Meine Versetzung von Hessen nach Niedersachsen läuft und ich soll ab 01.07.2016 versetzt werden. Ab welchem Zeitpunkt habe ich eine gesicherte Rechtsposition, um Mietverträge zu kündigen und neu abzuschließen usw. Ich hänge momentan etwas in der Luft und benötige Planungssicherheit.
Gilt diese erst, wenn ich die Urkunde über die Versetzung in der Hand halte oder bereits mit der mündlichen Zusage der Entscheidungsträger?
Anstehende Versetzung
Moderator: Moderatoren
- Baumschubser
- Beiträge: 851
- Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Anstehende Versetzung
Eine kurze schriftliche Bestätigung sollte doch von der übernehmenden Behörde möglich sein.
Re: Anstehende Versetzung
Ist bisher noch nicht erfolgt. Ich musste aber schon für die abgebende Behörde schriftlich zusagen, dass ich auf Erstattung der Umzugskosten verzichte.
Re: Anstehende Versetzung
Das heißt, ab Zugang der Versetzungsverfügung kann ich für mich bindende Kaufverträge abschließen ohne Angst zu haben, ich werde nicht bis zum 01.07.2016 versetzt? Könnte ja sein, das meinem Tauschpartner (hoffentlich nicht) bis zum 30.06. was passiert oder er sich um entscheidet!