Frühpension und Rente

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Hauseltr
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Re: Frühpension und Rente

Beitrag von Hauseltr »

Ich bin mit 57 Jahren und 71,75% letztes Jahr in Vorruhestand gegangen. Von der DRV habe ich noch eine alte Mitteilung das ich mit 65Jahren & 11Monaten 350€ Rentenanspruch habe. Da ich erst mit 30Jahren Beamter geworden bin. Vorher habe meine Ausbildung gemacht und dann mit 18Jahren als Handwerker gearbeitet.
Ich gehe davon aus das mir der Bund sofort die 350€ abzieht wenn es soweit ist mit dem Rentenanspruch. Ich bin geschieden. Habe ich eine Möglichkeit den Abzug für meine Exfrau, der jetzt jeden Monat stattfindet, durch die Rente auszugleichen? Oder jetzt schon was zu machen? Bis ich 66 bin ist noch viele Jahre hin. Ich habe 42 Jahre durchgehend gearbeitet.


Bei mir wurden bis zum 65. Lebensjahr die vollen Pensionsbezüge ausgezahlt. Das dann kam die Rentenzahlung mit ca. 250,00 € und die wurde komplett verrechnet. Lediglich ein Beitrag von ca. 20,00 € als Zuschuß zu den Krankenversicherungsbeiträgen kam hinzu. Jede Steigerung der Rentenzahlung schlägt sofort auf die Pension durch, wie jetzt erst im Juli.
Gertrud1927
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Re: Frühpension und Rente

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Nur mal so Info. Es gab verschiedene Berechnungen für den Prozentsatz beim Ruhegehalt. Dabei kam es auf den Zeitpunkt der Ernennung an. Da gab es dann eine Übergangsregelung das alle drei Berechnungen gemacht wurden. Die günstigste für den Pensionär wurde dann genommen. Ich glaube da konnte es schon bei 34 Jahren ganz gut sein. Ob es jetzt auch noch so eine Regel gibt weiß ich auch nicht. Beim Bund bei mir vor 20 Jahren war es so. Man kann also nicht frühere Berechnungen mit jetzigen Berechnungen vergleichen.
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zeerookah
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Re: Frühpension und Rente

Beitrag von zeerookah »

Aubacke hat geschrieben:Trotzdem benötigt man 40 Dienstjahre
Von 17 - 57 sind 40 Dienstjahre. Und wenn das nicht gereicht hätte würden meine 15 Monate beim Aufbau Ost von damals doppelt zählen.
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Hauseltr
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Re: Frühpension und Rente

Beitrag von Hauseltr »

Sorry, aber das bezweifle ich, dass du mit 34 Dienstjahren 71,75 % Ruhegehalt bekommst. Vorruhestand bedeutet nxur, dass dir nicht die 10,8 % von deinem Ruhegehalt abgezogen werden.

Dann zweifele weiter! Ich erhalte von der Endstufe A7 + Familienzuschlag + Überleitungsbetrag nach DNeuG - §5,1 BeamtVG (0,9901) jetzt 71,75 %.

Davon wird die Rente abgezogen, die von der Knappschaft ausgezahlt wird.

Aus dem "Vorruhestand" bin ich schon lange raus, aber da war es auch nicht anders mit den Bezügen. Ich hatte keinerlei Einbussen!

Vorzeitiger Ruhestand möglich
Nach § 42 (4) Bundesbeamtengesetz (BBG) können Beamte auf Antrag mit Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt werden. Für vorzeitige Dienstunfähigkeit gilt weiterhin § 42 (1) BBG.
Im Zusammenhang mit der Gründung der DB AG beschloss der Gesetzgeber, dass Beamte des BEV, die von Umstrukturierungsmaßnahmen bei der DB AG betroffen sind und für die eine anderweitige Verwendung in der eigenen oder in anderen Verwaltungen nicht möglich oder nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht zumutbar ist, nach Art. 9 § 3 (1) ENeuOG im einfachen und mittleren Dienst nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder im gehobenen Dienst nach Vollendung des 60. Lebensjahres die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragen können.
Diese Regelung galt allerdings befristet nur bis zum 31. 12. 1998.
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