finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub

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honeybee58
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finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub

Beitrag von honeybee58 »

angenommen,ein Lehrer in Thüringen wird wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand geschickt. Die dauerhafte Krankschreibung ermöglichte ihm nur, 5 Tage von ihm jährlich zustehenden 30 Tagen Urlaub in 2014 Anspruch zu nehmen.Auch 2015 und anteilmäßig 2016 wäre Urlaub nicht in Anspruch genommen worden.steht ihm eine finanzielle Abgeltung zu und wenn ja,sollte er sich da selbst bei der Landesfinanzstelle darum kümmern oder kann man damit rechnen, dass das beim bereits eingeleiteten Ruhestandsverfahren vom Amt automatisch berücksichtigt wird
ich hab diesbezüglich im Netz folgendes gefunden:
Finanzielle Abgeltung des wegen Dienstunfähigkeit vor Eintritt in den Ruhestand nicht in Anspruch genommenen Urlaubs; hier: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2 C 10.12
das müsste doch dann für alle Bundesländer gelten,oder ??
Vielen Dank für eventuelle Antworten
Torquemada
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Re: finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub

Beitrag von Torquemada »

Die Regelung gilt für alle Bundesländer. Der Urlaub muss von Amts wegen erstattet werden und kann erst NACH der Zurruhesetzung berechnet werden. Hierzu ergeht eine Mitteilung (Verwaltungsakt).
Sollte das nicht ohnehin dem Beamten mitgeteilt werden, würde ich ca. zwei Monate nach der Zurruhesetzung mal höflich nachfragen, wo das Geld bleibt...
tf91
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Re: finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub

Beitrag von tf91 »

Hallo,

ich habe genau das einige Zeit bearbeitet (auch in Thüringen).

Es muss, wie Torquemada geschrieben hat, von Amts wegen geprüft und festgesetzt werden.

Zuständig für die Festsetzung der Höhe des Urlaubs ist die personalführende Dienststelle, für die Berechnung des Auszahlungesbetrages und die Auszahlung die Landesfinanzdirektion, Abt. Bezüge (in Thüringen).

Ich würde auch etwa zwei Monate warten und dann bei der personalführenden Dienststelle (wohl das Staatliche Schulamt) nachfragen.

Ein Hinweis von mir noch: Finanziell abgegolten wird nur der europarechtliche Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr, nicht 30 Tage.
honeybee58
Beiträge: 33
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Re: finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub

Beitrag von honeybee58 »

aha, danke für eure aufschlussreichen Antworten :)
Dienstunfall_L
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Re: finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

ich habe zwar nicht zu Thüringen, aber auch zur Urlaubsabgeltung bei Lehrkräften eine Frage:

Gilt auch bei (verbeamteten) Lehrkräften das Kalenderjahr als Urlaubsjahr?
Bei der Rechtssprechung zur Urlaubsabgeltung bei Lehrkräften wird darauf verwiesen, dass der Urlaub von Lehrkräften in den Schulferien zu nehmen ist. Kann man daraus schließen, dass bei Lehrkräften das Urlaubsjahr = das Schuljahr (statt wie üblich das Kalenderjahr) ist?

Nehmen wir als Bsp. an, bei einer verbeamteten Lehrkraft sagt ein Bescheid aus, dass Anspruch auf Abgeltung aus 2014 für 12 Monate besteht und für 2015 anteilig bis zur Zurruhesetzung, alles vor 2014 sei verfallen (> 15 Monate). Die Zurruhesetzung erfolgte im Kalenderjahr 2015, aber im Schuljahr 2015/16, da nach 1.8.2015.
Sieht das Ergebnis evtl. anders aus, wenn man die Schuljahre betrachtet (1.8.-31.7.)?

Dann noch eine Frage: die errechnete Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage muss, soweit ichs gelesen habe, aufgerundet werden ab 0,5. Sollte ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, wenn er im Ergebnis eine Urlaubsabgeltung für xx,5 Tage bewilligt oder rundet die berechnende und auszahlende Stelle das sowieso noch auf?

Danke und LG
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
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Re: finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub

Beitrag von Dienstunfall_L »

@ tf91 Ich habe dir eine aPN geschickt.

Ich suche noch nach den Antworten auf meine Fragen. Es eilt etwas.
Weiß jemand etwas zum Aufrunden des berechneten Anspruchs und zur Frage, ob Urlaubsjahr = Kalenderjahr auch bei Lehrkräften Anwendung findet? (Habe in der Bremer Regelung nur Urlaubsjahr = Kalenderjahr gefunden, erinnere mich aber dunkel, mal ein Urteil gelesen zu haben, das anderes aussagte.)

Danke für alle Hilfen!
LG
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