Dienstunfähigkeit während Elternzeit möglich ?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
MarkusR
Beiträge: 3
Registriert: 8. Aug 2017, 23:31
Behörde:

Dienstunfähigkeit während Elternzeit möglich ?

Beitrag von MarkusR »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage zu obigem Thema, die mir noch niemand beantworten konnte:

Folgender Fall:
Ein Beamter in Bawü auf Lebenszeit( 35 Jahre) befindet sich in 2jähriger Elternzeit und möchte danach wieder arbeiten. Während der Elternzeit entstehen aufgrund bereits vorhandener, chronischer Krankheit so weitreichende psychische Probleme, dass der Beruf des Lehrers nicht mehr ausgeübt werden kann.
Kann man während der Elternzeit überhaupt dienstunfähig werden und welche finanziellen Auswirkungen hätte dieses? Problem ist, dass man bspw. bis zum Januar 18 mitteilen muss, ob man den Dienst im September 18 wieder aufnimmt.
Ist dann die Grundlage bzw die Berechnung des "Ruhegehaltes" das letzte Gehalt vor Beginn der Elternzeit oder wird das gekürzt, da man ja die letzten 12 Monate keine Bezüge gehabt hat? (Außer Elterngeld, aber das sind ja keine Bezüge).

Herzlichen Dank im voraus !

Markus
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Dienstunfähigkeit während Elternzeit möglich ?

Beitrag von Torquemada »

Die Grundlage der Pension dürfte hier keine Rolle spielen, weil es aufgrund des Alters und der zurückgelegten Diesntzeit ohnehin auf die Mindestpension herausläuft.
Eine Mitteilung an den Dienstherrn, dass man glaubt, dauerhaft dienstunfähig zu sein, ist jederzeit möglich.
MarkusR
Beiträge: 3
Registriert: 8. Aug 2017, 23:31
Behörde:

Re: Dienstunfähigkeit während Elternzeit möglich ?

Beitrag von MarkusR »

Guten Tag,

vielen Dank für die rasche Info. Wenn ich noch ergänzen darf ist es dann grundsätzlich immer möglich, die DU zu beantragen während der Elternzeit? Die Frage stellte sich aus diesem Grund, da während des Zeitraumes ja keine Bezüge fließen. Die Mindestpension wäre dann in Bawü 61,4% aus A5 Endstufe, da dies höher ist als 35% aus aktuell A13.

Vorrangig ging es mir um darum zu erfahren, ob dies auch während der Elternzeit beantragt werden kann, da es momentan krankheitsbedingt so ausschaut, dass das Unterrichten leider nicht mehr möglich sein wird - zumindest zeitweise woraus sich die nächste Frage ergibt.
Die Elternzeit ist genehmigt bis Schuljahr 18/19 - muss die Elternzeit dann vorzeitig beendet werden, falls der Amtsarzt zum gleichen Ergebnis klommt wie der bzw die eigenen Ärzte kommen?

Nochmals Danke, da das Thema doch sehr an den Nerven zerrt....
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Dienstunfähigkeit während Elternzeit möglich ?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

ein bisschen Zeit ist noch, bis die Meldung verlangt wird.
Diese Zeit würde ich erst einmal nutzen und nicht vorschnell eine Meldung wegen DU machen.
Mir stellt sich vor allem die Frage, ob der betr. Beamte in ärztlicher Behandlung ist.
Wenn nicht, wäre das vorrangig.

Wenn eine DU gemeldet wird, kommt voraussichtlich eine Einladung zum Amtsarzt.
Es ist empfehlenswert, zum Amtsarzttermin solche Arztberichte mitzunehmen / einzureichen, die das eigene Anliegen (DU oder anderslautende Prognose) unterstützen.
Da es i.d.R. eine Weile dauert, bis entsprechende Ärzte abgeklappert und Diagnosen gestellt sind, würde ich all das vorbereiten.

Es ist evtl. auch denkbar, dass ein entspr. Facharzt die Diagnose stellt, dass sich die Beschwerden verbessern bei entsprechender Behandlung und bis Ende der Elternzeit (oder auch bis Ende 2018) die Aussicht besteht, (wieder) df zu sein. Dann wäre ein Vorruhestand möglicherweise vermeidbar.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Dienstunfähigkeit während Elternzeit möglich ?

Beitrag von Torquemada »

Hier sollte überlegt werden, was der/die betreffende Person denn eigentlich will (bzw. was der behandende Arzt dazu sagt).

So wie ich die Frage verstehe, will man eventl. die theoretisch mögliche Mindestpension rasch aktivieren und die unbezahlte Elternzeit enden lassen.
Dies dürfte nach dem Wortlaut der gesetzlichen Grundlage nicht möglich sein.

https://lbv.landbw.de/documents/20181/4 ... 9f6d19b0ee
MarkusR
Beiträge: 3
Registriert: 8. Aug 2017, 23:31
Behörde:

Re: Dienstunfähigkeit während Elternzeit möglich ?

Beitrag von MarkusR »

Vielen Dank erneut ! Nein, es geht nicht vorrangig darum eine DU zu beantragen um an die "Mindestpension" zu kommen. Wenn das zwischen den Zeilen zu lesen war möchte ich das richtig stellen ohne genau auf die Erkrankung eingehen zu wollen:

Es besteht seit längerem einen chronische Krankheit, die auch nicht heilbar ist - bisher aber gut im Griff war und das Lehramt sehr gerne ausgeübt wurde, auch oft mehr als man erwarten kann. Nach der Schwangerschaft jedoch hat sich dies so verändert, dass man es nicht mehr im Griff hat und mehrmals die Stunde evtl handeln muss. Dies ging nun über fast ein Jahr, so dass man nun auch in psychother.Behandlung geht, da die psychische Belastung überhand nahm und wiederum zu körperlichen Beschwerden führte. Momentan ist eben die Aussage der Fachärzte als auch Psychologen dahingehend, dass es zumindest momentan und auch längerfristig nicht möglich ist Unterricht abzuhalten, da eben die Erkrankung ständig präsent ist und nicht mehr abgelegt werden kann. Zukünftig besteht glücklicherweise die Aussicht, dass das wieder in Griff zu bekommen ist, aber ob das in einem, zwei Jahren sein wird, vermag aktuell niemand zu sagen.
Was würdet ihr mit diesem Hintergrund versuchen zu machen?
Es ist sicherlich angestrebt, den Beruf wieder auszuüben, aber ich möchte wissen, wie ich vorgehen sollte, da zum Januar gesagt werden muss, dass man den Beruf wieder aufnimmt und die Schule auch planen kann. Es macht ja keinen Sinn zu sagen man kommt, alle planen mit einem, um dann zu sagen es geht doch noch nicht.

Ich hoffe dies ist verständlich und der Grund meiner Frage nun etwas deutlicher.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Dienstunfähigkeit während Elternzeit möglich ?

Beitrag von Torquemada »

Unter diesen Umständen würde ich im Januar 2018 mitteilen, dass ich voraussichtich aus gesundheitlichen Gründen zum Schuljahr 2018/19 den Dienst nicht wieder antreten kann.

Und dann den Dienstherrn machen lassen.
Antworten