"Abbruch" der Verbeamtung in Probezeit möglich?

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Dresel
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"Abbruch" der Verbeamtung in Probezeit möglich?

Beitrag von Dresel »

Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich brauche dringend Ratschläge.

Ich arbeite seit 9 Jahren bei der Justiz im Land MV. Im 05/2013 wurde ich nach einem Antrag aus 10/2009 verbeamtet. Warum das so lange gedauert hat, weiß ich nicht. Seitdem befinde ich mich in dreijähriger Probezeit. Als Angestellte war ich in TVöD E 10 eingestuft. Obwohl ich einen Hochschulabschluss habe, wurde ich nach meiner Verbeamtung in die A9 eingestuft. Das sei so üblich. Es sei ja auch nur das Eingangsamt (zwischenzeitlich weiß ich, dass die durchschnittliche Verweildauer im Eingangsamt zwischen 10 und 15 Jahre beträgt).
Aufgrund meiner Vor- Arbeitszeiten und meines Einsatzes in einem speziellen Bereich (ich bin eine von wenigen Kolleginnen, die schwerpunktmäßig mit Sexualstraftätern arbeiten) habe ich im Oktober 2014 einen Antrag auf Verkürzung der Probezeit gestellt. Darauf hin wurde mir mündlich von meiner Vorgesetzten eine Zusage erteilt. Ich wurde im Frühjahr 2015 beurteilt (100 Punkte - das ist für hiesige Verhältnisse oberer Bereich) und mir wurde im Juni 2016 ein Termin für die amtsärztliche Abschlussuntersuchung mitgeteilt.
Kurz vor diesem Termin erhielt ich eine Mail, dass die Untersuchung bis auf weiteres aus Kostengründen abgesagt worden sei. Ich solle warten, bis mir Infos zur weiteren Verfahrensweise mitgeteilt werden. Dann hörte ich gar nichts mehr. Da meine Probezeit regulär im Mai 2016 ausläuft, erkundigte ich mich Ende August 2015 zum aktuellen Stand und hörte wiederum wochenlang nichts.
Anfang Oktober traf mich dann meine Vorgesetzte zufällig auf dem Treppenflur und fragte mich, ob ich im Laufe des Tages mal kurz Zeit hätte. Nichtsahnend begab ich mich in der Folge zum Gespräch und wurde darüber informiert, dass meine Vorgesetzte das Verfahren zur vorzeitigen Beendigung der Probezeit gestoppt habe, weil sie bei mir in den letzten Monaten Zitat: "charakterliche Mängel" festgestellt habe. Beispielhaft zählte sie mir einige Situationen auf, in denen ich gegen den Dienstweg verstoßen hätte oder mich unangemessen verhalten hätte.

