Moin Leute.
Habe mal eine Frage bezüglich einer möglichen Nachzahlung bzw. ob ein Anspruch gegeben ist.
Fall:
-Beamter auf Widerruf
-Wird wegen einer nicht bestandenen Prüfung entlassen (1 Monat vor Ernennung zum Beamten auf Probe)
-Klage wird eingereicht gegen diese Prüfentscheidung
-Urteil wird gesprochen für den Kläger. Die Prüfentscheidung ist als bestanden zu werten und der Kläger ist wiedereinzustellen.
-Nach insgesamt 2 Jahren wird der Kläger wieder eingestellt.
Hat er nun Anspruch auf Nachzahlung des entgangenen Gehalts und Nachversicherung (Anrechnung der Dienstjahre)?
Schönen Sonntag noch und Danke schonmal
Nachzahlung bei Wiedereinstellung
Moderator: Moderatoren
Re: Nachzahlung bei Wiedereinstellung
Achtung Laienmeinung!
Dein Dienstherr muss dich so stellen, als wäre die Entlassung nicht geschehen, also einen eventuellen "Schaden" ausgleichen.
Allerdings dürftem dem Dienstherren erlaubt werden einen geringeren Schaden auf deiner Seite nachzuweisen und in Abzug zu bringen.
Sagen wir mal du hättest bei direkt bestandener Prüfung mit anschließender Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe 2000,- netto bekommen, hast aber in diesen 2 Jahren in einem anderen Job deinen Lebensunterhalt verdient, bei dem du 1500,- erhalten hast. Der dir entstandene "Schaden" besteht also aus der Differenz von 500,- Euro pro Monat.
Wie das allerdings mit den Dienstjahren aussieht, kann ich nicht einschätzen. Grundsätzlich dürfte hier ein Anspruch gegeben sein, wegen der dadurch verzögerten Besoldungserhöhung auf die Endstufe, die du dann erst 2 Jahre später erreichst. Andererseits würde das bezogen auf die Pension vermutlich eher durch eine (anteilige) Nachversicherung in der GRV hinauslaufen.
Das ist aber insgesamt auch eher ein Fall für einen entsprechend spezialisierten Anwalt. Lass dich dort hinsichtlich deiner Ansprüche beraten und guck dann mal, was dein Dienstherr von sich aus unternimmt.
Dein Dienstherr muss dich so stellen, als wäre die Entlassung nicht geschehen, also einen eventuellen "Schaden" ausgleichen.
Allerdings dürftem dem Dienstherren erlaubt werden einen geringeren Schaden auf deiner Seite nachzuweisen und in Abzug zu bringen.
Sagen wir mal du hättest bei direkt bestandener Prüfung mit anschließender Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe 2000,- netto bekommen, hast aber in diesen 2 Jahren in einem anderen Job deinen Lebensunterhalt verdient, bei dem du 1500,- erhalten hast. Der dir entstandene "Schaden" besteht also aus der Differenz von 500,- Euro pro Monat.
Wie das allerdings mit den Dienstjahren aussieht, kann ich nicht einschätzen. Grundsätzlich dürfte hier ein Anspruch gegeben sein, wegen der dadurch verzögerten Besoldungserhöhung auf die Endstufe, die du dann erst 2 Jahre später erreichst. Andererseits würde das bezogen auf die Pension vermutlich eher durch eine (anteilige) Nachversicherung in der GRV hinauslaufen.
Das ist aber insgesamt auch eher ein Fall für einen entsprechend spezialisierten Anwalt. Lass dich dort hinsichtlich deiner Ansprüche beraten und guck dann mal, was dein Dienstherr von sich aus unternimmt.
Re: Nachzahlung bei Wiedereinstellung
Vielen Dank schonmal für deine Einschätzung.