Probleme mit später Verbeamtung

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womöglich_beamter
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Probleme mit später Verbeamtung

Beitrag von womöglich_beamter »

Hallo Wissende :-)

Durch einen Länderwechsel hätte ich noch die Chance der Verbeamtung - sozusagen auf dem letzten Pfiff. Wobei das alles nicht ausschlaggebend wäre, wenn das aufnehmende Bundesland mich als Angestellten nicht eine Gehaltsklasse niedriger entlohnen würde wie das abgebende....

Nur bin ich fast zwei Jahrzehnte Angestellter und habe keine blassen Schimmer, auf was ich mich da einlassen würde!

1. Krankenkasse - solange man arbeiten ist mag es ja gehen. Dank Beihilfe ist der späte Einstieg während der Berufsjahre in die PKV auch nicht so dramatisch- was aber im Seniorenalter respektive bei der Pension? Die Steigerungsraten der PKV sind ja nicht ohne...

2. Pension...ich würde je durch den späten Einstieg auch nur geringere Pensionsansprüche haben ??!!

3. Einstufung - mit der Null oder wird wegen der langjährigen gleichlautenden Beschäftigung im öffentlichen Dienst danach die Erfahrungsstufe berechnet?


Ich danke schon mal für jede Antwort, da ich mir selbst nicht sicher bin, ob ich den Wechsel wirklich vollziehen will...
Torquemada
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Re: Probleme mit später Verbeamtung

Beitrag von Torquemada »

Bei der Krankenkasse kannst du doch einfach als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben. Ich weiss ja nicht, wen du alles familienversichert hast.

Natürlich hast du als Beamter nach fünf Jahren dann einen Anspruch auf Pension bei Zurruhesetzung. Bei dir setzt sich deinen Altersversorgung dann aus den drei Komponenten, Pension, Rente der DRV und Versorgungsrente VBL zusammen. Wo ist das Problem?

Überprüfe, wieviele Rentenpunkte du schon gesammelt hast. Wenn du diesen Wert mit ca. 30 Euro multiplizierst hast du den heutigen Geldwert deiner zukünftigen Bruttorente.
Nach fünf Jahren als Beamter hast du bei Zurruhesetzung einen Anspruch auf die Mindestversorgung von ca. 1600 Euro brutto.

Bis zur Pensionierung kommen pro Jahr 1,79375 Prozent deines letzten Brutto als Pension zusammen.

Du solltest dir grob abschätzen können, wie da dann dastehst.
womöglich_beamter
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Re: Probleme mit später Verbeamtung

Beitrag von womöglich_beamter »

@Torquemada

Danke!

Zu Deinen Zeilen:

Nach fünf Jahren als Beamter hast du bei Zurruhesetzung einen Anspruch auf die Mindestversorgung von ca. 1600 Euro brutto.

Bis zur Pensionierung kommen pro Jahr 1,79375 Prozent deines letzten Brutto als Pension zusammen.


Verstehe ich das richtig...meine heutigen Rentenpunkte PLUS die Beamtenpension???
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Baumschubser
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Re: Probleme mit später Verbeamtung

Beitrag von Baumschubser »

Da du auch als Beamter bis 65 (67???) arbeiten musst und damit Pensionsbeginn und Renteneintritt auf das selbe Datum fallen, ist es von der Seite her erstmal egal, ob du Beamter bist oder Angestellter. Wenige Dienstjahre sind hier also weniger schlimm wie z.B. bei einem Polizeibeamtem im mittleren Dienst, der mit 62 in Pension geht und dann noch 5 Jahre auf seine Rente warten muss. Man sollte sich das alles mal genau durchrechnen lassen, ob es sich lohnt.

Die Steigerungsraten in der PKV waren in den letzten 15 Jahren ziemlich gering, die sind eher nicht so das Problem. Viel wichtiger wäre der Tarif mit dem du einsteigst. Sobald Risikoaufschläge dazu kommen wegen irgendwelcher Vorerkrankungen, dürfte die GKV wohl lohnender sein.

Rente und Pension fallen zusammen, allerdings nur bis zur Höhe der maximal erreichbaren Pension in deinem Amt. Sonst wird gekürzt.
womöglich_beamter
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Re: Probleme mit später Verbeamtung

Beitrag von womöglich_beamter »

Man sollte sich das alles mal genau durchrechnen lassen, ob es sich lohnt.


Gute Idee!! Wer kann sowas??
Torquemada
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Re: Probleme mit später Verbeamtung

Beitrag von Torquemada »

womöglich_beamter hat geschrieben: Verstehe ich das richtig...meine heutigen Rentenpunkte PLUS die Beamtenpension???
Ja.
b74l
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Re: Probleme mit später Verbeamtung

Beitrag von b74l »

Torquemada hat geschrieben:
womöglich_beamter hat geschrieben: Verstehe ich das richtig...meine heutigen Rentenpunkte PLUS die Beamtenpension???
Ja.
Aber nur bis zum erreichen des Höchstsatzes von 71,75% ! Übersteigt die Summe aus Rente und Pension diesen Wert, so wird die Pension entsprechend gekürzt
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