Zwangsweiser Wechsel der Dienstelle nach Aufstieg

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Aufstiegler
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Zwangsweiser Wechsel der Dienstelle nach Aufstieg

Beitrag von Aufstiegler »

Hallo,
Ich hätte mal eine rechtliche Frage deren Klärung weder die Geschäftsstelle noch der PRV möglich war. Die vorgesetzte Dienstbehörde möchte ich vorerst nicht kontaktieren.

Ein Beamter der 2.QE aus Bayern leistet guten Dienst und wird zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der 3.QE zugelassen. Es wird ihm versichert (nur mündlich) dass er nach erfolgreichen Ende der Ausbildungsqualifizierung weiter an der bisherigen Dienststelle bleiben darf.

Der Beamte schneidet sehr gut ab in der Ausbildungsqualifizierung. Zum Dank möchte der Dienstherr den Beamten nun an einer über 50 km entfernten Dienststelle einsetzen, während die normalen Anwärter an ihrem Ausbildungsamt bleiben dürfen.

Soziale Gründe liegen in keinen der Fälle vor.

Meine Frage hierzu:
Um was handelt es sich rechtlich beim Dienststellenwechsel nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildungsqualifizierung? Versetzung, Einstellung oder Anstellung?

Wird man mit den restlichen Anwärtern in einen Pool geworfen?

Bestehen Möglichkeiten den Dienststellenwechsel zu verhindern?

Auch wenn ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet, hoffe ich doch auf eine Antwort.
Dipl_Finanzwirt
Beiträge: 96
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Behörde:

Re: Zwangsweiser Wechsel der Dienstelle nach Aufstieg

Beitrag von Dipl_Finanzwirt »

Hallo,

ein Dienststellenwechsel ist eine Verstzung im rechtssinne. Die Versetzung braucht keine sozialen Gründe. Meist sidn soziale Gründe diejenigen, die gegen eine Versetzung sprechen.

Die mündliche Zusage ist typischerweise nicht bindend, da ich davon ausgehe, dass auch das bayrische Landesrecht die Regelung enthält, dass Zusagen über die Vornahme oder Nicht-Vornahme von Verwaltungsakten nur wirksam sind, wenn diese schriftlich erteilt werden. Problem dabei kann sein, dass sich die Richtlinien ändern, der Verantwortliche wechselt oder es einfach ein Kommunikationsmissverständnis gab...

Ein gleichbehandlungsanspruch mit den anderen Anwärtern ist so eine Frage. Als Aufstiegsbeamter unterscheidest du dich schon von den anderen. Insbesondere zur Frage der Personalentwicklung. Aufgrund des vor der Aufstiegsqualifizierung geleisteten Dienstes bist du anders im Ausbildungsamt verwurzelt als ein "normaler" Anwärter. Ich kenne deswegen etliche Personalentwicklungskonzepte, die einen Wechsel des Amtes im Rahmen von Aufstiegsverfahren zwingend vorschreiben.

Die Chancen den Dienststellenwechsel zu verhindern hängen immer von den Gründen ab (Konzept, dringender Personalbedarf an anderer Stelle, ...) müsste also unter dem Gesichtspunkt berücksichtigt werden. Das Risiko ist, dass bei dem Verhindern des Dienststellenwechsels einfach kein Amt der 3. QE übertragen wird.
Ein Modell das ich durchaus kenne ist die Versetzung hinzunehmen (50 km liegen ja noch in der Pendelreichweite) und sich um eine möglichst baldige Rückversetzung zu bemühen.

ciao!
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