Disziplnaefahren wgn Privater Interet Nutzung (EBAY Yutube)

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
ede65
Beiträge: 19
Registriert: 25. Mär 2016, 20:14
Behörde:

Disziplnaefahren wgn Privater Interet Nutzung (EBAY Yutube)

Beitrag von ede65 »

Kurze Info: Beamter A11 mit 23 Dienstjahren in RLP Landesbeamter

Hallo Forum
nachdem mein neuer Kollege eine Hetz jagt auf mich veranstaltet hat und ich alle Vorwürfe ausräumen konnte hat er mich jetzt beim Dienststellenleiter wegen Privater Nutzung des Internets angeschwärzt
Der DL ist der Sache nachgegangen und hat die Private Internetnutzung im erheblichem Umfang festgestellt.
EBAY Youtube und Co
Der DL will die Entlassung aus dem Dient vorantreiben!!!!!

Fragen ans Forum
Gibt es ähnliche Fälle mit Erfahrungen
Wie soll ich mich Verhalten um das Strafmaß zu reduzieren
Ist eine Entlassung überhaupt möglich
Bräuchte dringend die Hilfe des Forums
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Disziplnaefahren wgn Privater Interet Nutzung (EBAY Yutube)

Beitrag von Torquemada »

Du brauchst in einem solchen Fall nicht die Hilfe des Forums, sondern einen kompetenten Fachanwalt, der im Verwaltungsrecht (Beamtenrecht) fit ist.
Der kennt die umfangreiche Rechtsprechung zu solchen Dingen und kann deine Situation beurteilen.

Es kommt hier immer auf den Einzelfall an.
Zum Einlesen hier ein Beitrag:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/beamte ... 21706.html

Eine Entlassung aus dem Dienst scheint mir ein sehr ambitioniertes Ziel zu sein.
ede65
Beiträge: 19
Registriert: 25. Mär 2016, 20:14
Behörde:

Re: Disziplnaefahren wgn Privater Interet Nutzung (EBAY Yutube)

Beitrag von ede65 »

Danke bin im Moment etwas durch den Wind
ede65
Beiträge: 19
Registriert: 25. Mär 2016, 20:14
Behörde:

Re: Disziplnaefahren wgn Privater Interet Nutzung (EBAY Yutube)

Beitrag von ede65 »

Vielleicht hat ja jemand das Gleiche schon hinter sich
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Disziplnaefahren wgn Privater Interet Nutzung (EBAY Yutube)

Beitrag von Baumschubser »

Es kommt immer drauf an, was genau bei euch erlaubt oder verboten ist und in welchem Umfang du das Ganze genutzt hast.

Bei uns ist z.B. ebay ausdrücklich verboten, aber auch die Nutzung jeglichen Video- oder Musikstreams. ebay ist eindeutig, das ist eine konkrete Seite. Beim Streamen wirds aber kompliziert, weil solche Daten auf vielen Seiten drauf sind, egal ob Facebook oder irgendwelche Nachrichtenseiten.
Die gelegentliche Nutzung von eigenen Maildiensten hingegen ist ausdrücklich erlaubt, da andererseits die private Nutzung der dienstlichen E-Mailadresse verboten ist.
Hierrüber gibts eine Erklärung, die jeder Nutzer unterschreiben musste.
Soweit so gut oder auch nicht. Denn so ganz konkret ist damit nicht geregelt, was man darf und was nicht.

Darf ich an der Stelle mal nachfragen, was konkret man dir vorwirft? Also wie erheblich die private Nutzzung war?
ede65
Beiträge: 19
Registriert: 25. Mär 2016, 20:14
Behörde:

Re: Disziplnaefahren wgn Privater Interet Nutzung (EBAY Yutube)

Beitrag von ede65 »

Hi
weis ich selbst noch nicht genau wäre aber ein erheblicher Umfang, ich weis auch das dass so ist ich hab da mist gebaut.

Die Erklärung wegen der Internetnutzung habe ich nie unterschrieben
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Disziplnaefahren wgn Privater Interet Nutzung (EBAY Yutube)

Beitrag von Baumschubser »

Also wenn es bei euch keinerlei Dienstvereinbarung o.ä. gibt, dann stehen die Chancen schon mal ganz gut. Mein Bauchgefühl sagt mir dabei aber, dass private Internetnutzung zwar allemal für eine Bestrafung reicht, eine Entfernung aus dem Dienst halte ich aber für nahezu ausgeschlossen. Nimm dir einen Anwalt bzw. wende dich an deine Gewerkschaft, falls du Mitglied bist und gehe nicht alleine zur Anhörung, die sicher demnächst kommen wird. Alles andere wird sich dann zeigen.

PS: Halte uns bitte auf dem Laufenden in der Sache.
ede65
Beiträge: 19
Registriert: 25. Mär 2016, 20:14
Behörde:

Re: Disziplnaefahren wgn Privater Interet Nutzung (EBAY Yutube)

Beitrag von ede65 »

Hi
solch eine Vereinbarung gibt es natürlich ich habe diese nur nie Unterschrieben
Am Mittwoch muss ich zum DL wegen dieser Sache zum Gespräch danach will er die Sache an
die ADD nach Trier geben.
Muss mein DL das tun oder könnte er die Sache selbst ahnden z.B Abmahnung, Verweis
Hätte noch gerne einen Tip zum Verhalten soll ich bei diesem ersten Gespräch alles zugeben und Reue zeigen. Wie würdest Du/Ihr euch verhalten
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Disziplnaefahren wgn Privater Interet Nutzung (EBAY Yutube)

Beitrag von Baumschubser »

ADD?

Ich kann es dir nur aus eigener Erfahrung sagen (JVA). Hier ist der Anstaltsleiter auch Disziplinarvorgesetzter. Er hat bei mir seinerzeit seinen Stellvertreter bestimmt, das Disziplinarverfahren zu leiten. Mit dem haben dann auch die Befragungen stattgefunden.
In meinem konkreten Fall war der Verstoß bekannt, ich hatte allerdings vorher schriftlich in der Hand, um was es ging. Das würde ich voraus setzen, ansonsten keinen Ton zur Sache aussagen. Weil du ja ansonsten mehr ausplaudern könntest, als die wissen. Also nur zu konkreten Vorwürfen äußern und das was bekannt ist, kann man auch ruhig zugeben. Andererseits konnte mein Anwalt in der Anhörung auch gleich einige Vorwürfe als haltlos abweisen und diese Punkte mussten gestrichen werden. Letztlich haben mangelhafte Dienstanweisungen und eine ebenso mangelhafte Informationskette dazu geführt, dass das Disziplinarverfahren eingestellt werden musste.
Antworten