Zu bedenken ist aber, dass man diese Leute nach ihrer Ausbildung gerne in teure Großstädte versetzt und das Mehr an Gehalt von den höheren Lebenshaltungskosten häufig wieder aufgefressen wird. Daher rate ich Dir, vorab Erkundigungen einzuholen, wo man nach der Ausbildung dann letztendlich eingesetzt wird.

Wünsche Dir viel Erfolg ! :D

Gruß vom Schäferhund
alba
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Re: Aufstiegsmöglichkeiten mD --> gD

Beitrag von alba »

@schäferhund
Danke für deine Ausführungen!

Ich meinte aber vielmehr, welche gesetzlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen müssen für den Aufstieg in den gD erfüllt sein? Das muss doch auch in irgendeinem Gesetz (z. B. im BBG) geregelt sein. Im neugeregelten BBG finde ich leider keinen Paragraphen mehr zum Aufstieg.
Gerda Schwäbel
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Re: Aufstiegsmöglichkeiten mD --> gD

Beitrag von Gerda Schwäbel »

BunBea82 hat geschrieben:... Das muss doch auch in irgendeinem Gesetz (z. B. im BBG) geregelt sein. ...
Ist es auch, und zwar in der Bundeslaufbahnverordnung (BLV). Interessant sollten die §§ 35 bis 41 BLV sein.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Bundesfreiwild
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Re: Aufstiegsmöglichkeiten mD --> gD

Beitrag von Bundesfreiwild »

Die Erfahrung aus 35 Jahren Bundesbeamtentum (bei der ehemaligen Deutschen Bundespost) hat gezeigt, dass die HAUPTqualifikation darin besteht, vom Abteilungsleiter und/oder Personalstellenleiter als Kandidat GEWÜNSCHT zu sein. In der Regel haben nur DIE das Auswahlverfahren überstanden, die von Dienststelle/Amt die maximale Unterstützung bekommen haben. Immerhin gibt es (so war es jedenfalls) für das Aufstiegsverfahren eine extra Beurteilung. Und wenn die schon paar Haken und Ösen hat...
Dann ist es schwierig, sich schon im Auswahlverfahren (oft 50 Bewerber auf 5 Posten) überhaupt bis in den engeren Kreis durchzusetzen.

Meiner Meinung nach sind auch IM Auswahlverfahren die Gesprächsverläufe oft wichtiger, als die Ergebnisse von Mathe-, Deutsch- und Allgemeinwissensprüfung.
Wenn halt die Prüfer schon "gute" -persönlich eingefärbte- Tipps über die Kandidaten aus den Ämtern bekommen (oder gar der ABteilungsleiter P im Prüfungsausschuss sitzt), wird auch ein rein prüfungstechnisch sehr guter Kandidate in der persönlich-charakterlichen Prüfung gerne mal durchfallen, wenn andere Kandidaten im Hintergrund eine bessere Empfehlung bekommen haben. Man kennt sich halt in gewissen Laufbahnebenen und tauscht sich entsprechend aus.

Da muss man sich überlegen, ob man sich mit seiner "oberen Führung" so gut versteht, dass im Vorfeld eine sehr gute Beurteilung/Empfehlung für das Aufstiegsverfahren ausgestellt wird und ersichtlich ist, dass das Amt das Aufstiegsansinnen auch unterstützt. Versuchen würde ich es wenigstens einmal, dann kann man auch erkennen, wie die Aussicht auf Erfolg sein könnte.
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