Versetzung eines Landesbeamten

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
matze4040
Beiträge: 4
Registriert: 5. Feb 2016, 20:37
Behörde:

Versetzung eines Landesbeamten

Beitrag von matze4040 »

Ist es denn möglich, Einen Beamten gegen seinen Willen zu versetzen, wenn das neue Amt mit der Gehaltsgruppe A6 bei Beamten, oder mit E4-E6 für Angestellte vergütet wird, der Beamte jedoch bereits die A7 besitzt? Ich dachte, ein Beamter kann nur ohne Zustimmung versetzt werden, wenn das neue Amt mindestens die gleiche Wertigkeit besitzt? Ich glaube aber aufgrund der Vergütung des neuen Amtes, dass es zwar auch mittlerer Dienst, aber eine geringwertigere Tätigkeit darstellt und der Beamte perspektivisch gar keine Möglichkeit einer Beförderung bis zur Alterspension habe.
Zudem soll der Beamte innerhalb Sachsen, von der Justiz zum Innenministerium wechseln und gleichzeitig vom Vollzugs Beamten zum Verwaltungsbeamten versetzt werden.
matze4040
Beiträge: 4
Registriert: 5. Feb 2016, 20:37
Behörde:

Re: Versetzung eines Landesbeamten

Beitrag von matze4040 »

ja.....es wäre eine Versetzung, um den Ruhestand zu vermeiden. Jedoch steht in der Versetzungsverfügung, dass die Versetzung aus dienstlichen Gründen erfolgen soll. Und die zweite Frage wäre eben wie bereits erwähnt, ob aus dem Vollzugsbeamten "über Nacht" ein Verwaltungsbeamter werden kann, ohne, dass der Beamte eine Eignung oder Befähigung dafür nachgewiesen hat.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Versetzung eines Landesbeamten

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Wenn die Versetzung quasi "vorübergehend" (bis 6 Monate) ist geht das durchaus. Alles darüber hinaus geht rechtlich nicht, da Du als Beamter Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung hast (http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... ig-dienst/)
matze4040
Beiträge: 4
Registriert: 5. Feb 2016, 20:37
Behörde:

Re: Versetzung eines Landesbeamten

Beitrag von matze4040 »

Hallo Blue Ice Ultra.....
Danke für die Antwort! Von einer Versetzung auf Zeit ist gar keine Rede. In der Verfügung steht lediglich, "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung". Es stand erst sogar drin, "mit ihrer Einwilligung". Doch dieser Zusatz wurde vom Beamten beanstandet und entsprechend wieder entfernt. Was wäre denn eine "amtsangemessene Beschäftigung"? Wenn der Beamte ein Obersekretär im Justizvollzugsdienst (mittlerer Dienst) ist, wäre dann eine Verwendung als "Sachbearbeiter in der Zentralen Ausländerbehörde" (mittlerer Dienst) keine amtsangemessene Beschäftigung? Wie gesagt, mir erschließt sich nicht, wie aus einem VOLLZUGSBEAMTEN mit Ernennungsurkunde über Nacht ein VERWALTUNGSBEAMTER werden kann, ohne das dieser Beamte eine Ausbildung in dieser Richtung hat und somit weder eine Eignung noch Befähigung nachgewiesen hat. Und das Argument, der Beamte hat studiert, er schafft das, ist meiner Meinung nach Blödsinn! Schließlich muss ein promovierter Mediziner nicht zwingend ein guter Automechaniker werden.....
PS: der Beamte ist momentan in einem Bereich eingesetzt, wo die Bezahlung der vorwiegend Angestellten im öffentlichen Dienst von E4 - E6 (TV-L) beträgt. Das wäre als Beamter vergleichsweise A4-A6. Der Beamte jedoch hat im Vollzugsdienst ein Eingangsamt mit A7.
matze4040
Beiträge: 4
Registriert: 5. Feb 2016, 20:37
Behörde:

Re: Versetzung eines Landesbeamten

Beitrag von matze4040 »

Blue Ice Ultra hat geschrieben:Wenn die Versetzung quasi "vorübergehend" (bis 6 Monate) ist geht das durchaus. Alles darüber hinaus geht rechtlich nicht, da Du als Beamter Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung hast (http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... ig-dienst/)
Hallo Blue Ice Ultra.....
Danke für die Antwort! Von einer Versetzung auf Zeit ist gar keine Rede. In der Verfügung steht lediglich, "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung". Es stand erst sogar drin, "mit ihrer Einwilligung". Doch dieser Zusatz wurde vom Beamten beanstandet und entsprechend wieder entfernt. Was wäre denn eine "amtsangemessene Beschäftigung"? Wenn der Beamte ein Obersekretär im Justizvollzugsdienst (mittlerer Dienst) ist, wäre dann eine Verwendung als "Sachbearbeiter in der Zentralen Ausländerbehörde" (mittlerer Dienst) keine amtsangemessene Beschäftigung? Wie gesagt, mir erschließt sich nicht, wie aus einem VOLLZUGSBEAMTEN mit Ernennungsurkunde über Nacht ein VERWALTUNGSBEAMTER werden kann, ohne das dieser Beamte eine Ausbildung in dieser Richtung hat und somit weder eine Eignung noch Befähigung nachgewiesen hat. Und das Argument, der Beamte hat studiert, er schafft das, ist meiner Meinung nach Blödsinn! Schließlich muss ein promovierter Mediziner nicht zwingend ein guter Automechaniker werden.....
PS: der Beamte ist momentan in einem Bereich eingesetzt, wo die Bezahlung der vorwiegend Angestellten im öffentlichen Dienst von E4 - E6 (TV-L) beträgt. Das wäre als Beamter vergleichsweise A4-A6. Der Beamte jedoch hat im Vollzugsdienst ein Eingangsamt mit A7.
Antworten