Wechsel in das Beamtenverhältnis

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Kolbenente
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Wechsel in das Beamtenverhältnis

Beitrag von Kolbenente »

Ich bin zurzeit Beschäftigter in einer Kommunalverwaltung in Niedersachsen und soll nach dem Willen meiner Vorgesetzten in das Beamtenverhältnis wechseln. Ich bin zurzeit in die Entgeltgruppe E 12 Stufe 5 eingruppiert. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich zunächst in den gehobenen Dienst wechsel (nach Vorstellung beim Landespersonalausschuss) und bietet mir die Möglichkeit eines Aufstieges in den höheren Dienst. Leider kann man nicht sofort
in A 13 eingestuft werden, sondern lediglich in A 12 Stufe 9. Das sind 3954,22 € brutto, also rund 450 € brutto weniger, als ich als Beschäftigter bekommen würde. Natürlich spare ich dann die Arbeitslosenversicherung und zunächst die Krankenversicherung, büße aber mein Weihnachtsgeld und meine leistungsorientierten Bezüge ein. Auch die Pensionskasse der VGH kann nicht weiter bedient werden. Ein privates Krankenversicherungsangebot liegt bei rund 276 €. Wenn ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleibe, kostet mich das rund 570 € Krankenversicherung + 75 € Pflegeversicherung und dann muss ich auch noch mein Kind mit 147 € mit versichern. Also unter dem Strich ganz schön viele Abzüge. Ich bin 42 Jahre alt, meine Frau arbeitet 2 Tage in der Woche und ist gesetzlich versichert, unser Kind bei ihr/mir mitversichert. Jetzt meine Fragen:

1) Würdet Ihr Euch privat versichern oder lieber freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben ?
Die Beiträge sollen ja manchmal sprunghaft steigen und für mich wurden ja noch keine Rückstellungen
gebildet. Bleibt mein Kind in der privaten immer außen vor ?

2) Wie verhält sich das mit den Pensionsansprüchen ? Meine Rentenanwartschaften bleiben,
aber ich habe von meiner Personalabteilung gehört, dass die Versorgungskasse
ab 1995 zurück auch "Pensionsjahre" anrechnen würde. Geht das überhaupt ?

3) Ab dem höheren Dienst wird es laut den Tabellen ja richtig interessant. Aber gesetz den Fall, ich bleibe
in A 12 Stufe 9, 10 u.s.w. und es erfolgt aus irgendwelchen Gründen keine Beförderung.
Kann man vorher auf Ausgleichszahlungen bestehen ? Bsp.: ich würde mich schon jetzt absichern
und verlangen, dass ich die Differenz zu meinem jetzigen Brutto unter Berücksichtigung
der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherungskosten (einschließlich Kind), das eingesparte Weihnachtsgeld
und die eingesparten LOB-Kosten abzgl. der eingesparten Rentenversicherungkosten
erhalte, sodass ich ein zumindest gleich bleibenden Netto auch im ersten Schritt hätte ?

Ich bin für sämtliche Hinweise dankbar.

Gruß Kolbenente
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