Frühpensionierung

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Fuxel72
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Frühpensionierung

Beitrag von Fuxel72 »

Hallo Kollegen,
Ich bin Landesbeamter BW im Justizvollzugsdienst, bin seit ca. 12 Monate wegen Depressionen und Anpassungsstörung krank geschrieben. Termin beim AA sowie Gutachter hatte ich schon vor ca. 2 Monaten.
Habe jetzt von einem befreundeten Kollegen gehört, dass meine Frühpensionierung ansteht und er es auch vom Abteilungsleiter gehört hat.
Jedoch habe ich von meiner Dienststelle bis jetzt keine Mitteilung bekommen.

Jetzt meine Frage.
Kann es sein, dass meine Dienststelle den Vorgang direkt ans Ministerium gegeben hat und ich von dort aus bescheid bekomme und wie lange dauert sowas, oder muss mich die Dienststelle diesbezüglich informieren.

Und wird dann die Ausbezahlung des nicht abgegoldenen Urlaubs von Amtswegen geprüft oder nur auf Antrag.

Vorab vielen dank ....
Torquemada
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Torquemada »

Fuxel72 hat geschrieben:
Und wird dann die Ausbezahlung des nicht abgegoldenen Urlaubs von Amtswegen geprüft oder nur auf Antrag.
Inzwischen von Amts wegen.
Robin114
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Robin114 »

Da kann ich Torquemada nur zustimmen. Kommt automatisch vom Amt. Bin seit Ende September zu Hause und bei mir war es so. Land Hessen
Dienstunfall_L
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die Abgeltung des Urlaubsanspruchs erfolgt auch in HB - m.W. in allen Ländern, aber das musst du prüfen - ohne Antrag.
Theoretisch!
Wesentliche Voraussetzung ist, dass das Verfahren der Zurruhesetzung abgeschlossen ist, also kein Widerspruch läuft.

Zum " Flurfunk": Sollte er stimmen, dann liegen die Papiere zur Zustimmung beim Personalrat (und ggf. SchwBV Schwerbehindertenvertretung) vor.
Gibt es keinen Austausch?
Wurden sie von dir informiert?
Dort ggf. nachhaken.

LG
Fuxel72
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Fuxel72 »

Zu nächst mal vielen Dank für die hielfreichen Antworten.

Also zum Buschfunk muss ich sagen, dass es wohl fast jeder schon weiss nur ich nicht.
Einen Austausch zwischen Personalrat und mir gab es nicht.
Auch über das Ergebniss meines Gutachten wurde ich nicht informiert.
Ich denke einfach mal, dass dieser Verwaltungsakt wohl durch viele Hände geht un einer immer mal nicht da ist.
Also wird es wohl seine Zeit dauern.
Torquemada
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Torquemada »

Fuxel72 hat geschrieben: Auch über das Ergebniss meines Gutachten wurde ich nicht informiert.
Der Arzt muss dir parallel den Bericht zuschicken.
ThomasP
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von ThomasP »

Eine Kopie des AA-Berichtes wurde mir zum Beispiel vom polizeiärztlichen Dienst (nicht direkt von der Amtsärztin, sondern von einer dortigen Angestellten) verweigert und hingegen auf die aktenführende Personalstelle des Präsidiums verwiesen. Akteneinsicht würde ausschließlich nur von dort gewährt werden können...

(Da sich bislang kein Rechtsstreit anbahnt, hab' ich es seinerzeit dabei belassen und mich bei der Personalstelle nicht "akteninteressiert" gezeigt.)
Fuxel72
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Fuxel72 »

Danke für eure Antworten.
Genauso wurde es mir auch gesagt, das Gutachten sowie das Ergebnis des Amtsarztes wird direkt an die beauftragende Stelle in diesem Fall meine Dienststelle gesendet, das recht auf Einsicht wird dann vom Personalleiter gewährt und bekomme dann Einsicht in meine Personalakte in der sich dann auch das Ergeniss des AA befindet.
Ich glaube ich werde es auch dabei belassen.....und warte die Mitteilung der Dienststelle ab......
Cornelius
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Cornelius »

Bei mir war es so. Ich bekam das Schreiben vom AA vorher zur Einsicht und ich konnte dem zustimmen oder auch nicht.
Dann kam irgendwann ein Schreiben vom Ministerium, daß man beabsichtigt mich in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen und man hat 4 Wochen Zeit zu widersprechen.
Urlaubsvergütung musste ich beantragen, dauerte fast 4 Monate.
Gute Besserung und höre nicht auf das Geschwätz der Kollegen !
Torquemada
Moderator
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Torquemada »

Cornelius hat geschrieben: Dann kam irgendwann ein Schreiben vom Ministerium, daß man beabsichtigt mich in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen und man hat 4 Wochen Zeit zu widersprechen.
Das ist keine Möglichkeit zum Widerspruch sondern die Zeit, um Einwendungen zu erheben.
Ein Widerspruch ist erst gegen den Zurruhesetzungsbescheid möglich.
Hanswurst I.
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Hanswurst I. »

Und da kann man nur sagen: Drecksack sein und rauszögern was irgendwie geht. Jeder Monat länger im Dienst erhöht die Pension.

Bei einem Kollegen ist die Akte am Ministerium rumgelegen und rumgelegen und rumgelegen. Das hat dann ihm dann beinahe ein Jahr mehr richtiges Gehalt und eine entsprechend höhere Pension eingebracht.
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