Ich war ob meiner letzten guten Beurteilung völlig vor den Kopf geschlagen und stellte einen Antrag auf Einsichtnahme in meine Personalakte.
Diese wurde mir nun endlich Mitte Februar gewährt. Meiner Akte konnte ich entnehmen, dass meine Vorgesetzte bereits im Juli 2015 mit einem "sehr gewürzten" Schreiben die Einstellung des Verfahrens gefordert hat. Unter anderem schrieb sie, dass sich bei mir im Hinblick auf die Wohlverhaltensklausel große Defizite ergeben haben, Zitat: "...aus der sich Einzelpflichten wie die Pflicht zur Einhaltung des Dienstweges, die Wahrheitspflicht, die Pflicht zu achtungswürdigen und vertrauensgerechtem Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern wie auch die Pflicht zur Wahrung des Betriebsfriedens ableiten..."
Weiterhin fiel mir auf, dass die einzelnen Seiten meiner Personalakte nicht foliert waren und ich somit nicht weiß, ob ich wirklich alle Bestandteile der Akte eingesehen habe. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass an diesem ganzen Verfahren der Personalrat beteiligt worden ist. Das Verfahren scheint einzig aufgrund des Schreibens meiner Vorgesetzen gestoppt worden zu sein.
Ich bin sicher kein Mensch, der mit seiner Meinung hinter den Berg hält. Jedoch besteht unser Kollektiv aus Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, die alle sehr speziell und individuell in ihrer Persönlichkeit sind. Bei uns wird oft diskutiert und Missverständliches hinterfragt. Ich denke nicht, dass ich mich hier besonders negativ hervorhebe. Aber ich bin Mitglied der Gewerkschaft und engagiere mich hier auch sehr - vielleicht mißfällt das?
Ich halte meine Arbeitszeit penibel ein, meine Aktenführung ist - gegenüber vielen anderen Kolleginnen - vorbildlich, und ich habe trotz zweier kleiner Kinder die wenigsten Fehltage im Geschäftsbereich. Ich nehme freiwillig und stetig an Weiterbildungen teil. Meine Personalakte ist voll von entsprechenden Zertifikaten. Kurz und gut - ich verstehe die Welt nicht mehr.
Gefühlt hatte ich eigentlich immer ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Vorgesetzten. Dieses scheint jetzt völlig zu kippen.
Ich denke zwischenzeitlich, einen Antrag auf Verbeamtung zu stellen, war ein großer Fehler, da ich zukünftig bei Beförderungen (bei Angestellten steigert sich ja der Verdienst nach Zugehörigkeit) kaum noch Chancen sehe, berücksichtigt zu werden.
Nun befinde ich mich ja noch bis Mai in der Probezeit. Habt ihr schon mal von der Möglichkeit gehört, dass der Arbeitnehmer sozusagen nach der Probezeit entscheidet, doch wieder in das Angestelltenverhältnis zu wechseln? Welche Nachteile könnten auf mich zukommen?

In Erwartung vieler interessanter Ratschläge und mit Dank für eure Zeit ..... Dresel
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Speedito
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Re: "Abbruch" der Verbeamtung in Probezeit möglich?

Beitrag von Speedito »

Hallo,

hast du in 05/2013 im Zuge deiner Verbeamtung einen Auflösiungsvertrag hinsichtlich des vorher bestehenden Arbeitsverhältnisses unterschrieben oder wurde dein Arbeitsvertrag formell nie aufgelöst / gekündigt?

Gruß
urbani
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Re: "Abbruch" der Verbeamtung in Probezeit möglich?

Beitrag von urbani »

Hallo,
ich bin nach vielen Jahren "Angestellt-Seins" verbeamtet worden (allerdings beim Bund) und uns wurde mitgeteilt, dass mit Entgegennahme der Ernennungsurkunde automatisch das Angestelltenverhältnis erlischt und auch nicht wieder auflebt, wenn wir beispielsweise die Probezeit nicht bestehen. Problematisch kann dies sein, da man vor der Ernennung auf Lebenszeit noch einmal zum Amtsarzt geschickt wird.... Bei mir ist zum Glück alles gutgegangen.

urbani
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Speedito
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Re: "Abbruch" der Verbeamtung in Probezeit möglich?

Beitrag von Speedito »

Hmm, ich bezweifele, dass ein privatrechtlicher Arbeitsvertrag durch eine öffentlich rechtliche Ernennungsurkunde so einfach erlischt, ich musste damals zumindest einen Auflösungsvertrag unterschreiben. Nach welcher Rechtsnorm soll der Verwaltungsakt der Aushändigung der Ernennungsurkunde denn das privatrechtliche Vertragsverhältnis erlöschen lassen?

Gruß
DerHagn
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Re: "Abbruch" der Verbeamtung in Probezeit möglich?

Beitrag von DerHagn »

Art. 24 BayBG (z. B.).

Mit der Begründung des Beamtenverhältnisses erlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.
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Speedito
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Re: "Abbruch" der Verbeamtung in Probezeit möglich?

Beitrag von Speedito »

DerHagn hat geschrieben:Art. 24 BayBG (z. B.).

Mit der Begründung des Beamtenverhältnisses erlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.
Ok, ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil. :oops:
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