Hallo zusammen,
Ich arbeite zur Zeit im mittleren Dienst und habe die Erfahrungsstufe 5.
Ab 01.09. fange ich eine Ausbildung im gehoben Dienst an. (Beginne wieder als Anwärter)
(Der gleiche Dienstherr andere Dienststelle)
Nun zur meiner Frage:
"Ist es möglich nach meiner Ausbildung die bereits erworbenen Erfahrungsstufen aus dem mittleren Dienst bei bestandener Laufbahnprüfung des gehoben Dienstes, auf Antrag anrechnen bzw. übernehmen zu lassen?"
"Oder beginne ich gezwungenermaßen wieder bei der Eingangs- Erfahrungsstufe 2 des gehobenen Dienstes?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Erfahrungsstufen Übernahme?
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