Duales Studium Gehobener Dienst- einige Fragen

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Bj777
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Duales Studium Gehobener Dienst- einige Fragen

Beitrag von Bj777 »

Hallo erstmal.

Ich werde dieses Jahr mit meinem Abitur fertig und habe ein Angebot für ein Duales Studium in einer Stadtverwaltung.
Allerdings bin ich mir noch nicht vollkommen sicher und habe noch einige Fragen, die Beamte die vielleicht selbst im gehobenen Dienst tätig sind eventuell beantworten können.

1. Wie genau kann man sich ein Bwl Studium mit Schwerpunkt Verwaltung vorstellen? Welche Schwerpunkte sind gegeben ?

2. Was passiert nach dem Studium ? Bin ich dann "frei" und kann gehen oder habe ich irgendwelche Verpflichtungen? Könnte ich auch noch ein Masterstudium aufnehmen oder BWL mit einem anderen Schwerpunkt studieren?

3. Kann ich anschließend auch noch in die Wirtschaft gehen ? Und welche Qualifikation hätte ich?

4. Ist ein Fachhochschulabschluss gleichwertig mit einem Universiätsabschluss?

Ich weiß, es sind relativ viele Fragen. Ich bin mir jedoch selber nicht 100% sicher und bin daher für jegliche Hilfe dankbar. :)

Vielen Dank und einen schönen Abend
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
Behörde: Kommunal

Re: Duales Studium Gehobener Dienst- einige Fragen

Beitrag von Tyto »

Auch wenn es vielleicht zu spät ist, möchte ich noch ein paar Fragen beantworten :)

1.) Welches Studium ist es denn? Bachelor of Laws? Dann ist der BWL Anteil ca. 20-25% des Gesamtstudiums, das kann aber von FH zu FH variieren. Bei uns waren die Schwerpunkt KLR, Controlling, Preisbildung etc.

2.) Du verpflichtest dich nach Studienende 5 Jahre im öffentlichen Dienst zu dienen. Bei welchem Dienstherrn ist egal, du bist nach den 3 Jahren per Gesetz entlassen und bekommst dann ggf. ein Übernahmeangebot (Angestellten oder Beamtenverhältnis). Ein berufbegleitendes Studium ist danach natürlich möglich (einige setzen jedoch eine 1 Jährige Praxiserfahrung voraus).

3.) Ein Weggang in die Wirtschaft ist ebenfalls möglich, jedoch ist dann anteilig der Anwärtergrundbetrag zu erstatten (liegt so zwischen 300-400€ die zu erstatten wären glaube ich), du hast als Qualifikation deinen Studienabschluss, also Bachelor of Laws oder Arts. Ob der in der Wirtschaft wirklich gebraucht wird, kann ich nicht beantworten.

4.) Ein Fachhochschulabschluss ist mit einem Universitätsabschluss nicht gleichzusetzen, jedoch ist die Anerkennung in der Öffentlichkeit sehr unterschiedlich. Viele Firmen begrüßen die Praxisorientierung einer FH, der höhere Dienst verlangt Universitätsabschlüsse. Es kommt eben drauf an was du möchtest.
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