Genehmigter Urlaub wegen Versetzung widerrufbar?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Blümchen
Beiträge: 1
Registriert: 15. Sep 2017, 14:46
Behörde:

Genehmigter Urlaub wegen Versetzung widerrufbar?

Beitrag von Blümchen »

Hallo,

Folgende Fallkonstellation:

Beamter beim Land Niedersachsen bewirbt sich zu einer Kommune in NRW. Von dort kommt die mündliche Zusage einer Einstellung
Daraufhin haben sowohl die Kommune als der Beamte im August um Versetzung zum 01.10.2017 gebeten. Die Anträge haben wurde schriftlich auf den Weg gegeben. Mündliche Zusage vom Vorgesetzten (Nicht der Personalabteilung) wurden gegeben.

Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits 20 der 30 Urlaubstage (Jahresanspruch) verbraucht.
Soweit so gut: Mietvertrag für die neue Wohnung wurde am 03.09.2017 unterschrieben und am 4.09.2017 ein Urlaubsantrag für den Zeitraum 18.09.-01.10. eingereicht (somit 10 Tage, Jahreresresturlaub 0). Beamter geht davon aus, dass dies kein Problem darstellt, da weitere Beschäftigung im öffentlichen Dienst und die beiden Dienstherren Urlaubsansprüche etc. unter sich klären. Daher wurden die Folgewochen natürlich fleißig mit Umzugsplanung, Behördengängen etc. vollgepackt.
Der Urlaub wurde am 07.09.2017 genehmigt! (Genehmigungsverlauf: Vertreter, Fachbereichsleiter, Stelv. Standortleitung, Zeiterfassungsbeauftrage)

Da keine weitere Mitteilung über die Versetzung kam, rief der Beamte am 12.09. beim neuen Dienstherren an und fragte nach dem Stand: Dort wurde gesagt, sie hätten noch nichts von der derzeitigen Personalstelle gehört, würden dort gleich anrufen: 5 Minuten später, ein Rückruf: Läuft alles, Stelle würde der Versetzung jetzt zustimmen.

Am 15.09.. Am Tag der Verabschiedung ruft die Personalstelle an und will den Beamten dazu drängen, dass er seinen Urlaubsantrag zurücknimmt. Sie hätten bei einer Vergleichsrechnung für den neuen Arbeitgeber am Vortag festgestellt, dass nicht so viel Urlaubsanspruch besteht und er jetzt entweder noch 7 Tage in der Behörde arbeiten soll oder unbezahlten Sonderurlaub beantragen muss. Auf Bitten darum die Urlaubsgenehmigung (Verwaltsungsakt?!) dann bitte schriftlich mit Begründung aufzuheben wurde er ein ein wenig schräg angeguckt, die Genehmigung über das Zeiterfassungsprogramm wäre kein VA.
Nach Gespräch wird wie folgt verblieben: drei Tage Urlaub stehen dem Beamten in jedem Fall zu, Urlaubsantrag wurde nicht zurück genommen und der Urlaub wird erstmal (im Zweifel für drei Tage) angetreten. Personalstelle will jetzt prüfen ob hier ein VA vorliegt und ob sie den zurück nehmen können und sich noch einmal melden.
Ein Schriftstück über die Versetzung hat der Beamte bis heute nicht erhalten.

So.. große Frage.. kann man das ganze irgendwie vernünftig rechtlich auflösen? Kann die Behörde bereits genehmigten Urlaub einen Tag vor Antritt einfach widerrufen?
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Genehmigter Urlaub wegen Versetzung widerrufbar?

Beitrag von Baumschubser »

Die werden sich den Urlaub nach der Zugehörigkeit aufteilen. Für 3 Monate bei der Kommune wären 7 Tage richtig. Demzufolge würden bis Oktober noch 3 Tage beim Land abzugelten sein. Soweit erstmal richtig. Man müsste klären, ob die Bewilligung des Urlaubs noch beim Land von vornherein fehlerhaft war. Das kann aber sicher nur ein Fachmann aufdrieseln. Ich würde hier wahrscheinlich 7 unbezahlte Tage einfach nehmen und gut ist und dann die verbliebenen Tage halt später bei der Kommune.
Antworten